Tagesordnung - 47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Di, 16.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3  
Protokollabstimmung der 41. und 45. Sitzung      
Ö 4  
Thema Sachstand Quartiermanagementgebiete      
Ö 5  
Bebauungsplan 8-108B „Neuköllnische Allee 2/4, Grenzallee 22/44“ - Aufstellung Bebauungsplanentwurf      
Ö 6  
Mehr Flächengerechtigkeit: „Kiezblocks“ für Neukölln planen und umsetzen  
Enthält Anlagen
1912/XX  
Ö 7  
Neukölln fußgänger*innenfreundlich gestalten  
Enthält Anlagen
2167/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Erstellung von Bebauungsplänen für Neubauvorhaben künftig verstärkt Blockdurchwegungen vorzusehen, um Fußnger*innen kurze Wege innerhalb des Kiezes und schnelle Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen und Verkehrshaltepunkten zu ermöglichen. Bei der Planung soll bewusst darauf geachtet werden, dass diese Wege keine Räume der Unsicherheit bzw. "Angsträume" werden, sondern insbesondere vulnerable Gruppen, z. B. Kinder, auch auf diesen Wegen sicher sind.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 31.05.2021 ist das Bezirksamt gebeten worden, bei der Erstellung von Bebauungsplänen für Neubauvorhaben künftig verstärkt Blockdurchwegungen vorzusehen, um Fußnger*innen kurze Wege innerhalb des Kiezes und schnelle Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen und Verkehrshaltepunkten zu ermöglichen. Bei der Planung soll bewusst darauf geachtet werden, dass diese Wege keine Räume der Unsicherheit bzw. "Angsträume" werden, sondern insbesondere vulnerable Gruppen, z. B. Kinder, auch auf diesen Wegen sicher sind.

 

Bei der Erstellung von Bebauungsplänen wird das Stadtentwicklungsamt immer auch geprüft, ob es ein Verkehrsbedürfnis für die Allgemeinheit zur Durchwegung des Geltungsbereichs oder sonstigen öffentlichen Erschließung gibt. Dies gilt zunächst für alle Verkehrsarten. Insbesondere wenn im Flächennutzungsplan eine Grünverbindung dargestellt ist, aber auch wenn die Grundstücke im Geltungsbereich bisher eine Sperre zwischen den angrenzenden Flächen dargestellt haben, wird die Möglichkeit einer öffentlich nutzbaren Wegeverbindung geprüft.

 

In jedem Fall muss - wie bei allen Festsetzungen in Bebauungsplänen - der Nachweis der städtebaulichen Erforderlichkeit geführt werden.

 

Die Festsetzung ist dennoch nicht immer möglich, da für eine öffentliche Verbindung in der Regel der Erwerb der Flächen durch den Bezirk mit der anschließenden dauerhaften Pflege und Verkehrssicherungspflicht verbunden ist. Hier stellen sich sodann weitere Fragen, wie z. B. regelmäßig die öffentliche Beleuchtung.

 

Es wird deshalb meist versucht, ohnehin vorhandene öffentliche Straßen oder neue Privatstraßen so zu qualifizieren (z. B. durch einen parallel verlaufenden Grünstreifen). Wenn eine Durchwegung für Zu-Fuß-Gehende oder Radfahrende erforderlich ist, wird diese in Bebauungsplänen außerhalb öffentlicher Straßen und Grünflächen mit einem Geh- und Fahrrecht abgesichert.

 

Nur in besonderen Einzelfällen ist auch die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen oder Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung - Fuß- und Radweg - möglich, insbesondere dann, wenn sich Flächen bereits im öffentlichen Eigentum befinden.

 

Zusammenfassend werden die Ziele des Beschlusses da wo es möglich bzw. insbesondere da wo es erforderlich ist verfolgt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 30.08.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    24.02.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.7 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    16.03.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Szczepanski erhält das Wort und begründet die Intention des Antrags.

Herr Schenk und Frau Fuhrmann begrüßen jeweils für ihre Fraktionen den Antrag. Herr Scharmberg bittet um eine kurze Einschätzung durch die Verwaltung. Herr Groth erläutert dazu, dass die Ziele des Antrags – da wo es möglich bzw. insbesondere da wo es erforderlich ist – ohnehin verfolgt werden. Für alle Bebauungsplanverfahren lässt sich dies allerdings nicht umsetzen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt die Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Für den Antrag stimmen die Fraktionen der SPD, CDU, Grünen und Linken, die AfD-Neukölln enthält sich. Im Ergebnis wird der BVV damit mehrheitlich die Annahme des Antrags empfohlen.

   
    24.03.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.16 - vertagt
   

vertagt

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.30 - vertagt
   

vertagt

   
    19.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.24 - (offen)
   
   
    26.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.19 - vertagt
   

vertagt

   
    31.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 3.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Erstellung von Bebauungsplänen für Neubauvorhaben künftig verstärkt Blockdurchwegungen vorzusehen, um Fußgänger*innen kurze Wege innerhalb des Kiezes und schnelle Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen und Verkehrshaltepunkten zu ermöglichen. Bei der Planung soll bewusst darauf geachtet werden, dass diese Wege keine Räume der Unsicherheit bzw. "Angsträume" werden, sondern insbesondere vulnerable Gruppen, z. B. Kinder, auch auf diesen Wegen sicher sind.

 

Frau BV Fuhrmann begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Lüdecke, Herr BV Szczepanski, Herr BV Wittke, Herr BV Schröter, Frau BV Lanske, Herr BV Lüdecke, Herr BV Schröter

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der AfD-Neukölln(3) gegen die Stimmen der Gr. FDP bei Enthaltung der AfD-Neukölln(2) und des Fraktionslosen Piehl beschlossen.

Ö 8  
Mieter*innen im Mahlower Block schützen und beraten  
Enthält Anlagen
0860/XX  
Ö 9  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 11  
Verschiedenes - Sachstand Novelle BauGB, § 250 - Sachstand KMStr. 179      
Ö 12  
Nächste Sitzung am 20. April 2021 - Themen z. B. Erweiterung Sonnen-Grundschule, Wettbewerb Mette-Feld      
               
 
 

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