Drucksache - 2251/XX
Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass niemand in Folge der Nichtigkeit des Mietendeckelgesetzes seine Wohnung verliert. Bei eventuellen Mietnachforderungen sollte Zuschüssen der Vorrang vor Darlehen gegeben werden.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 31.05.2021 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass niemand infolge der Nichtigkeit des Mietendeckelgesetzes seine Wohnung verliert. Darüber hinaus sollten Zuschüsse den Vorrang vor Darlehen gegeben werden.
Die Thematik wurde daraufhin durch das Bezirksamt für die nächste Sitzung der Trägerversammlung am 24.09.2021 als Besprechungspunkt angemeldet.
Das Jobcenter kann demnach nicht in Summe abschätzen, welche Auswirkungen der Beschluss zum Mietendeckel auf die Kund*innen des Jobcenters in jedem Einzelfall hat. Die AV-Wohnen regelt, bis zu welchem Richtwert monatliche Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen gelten, im Rahmen eines Leistungsbezuges berücksichtigt werden können und welche Verfahren zur Senkung der Kosten angewendet werden.
„Aktuell sind Kostensenkungen aufgrund der Regelungen im Sozialschutzpaket gem. § 67 Abs. 3 SGB II und § 141 Abs. 3 SGB XII noch bis 31.12.2021 ausgesetzt. Die nun wieder auf den alten vertraglichen Stand erhobenen Mieten werden bei der Leistungsberechnung berücksichtigt und sofern ein leistungsrechtlicher Bedarf besteht nachgezahlt. Nach dem 31.12.2021 wird individuell in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob die zu tragenden einmaligen Kosten durch einen Umzug wirtschaftlicher als die dauerhafte Übernahme der über den Richtwerten liegenden Mieten sind. Nur dann und soweit keine individuellen Gründe vorliegen, wäre ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten.“ (Beantwortung zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Drs. 18 / 27466 durch den Senat von Berlin).
Das Jobcenter Berlin Neukölln nutzt nach eigener Aussage in der Sitzung der Trägerversammlung am 24.09.2021 zudem die verschiedenen Möglichkeiten der AV-Wohnen, um Zuschläge bzw. Härtefallregelungen zu den Richtwerten anrechnen zu können. Durch das Bezirksamt wurde i.d.Z. in der Sitzung darum gebeten, diese Thematik auch weiterhin durch sensibles Handeln im Rahmen der rechtlichen Leitplanken unter weitgehender Ausnutzung der bestehenden Handlungsspielräume zu betrachten.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 12.10.2021 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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