Auszug - Feststellung der Anwesenheit
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Der Ausschussvorsitzende stellt die die virtuelle Anwesenheit der Ausschussmitglieder fest und weist die Mitglieder des Ausschusses darauf hin, dass ihr persönliches Stimmverhalten binnen 24 Stunden an das BVV-Büro zu übermitteln ist, damit die Abstimmungen gültig sind. Zudem weist er darauf hin, dass die Sitzung zu Protokollzwecken aufgezeichnet wird. Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass es lediglich ein etwas erweitertes Ergebnisprotokoll geben wird, wie in der Geschäftsordnung gefordert. |
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