Auszug - Gelder für Gewässerunterhaltung zweckbestimmt einsetzen und Artenschutz verbessern  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Grünflächenausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 11.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
2121/XX Gelder für Gewässerunterhaltung zweckbestimmt einsetzen und Artenschutz verbessern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGrünflächen
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianScharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Herr Dr. Hoffmann begründet seinen Antrag Drs. 2121

Herr Hikel stellt fest, dass die Interpretation der Stellungnahme zu der Kleinen Anfrage 443/XX, dass die für die Gewässerunterhaltung in Titel 52103 bereitgestellten Gelder nicht hierfür verwendet werden, nicht richtig ist. Zu den Stillgewässern gehört eben nicht nur die reine Wasserfläche, sondern auch die anliegenden Vegetationsflächen. Eben diese Flächen/Wiesen können mit den hierfür vorgesehenen Mitteln 2-mal im Jahr gemäht werden. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist dies mit diesen geringen Mitteln die zielführendste Maßnahme, um hier die Biodiversität und Biotopstruktur zu erhalten.

Bei einer 2-mähdige Wiese entspricht dieser Wiesentyp am ehesten dem gewollten Bild einer klassischen Heu- und Blumenwiese und zeichnet sich durch eine besonders hohe Artenvielfalt aus. Bei den zwei Mähterminen pro Jahr (ca. Juni und Sept./Okt.) bleibt das Mähgut 2-3 Tage auf der Fläche liegen, damit die Kräuter, Gräser und Blumen aussamen können. Anschließend wird das Mähgut entfernt. So erreicht man ein Abmagern des Bodens und damit ein höheres und wertvolleres Blütenangebot für die Bestäuber (Insekten). Auf diesen hochwertigen Wiesen findet man zum Beispiel Margeriten, Schafgarbe, verschiedene Nelken-Arten, Leimkraut, Flockenblumen, Witwenblumen, Glockenblumen oder auch Wiesen-Salbei. Nebeneffekt dieser Mahd ist, dass hierbei eben das Hochwachsen von Gehölzen mit verhindert wird, da die Keimlinge dabei mit abgemäht werden.

Bei einer 1-mähdige Wiese ist das Ziel eine hochwüchsige Flur zu erreichen. Dies ist an den unmittelbaren Wald- und Gewässerrändern sinnvoll und mit entsprechenden „Randstreifen“ bei der Mahd auch bei den Pflegemaßnahmen an den Neuköllner Stillgewässern berücksichtigt, aber eben nicht in der Fläche. Hierbei ist es ökologisch besonders wertvoll, wenn die Mahd erst im zeitigen Frühling (Februar) erfolgt, sprich eben nicht im Herbst gemäht wird. Denn in hohlen Stängeln können viele Insekten überwintern. Die vorhandenen Arten kommen meist auch mit etwas höherer Nährstoffverfügbarkeit gut zurecht: Königskerzen, Wilde Karde, Rainfarn, Blutweiderich, Arznei-Baldrian, Hornklee, Wilde Malve sollen hier als Beispiel genannt sein.

Über diese Mahd hinausgehende Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sind weder personell noch finanziell leistbar.

Auch aus diesem Grund findet zwischen dem Fachbereich Grün- und Freiflächen und der Unteren Naturschutzbehörde des Umwelt- und Naturschutzamtes ein regelmäßiger und reger Austausch statt. Nur dadurch können weitere Maßnahmen zum Erhalt der Biotope und der Artenvielfalt erreicht werden. Als Beispiel seien hier die aktuellen Maßnahmen des Garten- und Landschaftsbaus am und im Naturdenkmal Lolopfuhl genannt, wo das Umwelt- und Naturschutzamt seit Ende November 2020 Maßnahmen des Garten- und Landschaftsbaus am und im Naturdenkmal Lolopfuhl durchführt.

Es handelt sich dabei um Ausgleichsmaßnahmen für die Entstehung des Stadtquartiers auf den Buckower Feldern (B-Plan 8-66). Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Lolopfuhl nach jahrelanger Austrocknung wieder zu vernässen und damit als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten wiederherzustellen.

Um den Wasserrückhalt in der Landschaft zu verbessern, wird eine Tonschicht in den Pfuhl eingebaut. In diesem Zuge wird es auch zur Fällung von Bäumen an der Südwestseite des Pfuhles und zur Rodung von Brombeergebüschen im Bereich der eigentlichen Wasserfläche kommen. Dies dient zum einen der Zugänglichkeit während der Maßnahme und zum anderen der Besonnung des dann entstehenden Ufers z.B. für Amphibien. Der restliche Gehölzbestand bleibt aber unverändert bestehen.

Diese Maßnahmen sind natürlich mit dem Fachbereich Grün- und Freiflächen als Grundstückseigentümer und der Unteren Naturschutzbehörde des Umwelt- und Naturschutzamtes als Maßnahmenträger inhaltlich und kooperativ abgestimmt.

So auch die aktuellen Maßnahmen des Garten- und Landschaftsbaus am Kienpfuhl, wo die SenUVK als Ausgleichsmaßnahme für den Autobahnbau die Entschlammung durchgeführt hat. Hier ist wieder Wasser im Pfuhl vorhanden. Bis Ende des Jahres soll auch die Einsaat der Wiese und die Pflanzung von Gehölzen von SenUVK wiederhergestellt sein.

Der BVV wird mit Ja-Stimmen der AfD 1 sowie 12 Nein-Stimmen die Ablehnung des Antrages empfohlen.


 
 

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