Tagesordnung - 16. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses  

 
 
Bezeichnung: 16. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses
Gremium: Grünflächenausschuss
Datum: Do, 11.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3  
Baumassnahme Käpten Blaubär 17.00 Reuterstrasse 9-10, dann BVV Saal      
Ö 4  
Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2021 - 2025 - 3810, 3820
Enthält Anlagen
2101/XX  
Ö 5  
Ausreichende Leerung von Papierkörben in Grünanlagen sicherstellen  
Enthält Anlagen
1914/XX  
Ö 6  
Gelder für Gewässerunterhaltung zweckbestimmt einsetzen und Artenschutz verbessern  
Enthält Anlagen
2121/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Grünflächen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die für die Gewässerunterhaltung im Titel 52 103 bereitgestellten Mittel ab sofort für den vorgesehenen Zweck Gewässerunterhaltung einzusetzen und nicht für Grünpflege. Die Mäharbeiten rund um die Neuköllner Stillgewässer sollen darüber hinaus auf eine einmalige Mahd pro Jahr beschränkt werden. Idealerweise sollten Gräser und Hochstauden über Herbst/Winter stehen bleiben, damit Insekten Überwinterungsmöglichkeiten erhalten bleiben.

 

Begründung: Laut Beantwortung der Kleinen Anfrage 443/XX werden die für die Gewässerunterhaltung bereitgestellten Mittel mindestens seit 2018 nicht für Gewässerpflege-Maßnahmen an bzw. in Stillgewässer eingesetzt, sondern für jeweils zwei Wiesenmahden pro Jahr auf umliegenden Flächen verwendet. Ausbleibende Gewässerpflege hat dazu geführt, dass sich an und in alten Pfuhlstandorten massiv Bäume ausgebreitet haben, die zusätzlich zur klimabedingen Trockenheit in den vergangenen Jahren die Evapotranspiration massiv erhöht haben. Weiterhin haben Laubfall und oft große Mengen an Totholz in den Gewässern eine Schlammbildung und Verlandung beschleunigt. Eichenpfuhl, Großer Eckernpfuhl, Papenpfuhl und Priesterpfuhl sind inzwischen so stark bewachsen und verlandet, dass die Amphibienpopulationen vollständig ihren Lebensraum verloren haben. Neben den dringend benötigten Lebensräumen für bedrohte Arten verschwinden so auch Stück für Stück heimatkundlich und boden-geologisch wertvolle Landschaftselemente. Die Reduzierung der Mahd auf maximal einen Schnitt pro Jahr spart nicht nur Geld ein, sondern erhält auch naturschutzrelevante Landschaftsstrukturen. Wenn es möglich gemacht wird, dass Wiesenflächen auch über den Winter ungemäht bleiben wird insbesondere Schmetterlingen, jedoch auch anderen Insekten, ein Überlebensraum gesichert, der Ihnen einen artenreichen Start ins jeweils neue Jahr ermöglich, denn insbesondere Schmetterlinge überwintern als Falter, Puppen oder Eier an ihren (Wiesen-)Wirtspflanzen. Da es sich bei den Neuköllner Stillgewässern fast einheitlich um Naturschutzgebiete handelt bei denen Betretung nicht vorgesehen ist (fehlende Wege), dürfte nichts dagegensprechen, dass jeweils 50% der Fläche abwechselnd 1x pro Jahr im Spätherbst gemäht wird, während der andere Bereich ungemäht den Winter überdauert.

   
    20.01.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 18.19 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Grünflächen überwiesen.

   
    11.02.2021 - Grünflächenausschuss
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Dr. Hoffmann begründet seinen Antrag Drs. 2121

Herr Hikel stellt fest, dass die Interpretation der Stellungnahme zu der Kleinen Anfrage 443/XX, dass die für die Gewässerunterhaltung in Titel 52103 bereitgestellten Gelder nicht hierfür verwendet werden, nicht richtig ist. Zu den Stillgewässern gehört eben nicht nur die reine Wasserfläche, sondern auch die anliegenden Vegetationsflächen. Eben diese Flächen/Wiesen können mit den hierfür vorgesehenen Mitteln 2-mal im Jahr gemäht werden. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist dies mit diesen geringen Mitteln die zielführendste Maßnahme, um hier die Biodiversität und Biotopstruktur zu erhalten.

Bei einer 2-mähdige Wiese entspricht dieser Wiesentyp am ehesten dem gewollten Bild einer klassischen Heu- und Blumenwiese und zeichnet sich durch eine besonders hohe Artenvielfalt aus. Bei den zwei Mähterminen pro Jahr (ca. Juni und Sept./Okt.) bleibt das Mähgut 2-3 Tage auf der Fläche liegen, damit die Kräuter, Gräser und Blumen aussamen können. Anschließend wird das Mähgut entfernt. So erreicht man ein Abmagern des Bodens und damit ein höheres und wertvolleres Blütenangebot für die Bestäuber (Insekten). Auf diesen hochwertigen Wiesen findet man zum Beispiel Margeriten, Schafgarbe, verschiedene Nelken-Arten, Leimkraut, Flockenblumen, Witwenblumen, Glockenblumen oder auch Wiesen-Salbei. Nebeneffekt dieser Mahd ist, dass hierbei eben das Hochwachsen von Gehölzen mit verhindert wird, da die Keimlinge dabei mit abgemäht werden.

