Auszug - Bürgeramt und ein Ende der Wartezeit
Herr Schröter erhält zur Begründung des Antrags das Wort. Die Wartezeiten in den Bürgerämtern seien seit Jahren ein Thema. Bei seinem Vorschlag, dass über 60-Jährige an Freitagen ohne Termin bedient werden sollen, handelt es sich um einen reinen Prüfauftrag an das Bürgeramt, ob sich dadurch etwas verbessern könnte. Frau Mak – die als Gast an der Sitzung teilnimmt – erschließt sich nicht, warum dies an einem Freitag stattfinden solle, an dem auch Arbeitnehmer*innen eher noch Zeit haben könnten, einen Termin wahrzunehmen. Herr Schröter weist darauf hin, dass dies ein kürzerer Arbeitstag sei, weshalb er diesen ausgewählt habe. Herr BzStR Biedermann bekommt das Wort. Das Thema Verfügbarkeit von Terminen sei schon oft Thema von Ausschuss- und BVV-Sitzungen gewesen. Auch jetzt müsse er wieder auf die Grundprinzipien der Berliner Bürgerämter hinweisen: nämlich auf die Allzuständigkeit der Bürgerämter. Im Zuge der Pandemie habe es zwar vereinzelte Forderungen nach deren zeitweise Aufhebung gegeben, die aber keine Mehrheit gefunden habe. Warum das Herausgreifen einer Personengruppe die Terminsituation insgesamt verbessern sollte, erschließe sich nicht. Diese Herangehensweise würde ebenso den Bestrebungen der Vereinheitlichung der Terminvergabe widersprechen, die auch immer wieder Thema – und durchaus auch Ziel von Kritik – gewesen sei. Ein solcher Prüfauftrag führe deshalb zu nichts. Man gehe aber mit Anfragen – besonders auch von älteren Menschen – pragmatisch um, wenn man davon erfahre. Herr Schröter hält an dem Antrag fest. In vielen westdeutschen Städten sei diese Regelung genauso in Kraft. Die Bürgerämter sind damit gut gefahren und konnten Druck rausnehmen. Die Ausschussvorsitzende Frau Schoenthal regt noch mal zur Rücknahme des Antrags an. Herr Blank fragt Herrn Schröter, ob man diesen fraktionsintern noch erneut besprechen möchte. Herr Schröter möchte abstimmen lassen. Die SPD, die Grünen, die CDU und die Linke lehnen ab. Die AfD-Neukölln stimmt zu. Im Ergebnis wird der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages empfohlen. |
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