Tagesordnung - 44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Mi, 10.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2     Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3     Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2021 - 2025
Enthält Anlagen
2101/XX  
Ö 4     Sicherer Schulweg für die Karlsgartenschule  
Enthält Anlagen
2110/XX  
Ö 5     Sichere Wissmannstraße  
Enthält Anlagen
1483/XX  
Ö 6     Fahrradfahren auf der Gerlinger Straße  
Enthält Anlagen
2111/XX  
Ö 7     Grünflächen und Wasserversickerung in der Warthestraße  
Enthält Anlagen
1970/XX  
Ö 8     Neugestaltung des Mittelstreifens der Warthestraße  
Enthält Anlagen
2113/XX  
Ö 9     Bürger vor gesundheitsgefährdenden Zuständen in Lebensmittelbetrieben schützen  
Enthält Anlagen
2124/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, endlich den Verbraucherschutz in den Vordergrund zu stellen und das Urteil des das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1BvF1/13 vom 23.3.2018 ), wonach eine Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Bäckereien, Metzgereien, Imbisse, Catering-Betriebe, Restaurants, Kantinen, Großhandel und Lieferanten für gastronomische Betriebe bei gravierenden oder wiederholten Hygienemängeln zulässig ist und auch online erfolgen darf, sowie die EU-Kontrollverordnung (VO EU 2017/625) umzusetzen, weil das Land Berlin seinen Aufgaben bisher nicht nachgekommen ist.

 

Begründung: Immer wieder wurde unter datenschutzrechtlicher Gründen eine Veröffentlichung von Ergebnissen aus Lebensmittelkontrollen verschoben. Nun gibt es bereits seit dem Frühjahr 2018 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach unter Abwägung von datenschutzrechtlichen und verbraucherschutzrechtlichen Gründen entschieden hatte, dass eine Veröffentlichung der Ergebnisse bei gravierenden oder wiederholten Hygienemängeln zulässig ist und auch online erfolgen darf. Daneben schreibt auch die EU-Kontrollverordnung (VO EU 2017/625) eine Veröffentlichung solcher Daten vor und derBundesgesetzgeber hat im April 2019 eine entsprechende Änderung im §40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) dementsprechend eingefügt. Dennoch passiert nichts im Land Berlin.Dass es auch geht, beweist das Bezirksamt Pankow. Das Land Berlin ist verpflichtet, das Urteil des das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1BvF1/13 vom 23.3.2018 ) und die EU-Kontrollverordnung (VO EU 2017/625) umzusetzen. Leider ist der Senat bei solchen Verbraucherthemen untätig, obwohl auch dies in den Koalitionsverhandlungen vereinbart wurde. Insofern muss das Bezirksamt Neukölln in Vorleistung gehen und die Ergebnisse aus Lebensmittelkontrollen über die verfügbare Datenbank „Lebensmittel-Smiley“, die eine Erweiterung der Fachsoftware der Veterinär- und Lebensmittel-überwachung ist, veröffentlichen.

   
    20.01.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 18.22 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung überwiesen.

   
    10.03.2021 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
   

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis im Land Berlin wurde die Interpretation des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und die Art der Veröffentlichungen zwischen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und den Bezirken abgestimmt. Die Bezirke haben sich mehrheitlich für eine Veröffentlichung mittels Aushang im Schaukasten entschieden, da diese Lösung den rechtlichen Vorschriften entspricht und auch die Sicherstellung der rechtlich vorgeschriebenen zeitlichen Befristung des Aushanges sicherstellt, die bei einer Veröffentlichung über das Internet nicht gewährleistet wäre.

Dieser Schaukasten steht im Eingangsbereich des Ordnungsamtes Neukölln für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Die bestehenden Regelungen des Lebensmittelrechts und des VIG ermöglichen bereits jetzt den Bürgerinnen und Bürgern die Erlangung von Informationen über amtliche Feststellungen. Der durch proaktive Veröffentlichungen erforderliche Anhörungs- und Prüfungsaufwand würde für die Behörde zu einer weiteren Umlenkung der vorhandenen beschränkten personellen Kapazitäten von der Kontrolle und Aufarbeitung der Kontrollergebnisse zur juristischen Abwägung der Interessen von Gewerbetreibenden und veröffentlichenden Behörden führen.

Da der Fokus der Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung auf der Kontrolle und Behebung von Missständen liegen sollte und nicht auf der Prüfung von Veröffentlichungsbefugnissen, kann diese Prioritätenverschiebung nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.

Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung daher abzulehnen.

   
    24.03.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.13 - vertagt
   

vertagt

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.27 - vertagt
   

vertagt

   
    19.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.21 - (offen)
   
   
    26.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.16 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, endlich den Verbraucherschutz in den Vordergrund zu stellen und das Urteil des das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1BvF1/13 vom 23.3.2018 ), wonach eine Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Bäckereien, Metzgereien, Imbisse, Catering-Betriebe, Restaurants, Kantinen, Großhandel und Lieferanten für gastronomische Betriebe bei gravierenden oder wiederholten Hygienemängeln zulässig ist und auch online erfolgen darf, sowie die EU-Kontrollverordnung (VO EU 2017/625) umzusetzen, weil das Land Berlin seinen Aufgaben bisher nicht nachgekommen ist.

 

Herr BV Preuß begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter, Herr BV Preuß, Herr BV Schröter, Herr BV Kringel, Herr BV Lüdecke, Herr BzBm Hikel, Herr BV Wittke, Herr BzBm Hikel

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und des Fraktionslosen Piehl gegen die Stimmen der AfD-Neukölln beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ö 10     Bürger vor gesundheitsgefährdenden Zuständen in Lebensmittelbetrieben schützen II  
Enthält Anlagen
2125/XX  
Ö 11     Neuer Radwegplan für Neukölln  
Enthält Anlagen
2112/XX  
Ö 12     Verlängerung der Buslinie 179  
Enthält Anlagen
2114/XX  
Ö 13     Mülleimer in Alt Rudow  
Enthält Anlagen
2108/XX  
Ö 14     Geschwindigkeitsmessung in der Köpenicker Straße  
Enthält Anlagen
2117/XX  
Ö 15     Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 16     Protokollabstimmung der 42. Sitzung      
Ö 17     Verschiedenes      
Ö 18     Nächste Sitzung am 10. März 2021      
               
 
 

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