Tagesordnung - 48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste  

 
 
Bezeichnung: 48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
Datum: Di, 11.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3  
Protokollabstimmung der 46. und 47. Sitzung      
Ö 4  
Bericht zum Mietendeckel nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes      
Ö 5  
Sachbericht 2020 der Schuldner- und Insolvenzberatung      
Ö 6  
Berlinpass-Chaos vermeiden!  
Enthält Anlagen
2023/XX  
Ö 7  
SGB II-EmpfängerInnen vor Mietendeckel-Urteil schützen  
Enthält Anlagen
2251/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass niemand in Folge der Nichtigkeit des Mietendeckelgesetzes seine Wohnung verliert. Bei eventuellen Mietnachforderungen sollte Zuschüssen der Vorrang vor Darlehen gegeben werden.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 31.05.2021 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass niemand infolge der Nichtigkeit des Mietendeckelgesetzes seine Wohnung verliert. Darüber hinaus sollten Zuschüsse den Vorrang vor Darlehen gegeben werden.

 

Die Thematik wurde daraufhin durch das Bezirksamt für die nächste Sitzung der Trägerversammlung am 24.09.2021 als Besprechungspunkt angemeldet.

 

Das Jobcenter kann demnach nicht in Summe abschätzen, welche Auswirkungen der Beschluss zum Mietendeckel auf die Kund*innen des Jobcenters in jedem Einzelfall hat. Die AV-Wohnen regelt, bis zu welchem Richtwert monatliche Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen gelten, im Rahmen eines Leistungsbezuges berücksichtigt werden können und welche Verfahren zur Senkung der Kosten angewendet werden.

 

„Aktuell sind Kostensenkungen aufgrund der Regelungen im Sozialschutzpaket gem. § 67 Abs. 3 SGB II und § 141 Abs. 3 SGB XII noch bis 31.12.2021 ausgesetzt. Die nun wieder auf den alten vertraglichen Stand erhobenen Mieten werden bei der Leistungsberechnung berücksichtigt und sofern ein leistungsrechtlicher Bedarf besteht nachgezahlt. Nach dem 31.12.2021 wird individuell in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob die zu tragenden einmaligen Kosten durch einen Umzug wirtschaftlicher als die dauerhafte Übernahme der über den Richtwerten liegenden Mieten sind. Nur dann und soweit keine individuellen Gründe vorliegen, wäre ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten.“ (Beantwortung zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Drs. 18 / 27466 durch den Senat von Berlin).

 

Das Jobcenter Berlin Neukölln nutzt nach eigener Aussage in der Sitzung der Trägerversammlung am 24.09.2021 zudem die verschiedenen Möglichkeiten der AV-Wohnen, um Zuschläge bzw. Härtefallregelungen zu den Richtwerten anrechnen zu können. Durch das Bezirksamt wurde i.d.Z. in der Sitzung darum gebeten, diese Thematik auch weiterhin durch sensibles Handeln im Rahmen der rechtlichen Leitplanken unter weitgehender Ausnutzung der bestehenden Handlungsspielräume zu betrachten.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12.10.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.1 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste überwiesen.

   
    11.05.2021 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Szczepanski das Wort. Hier bestehe kaum Diskussionsbedarf, befindet dieser. Die Bezirksverordnete Frau Hascelik sieht das auch so. Man wisse, dass Herr BzStR Biedermann sich dieser Sache annehmen werde und unterstütze den Antrag. Die Bezirksverordnete Frau Hammer bekommt das Wort und erklärt den Beitritt der Linken zum Antrag.

Herr Schröter erklärt, den ersten Satz zwar für unproblematisch zu halten, im zweiten Satz sollten aber Darlehen vor Zuschüssen gehen. Das wäre ungerecht gegenüber Mieter*innen, die wie vom Senat geraten, Miete zurückgehalten hätten. Er fordert eine Antwort vom Antragsteller.

Herr Szczepanski findet diese Einstellung asozial. Das Gesetz eröffne den Jobcentern die Möglichkeit, in dieser besonderen Notlage zu helfen und das sollte unterstützt werden.

Herr Blank findet es dreist, hier das Wort asozial zu verwenden. Den Leuten das Geld zu schenken, halte er für schwierig. Ein zinsloses Darlehen reiche völlig aus.

Herr BzStR Biedermann meldet sich zu Wort. Man müsse hier Punkte auseinanderhalten. Wenn in Folge einer abgesenkten Miete von Jobcenter oder Sozialamt weniger Miete überwiesen worden sei, müsse das Amt die Differenz jetzt nachzahlen. Wenn die Mitteilung über eine Mietabsenkung dem Jobcenter dagegen nicht mitgeteilt worden sei, sehe das SGB II ein Darlehen vor, wenn die Mietschulden nicht selbst übernommen werden können. Herr Biedermann versteht den Antrag ist als Appell für eine großzügige Praxis. Man könne sich logischerweise aber nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Ausschussvorsitzende Frau Schoenthal um Abstimmung. Die SPD, die Grünen sowie die Linke stimmen mit Ja; die CDU und AfD-Neukölln enthalten sich. Im Ergebnis wird der BVV mehrheitlich die Beschlussfassung der Drucksache empfohlen.

   
    19.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.9 - (offen)
   
   
    26.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.9 - vertagt
   

vertagt

   
    31.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 3.23 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass niemand in Folge der Nichtigkeit des Mietendeckelgesetzes seine Wohnung verliert.

Bei eventuellen Mietnachforderungen sollte Zuschüssen der Vorrang vor Darlehen gegeben werden.

 

Frau BV Schoenthal begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter, Frau BV Schoenthal, Herr BV Lüdecke

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD-Neukölln und der Gr. FDP bei Enthaltung der CDU und des Fraktionslosen Piehl beschlossen.

Ö 8  
Bürgeramt und ein Ende der Wartezeit  
Enthält Anlagen
2261/XX  
Ö 9     Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9.1  
Mitteilungen der Verwaltung für Soziales      
Ö 9.2  
Mitteilungen der Verwaltung für Bürgerdienste      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Nächste Sitzung am 08. Juni 2021      
               
 
 

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