Auszug - Saalestraße als Ost-West-Tangente nicht vernachlässigen  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 12.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0454/XXI Saalestraße als Ost-West-Tangente nicht vernachlässigen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVerkehr und Tiefbau
Verfasser:Güldner, SabinePreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Frau Güldner erhält das Wort und begründet den Antrag. Die stellvertretende Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann geht auf die im Antrag formulierten Vorschläge einzeln ein.

 

Zum Vorschlag der Umkehrung der Einbahnstraße vermutet er keine Zustimmung seitens der Feuerwehr, da diese die Karl-Marx-Straße dann nur noch über die Kirchhofstraße erreichen würde oder bei jedem Einsatz über die Emserstraße entgegen dem Verkehr fahren müsste. Die stellvertretende Vorsitzende teilt dazu mit, dass der Vorsitzende die Feuerwehr i.d.Z. kontaktiert habe, es aber noch keine Antwort gibt.

 

Aus der Emser Straße kommend das Rechtsabbiegen in die Karl-Marx-Straße zu untersagen, liegt in der Zuständigkeit der SenUMVK, wie Herr BzStR Biedermann erläutert. Die ampelgeregelte Kreuzung müsste demnach neu organisiert werden, da die Schaltungen der Ampel auf den aktuellen Verkehrsfluss ausgerichtet sind.

 

Zu den Vorschlägen bzgl. der Saalestraße (auch hier müsste die ampelgeregelte Kreuzung neu organisiert werden) und Verlegung der Bushaltestelle (BVG bislang damit nicht an den Bezirk herangetreten) zeigt sich Herr BzStR Biedermann skeptisch. Auch bei dem im Antrag formulierten Vorschlag, mit der Bahn eine Nutzung des Grünstreifens zu verabreden, muss er vor zu viel Optimismus warnen. Die Einrichtung von KFZ-Stellplätzen (ruhender Verkehr) soll nach den Grundsätzen des Mobilitätsgesetzes zudem nicht mehr im Focus stehen. Die Einrichtung von Busbuchten entspricht nicht den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes: danach soll der fließende Verkehr hinter dem Bus warten.

 

Was den Zustand der Fahrbahn in der Saalestraße betrifft, wird die Einschätzung geteilt. Herr BzStR Biedermann teilt hierzu mit, dass lediglich eine Instandsetzung der Fahrbahn nicht möglich ist, da diese vollflächig und tiefgründig erneuert werden muss. Dies hatte ein Baugrundgutachten ergeben. Der Baubeginn (Investitionsbaumaßnahme) ist nach Fertigstellung der S-Bahn-Brückenbauarbeiten an der Niemetzstraße geplant.

 

Der Vorschlag zur Instandsetzung des Gehweges zwischen Elster- und Niemetzstraße wird geprüft und ist grundsätzlich im Rahmen des Straßeninstandsetzungsprogramm realisierbar.

 

Der Vorschlag zum halb auf dem Gehweg parken, ist aus seiner Sicht kritisch zu werten. Zum einen stehen im Unterstreifen Bäume, deren Baumscheiben nach heutigen Maßstäben zu klein sind. Zum anderen sollen gemäß Mobilitätsgesetz keine Gehwegbereiche für Kfz-Parken ausgewiesen werden. Ob noch die Notwendigkeit für ein zeitlich begrenztes Parkverbot Höhe Saalestraße Nr. 27 besteht, wird geprüft.

 

Es folgen Redebeiträge von Frau Bock, Herrn Szczepanski, Frau Güldner, Frau Steinrücke und Herrn Kringel. Im Ergebnis der heutigen Erörterung bittet Frau Güldner zunächst um Vertagung.

 

Die Drucksache wird vertagt.


 
 

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