Drucksache - 2011/XX
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Teterower Straße zwischen der Buschkrugallee und der Straße Hanne Nüte umzudrehen.
Begründung: Die bestehende Einbahnstraßenregelung führt dazu, dass der Verkehr bei Stau auf der Buschkrugallee über die Teterower Straße und der Hanne Nüte zur Fritz-Reuter-Allee in die Hufeisensiedlung gelenkt wird. Bei Verlängerung der Einbahnstraße in der Teterower Straße zwischen Fritz-Reuter-Allee und Hanne Nüte bis zur Buschkrugallee wird der Verkehr dagegen aus der Hufeisensiedlung heraus geführt. |
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