Drucksache - 2125/XX  

 
 
Betreff: Bürger vor gesundheitsgefährdenden Zuständen in Lebensmittelbetrieben schützen II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-NeuköllnVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Schröter, SteffenPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Ausschussberatung
10.02.2021 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung vertagt     
10.03.2021 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
26.05.2021 
Fortsetzung der 59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VTO
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, endlich den Verbraucherschutz in den Vordergrund zu stellen und die Lebensmittelkontrollen in Bäckereien, Metzgereien, Imbisse, Catering-Betriebe, Restaurants, Kantinen, Großhandel und Lieferanten für gastronomische Betriebe zu verstärken. Zur Zeit wird der Bereich heruntergefahren. Es finden kaum noch Kontrollen statt.

 

Begründung: Bei einer zunehmenden Anzahl von Restaurants und Imbissen (in den meisten Fällen mit Quereinsteiger) mit unzureichenden lebensmittelhygienischen Kenntnissen ist ein derzeitiger Rückgang der Überwachung gerade bei diesen Betriebsarten kontraproduktiv. Besonders bei nichtdeutschsprachigen Unternehmern wird zukünftig die bisherige Hilfestellung bei der Betriebsführung nicht mehr gewährleistet sein. Die präventive Arbeit vor Ort bei den bisherigen Problemfällen wird durch die neuen Kontrollfristen erschwert. Bei den Routinekontrollen erfolgt neben der Kontrolle grundsätzlich auch eine Beratung und Information des Gewerbetreibenden zu rechtlichen Neuerungen. Die Aufdeckung von Verstößen, als auch der präventiv gesundheitliche Verbraucherschutz werden durch reduzierte Regelkontrollen unterminiert.

 
 

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