Drucksache - 2121/XX  

 
 
Betreff: Gelder für Gewässerunterhaltung zweckbestimmt einsetzen und Artenschutz verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGrünflächen
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianScharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Grünflächenausschuss Ausschussberatung
11.02.2021 
16. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
26.05.2021 
Fortsetzung der 59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Grünfl.
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Der Ausschuss für Grünflächen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die für die Gewässerunterhaltung im Titel 52 103 bereitgestellten Mittel ab sofort für den vorgesehenen Zweck Gewässerunterhaltung einzusetzen und nicht für Grünpflege. Die Mäharbeiten rund um die Neuköllner Stillgewässer sollen darüber hinaus auf eine einmalige Mahd pro Jahr beschränkt werden. Idealerweise sollten Gräser und Hochstauden über Herbst/Winter stehen bleiben, damit Insekten Überwinterungsmöglichkeiten erhalten bleiben.

 

Begründung: Laut Beantwortung der Kleinen Anfrage 443/XX werden die für die Gewässerunterhaltung bereitgestellten Mittel mindestens seit 2018 nicht für Gewässerpflege-Maßnahmen an bzw. in Stillgewässer eingesetzt, sondern für jeweils zwei Wiesenmahden pro Jahr auf umliegenden Flächen verwendet. Ausbleibende Gewässerpflege hat dazu geführt, dass sich an und in alten Pfuhlstandorten massiv Bäume ausgebreitet haben, die zusätzlich zur klimabedingen Trockenheit in den vergangenen Jahren die Evapotranspiration massiv erhöht haben. Weiterhin haben Laubfall und oft große Mengen an Totholz in den Gewässern eine Schlammbildung und Verlandung beschleunigt. Eichenpfuhl, Großer Eckernpfuhl, Papenpfuhl und Priesterpfuhl sind inzwischen so stark bewachsen und verlandet, dass die Amphibienpopulationen vollständig ihren Lebensraum verloren haben. Neben den dringend benötigten Lebensräumen für bedrohte Arten verschwinden so auch Stück für Stück heimatkundlich und boden-geologisch wertvolle Landschaftselemente. Die Reduzierung der Mahd auf maximal einen Schnitt pro Jahr spart nicht nur Geld ein, sondern erhält auch naturschutzrelevante Landschaftsstrukturen. Wenn es möglich gemacht wird, dass Wiesenflächen auch über den Winter ungemäht bleiben wird insbesondere Schmetterlingen, jedoch auch anderen Insekten, ein Überlebensraum gesichert, der Ihnen einen artenreichen Start ins jeweils neue Jahr ermöglich, denn insbesondere Schmetterlinge überwintern als Falter, Puppen oder Eier an ihren (Wiesen-)Wirtspflanzen. Da es sich bei den Neuköllner Stillgewässern fast einheitlich um Naturschutzgebiete handelt bei denen Betretung nicht vorgesehen ist (fehlende Wege), dürfte nichts dagegensprechen, dass jeweils 50% der Fläche abwechselnd 1x pro Jahr im Spätherbst gemäht wird, während der andere Bereich ungemäht den Winter überdauert.

 
 

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