Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Zufahrt zum Fahrradweg parallel zum Teltowkanal Richtung Norden (Teil der zukünftigen Y-Trasse) von Westen über eine Fahrrad-Linksabbiegespur auf der Massantebrücke ermöglicht wird. Dabei soll die Fahrrad-Linksabbiegespur physisch getrennt von dem Kfz-Verkehr und geschützt werden.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Zufahrt zum Fahrradweg parallel zum Teltowkanal Richtung Norden (Teil der zukünftigen Y-Trasse) von Westen über eine Fahrrad-Linksabbiegespur auf der Massantebrücke ermöglicht wird.
Begründung: Die Schaffung einer attraktiven Radverkehrsinfrastruktur ist entscheidend für den notwendigen Erfolg der Mobilitätswende, hin zu einer menschen- und klimafreundlichen Mobilität für alle. Die geplante Radschnellverbindung wird hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Um die „Y-Trasse“ für die Anwohnenden erreichbar und nutzbar zu machen, ist der Zugang zur Trasse durch geeignete zuführende Radwege unerlässlich. Insbesondere in Rudow und Britz ist der gefahrlose sichere und hindernisfreie Zugang auf die Y-Trasse nicht gegeben. Die im Umfeld der Trasse vorhandenen Radwege und die zur Trasse führenden Straßenabschnitte sind aufgrund der baulichen Situation und des sehr hohen Verkehrsaufkommens für eine objektiv und subjektiv sichere und attraktive Nutzung für Fahrradfahrende nicht geeignet. Der Weg zur Massantebrücke, von der auf die Autobahn A113 abgebogen wird, ist für Radfahrende aus Rudow bereits gefährlich wegen des hohen Kraftfahrzeugaufkommens und fehlender Fahrradwege in der Stubenrauchstraße. Auf der Brücke sind zwar Radwege alter Art beiderseits in Minimalbreite neben dem Fußweg vorhanden. Zum Erreichen der Rampe, die hinunter auf den Fahrradweg führt, muss jedoch die Stubenrauchstraße überquert werden. Ein Einbiegen auf den Übergang Richtung Rampe ist wegen der beengten Verhältnisse (Stahlträger zwischen Radweg und Fußweg) schwierig. Wenn zum Linksabbiegen die Grünphase für Fußgänger abgewartet werden muss, ist der Radweg für geradeaus Fahrende blockiert. Dem Kraftfahrzeugverkehr stehen an dieser Stelle drei Fahrspuren zur Verfügung. Im Sinne einer gerechten Verteilung des vorhandenen Straßenraums kann eine dieser Spuren als Radfahrstreifen eingerichtet werden und die Ampelschaltung für ein sicheres und flüssiges Linksabbiegen optimiert werden.