Bei einer 1-mähdige Wiese ist das Ziel eine hochwüchsige Flur zu erreichen. Dies ist an den unmittelbaren Wald- und Gewässerrändern sinnvoll und mit entsprechenden „Randstreifen“ bei der Mahd auch bei den Pflegemaßnahmen an den Neuköllner Stillgewässern berücksichtigt, aber eben nicht in der Fläche. Hierbei ist es ökologisch besonders wertvoll, wenn die Mahd erst im zeitigen Frühling (Februar) erfolgt, sprich eben nicht im Herbst gemäht wird. Denn in hohlen Stängeln können viele Insekten überwintern. Die vorhandenen Arten kommen meist auch mit etwas höherer Nährstoffverfügbarkeit gut zurecht: Königskerzen, Wilde Karde, Rainfarn, Blutweiderich, Arznei-Baldrian, Hornklee, Wilde Malve sollen hier als Beispiel genannt sein.

Über diese Mahd hinausgehende Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sind weder personell noch finanziell leistbar.

Auch aus diesem Grund findet zwischen dem Fachbereich Grün- und Freiflächen und der Unteren Naturschutzbehörde des Umwelt- und Naturschutzamtes ein regelmäßiger und reger Austausch statt. Nur dadurch können weitere Maßnahmen zum Erhalt der Biotope und der Artenvielfalt erreicht werden. Als Beispiel seien hier die aktuellen Maßnahmen des Garten- und Landschaftsbaus am und im Naturdenkmal Lolopfuhl genannt, wo das Umwelt- und Naturschutzamt seit Ende November 2020 Maßnahmen des Garten- und Landschaftsbaus am und im Naturdenkmal Lolopfuhl durchführt.

Es handelt sich dabei um Ausgleichsmaßnahmen für die Entstehung des Stadtquartiers auf den Buckower Feldern (B-Plan 8-66). Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Lolopfuhl nach jahrelanger Austrocknung wieder zu vernässen und damit als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten wiederherzustellen.

Um den Wasserrückhalt in der Landschaft zu verbessern, wird eine Tonschicht in den Pfuhl eingebaut. In diesem Zuge wird es auch zur Fällung von Bäumen an der Südwestseite des Pfuhles und zur Rodung von Brombeergebüschen im Bereich der eigentlichen Wasserfläche kommen. Dies dient zum einen der Zugänglichkeit während der Maßnahme und zum anderen der Besonnung des dann entstehenden Ufers z.B. für Amphibien. Der restliche Gehölzbestand bleibt aber unverändert bestehen.

Diese Maßnahmen sind natürlich mit dem Fachbereich Grün- und Freiflächen als Grundstückseigentümer und der Unteren Naturschutzbehörde des Umwelt- und Naturschutzamtes als Maßnahmenträger inhaltlich und kooperativ abgestimmt.

So auch die aktuellen Maßnahmen des Garten- und Landschaftsbaus am Kienpfuhl, wo die SenUVK als Ausgleichsmaßnahme für den Autobahnbau die Entschlammung durchgeführt hat. Hier ist wieder Wasser im Pfuhl vorhanden. Bis Ende des Jahres soll auch die Einsaat der Wiese und die Pflanzung von Gehölzen von SenUVK wiederhergestellt sein.

Der BVV wird mit Ja-Stimmen der AfD 1 sowie 12 Nein-Stimmen die Ablehnung des Antrages empfohlen.

   
    24.03.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.2 - vertagt
   

vertagt

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.16 - vertagt
   

vertagt

   
    19.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.10 - (offen)
   
   
    26.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Grünflächen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die für die Gewässerunterhaltung im Titel 52 103 bereitgestellten Mittel ab sofort für den vorgesehenen Zweck Gewässerunterhaltung einzusetzen und nicht für Grünpflege. Die Mäharbeiten rund um die Neuköllner Stillgewässer sollen darüber hinaus auf eine einmalige Mahd pro Jahr beschränkt werden. Idealerweise sollten Gräser und Hochstauden über Herbst/Winter stehen bleiben, damit Insekten Überwinterungsmöglichkeiten erhalten bleiben.

 

Herr BV Scharmberg begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Grünflächen die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Lüdecke, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Lüdecke, Herr BV Kringel, Herr BV Dr. Hoffmann

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen(6), der LINKEN und der Gr. FDP gegen die Stimmen der AfD-Neukölln(4) bei Enthaltung der CDU, der Grünen(1), der AfD-Neukölln(1) und des Fraktionslosen Piehl beschlossen.

Ö 7  
Protokollabstimmung der 15. Sitzung      
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Nächste Sitzung 11. März 2021 in der Hasenheide      
               
 
 

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