Drucksache - 2125/XX
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Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, endlich den Verbraucherschutz in den Vordergrund zu stellen und die Lebensmittelkontrollen in Bäckereien, Metzgereien, Imbisse, Catering-Betriebe, Restaurants, Kantinen, Großhandel und Lieferanten für gastronomische Betriebe zu verstärken. Zur Zeit wird der Bereich heruntergefahren. Es finden kaum noch Kontrollen statt.
Begründung: Bei einer zunehmenden Anzahl von Restaurants und Imbissen (in den meisten Fällen mit Quereinsteiger) mit unzureichenden lebensmittelhygienischen Kenntnissen ist ein derzeitiger Rückgang der Überwachung gerade bei diesen Betriebsarten kontraproduktiv. Besonders bei nichtdeutschsprachigen Unternehmern wird zukünftig die bisherige Hilfestellung bei der Betriebsführung nicht mehr gewährleistet sein. Die präventive Arbeit vor Ort bei den bisherigen Problemfällen wird durch die neuen Kontrollfristen erschwert. Bei den Routinekontrollen erfolgt neben der Kontrolle grundsätzlich auch eine Beratung und Information des Gewerbetreibenden zu rechtlichen Neuerungen. Die Aufdeckung von Verstößen, als auch der präventiv gesundheitliche Verbraucherschutz werden durch reduzierte Regelkontrollen unterminiert. |
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