Tagesordnung - 31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mo, 18.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:10 - 22:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Dringlichkeiten      
Ö 2     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 2.1  
Sanitäre Anlagen Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0861/XX  
Ö 2.2  
Keine Räumung ohne Schlafplatz  
Enthält Anlagen
0380/XX  
Ö 2.3  
Gehweg Primelweg wieder herstellen  
Enthält Anlagen
0862/XX  
Ö 2.4  
Buslinie M 41 verlängern  
Enthält Anlagen
0732/XX  
Ö 2.5  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Groß-Ziethener Chaussee  
Enthält Anlagen
0987/XX  
Ö 2.6  
Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben  
Enthält Anlagen
0859/XX  
Ö 2.7  
Zivilgesellschaftliches Engagement für bezahlbaren Wohnraum darf nicht kriminalisiert werden  
Enthält Anlagen
1022/XX  
Ö 2.8  
Soko BTM
Enthält Anlagen
0427/XX  
Ö 2.9  
„Solidarisches Grundeinkommen“, aber richtig und solidarisch  
Enthält Anlagen
0927/XX  
Ö 2.10  
Öffentliches Erinnern an die Novemberrevolution in Neukölln  
Enthält Anlagen
0917/XX  
Ö 2.11  
Bestandsschutz der Kleingartenanlagen verlängern  
Enthält Anlagen
0928/XX  
Ö 2.12  
Ampel Hermannstraße/ Thomasstraße  
Enthält Anlagen
0920/XX  
Ö 2.13  
Bebauung Hochspannungsweg / Birkhuhnweg  
Enthält Anlagen
1093/XX  
Ö 2.14  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil IV  
Enthält Anlagen
1094/XX  
Ö 2.15  
Handeln statt populistischem Spiel  
Enthält Anlagen
0908/XX  
Ö 2.16  
App „Gesundes Neukölln“ evaluieren
Enthält Anlagen
0969/XX  
Ö 2.17  
Über Gefahren von Konsanguinität aufklären, Folgerisiken bekämpfen  
Enthält Anlagen
0658/XX  
Ö 2.18  
Bauen unter fairen Bedingungen – Sozial-nachhaltige Beschaffung von Natursteinen  
Enthält Anlagen
0981/XX  
Ö 2.19  
Mehr Photovoltaikanlagen für Neuköllner Gebäude in öffentlicher Hand
Enthält Anlagen
0984/XX  
Ö 2.20  
fLotte Kommunal Neukölln - nachhaltig mobil mit Lastenrädern  
Enthält Anlagen
1016/XX  
Ö 2.21  
Einrichtung eines Tourismus-Beirates
Enthält Anlagen
1023/XX  
Ö 2.22  
Städtepartnerschaft Neukölln – Bat Yam wiederbeleben  
Enthält Anlagen
1064/XX  
Ö 2.23  
Dienststellen unter einem Dach  
Enthält Anlagen
1062/XX  
Ö 2.24  
Wirksame Tempobegrenzung in der Hufeisensiedlung
Enthält Anlagen
0743/XX  
Ö 2.25  
Tempo 30 in der Fulhamer Allee ausweiten  
Enthält Anlagen
0647/XX  
Ö 2.26  
Tag des guten Lebens in Neukölln unterstützen  
Enthält Anlagen
1014/XX  
Ö 2.27  
Radverkehr in Hermannstraße und Sonnenallee sicherer machen
Enthält Anlagen
0918/XX  
Ö 2.28  
Kiehlufer - Verkehrssicherungsmaßnahmen
Enthält Anlagen
1017/XX  
Ö 2.29  
Kommunales Vorkaufsrecht erweitern, Spekulation verhindern, Leerstand beseitigen
Enthält Anlagen
0983/XX  
Ö 2.30  
Wohnungsbaupotentiale nutzen  
Enthält Anlagen
1059/XX  
Ö 2.31  
Bauende informieren – Umweltsituation verbessern
Enthält Anlagen
0982/XX  
Ö 2.32  
Gute Arbeit für Neukölln – Arbeitsmarktpolitische Instrumente für Langzeitarbeitslose  
Enthält Anlagen
1162/XX  
Ö 2.33  
Umgang mit freitäglichem Schulschwänzen  
Enthält Anlagen
1163/XX  
Ö 2.34  
Neuköllner Queerbeauftragte*  
Enthält Anlagen
1165/XX  
Ö 2.35  
Rekommunalisierung von Wohnungsbeständen in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
1166/XX  
Ö 2.36  
Flohmarkt Obi, Ort der illegalen verkäufe von Neu, –und Hehlerware  
Enthält Anlagen
1167/XX  
Ö 2.37  
Vergabe von Bau- und Sanierungsaufträgen  
Enthält Anlagen
1164/XX  
Ö 2.38  
Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel  
Enthält Anlagen
1168/XX  
Ö 2.39  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil V  
Enthält Anlagen
1169/XX  
Ö 2.40  
Schuldistanz oder Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0968/XX  
Ö 2.41  
Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel  
Enthält Anlagen
1028/XX  
Ö 2.42  
Rund um das Fahrrad  
Enthält Anlagen
1029/XX  
Ö 2.43  
Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes  
Enthält Anlagen
0726/XX  
Ö 2.44  
Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0728/XX  
Ö 2.45  
Bezirksamt Neukölln muss in Hinsicht auf die EU-Freizügigkeitsregelung geschult werden  
Enthält Anlagen
1026/XX  
Ö 2.46  
Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen  
Enthält Anlagen
1027/XX  
Ö 2.47  
Ausweichstandort für das Blueberry Inn  
Enthält Anlagen
0854/XX  
Ö 2.48  
Parklets als wirksame und kostengünstige Alternative pro Verkehrsberuhigung?  
Enthält Anlagen
1018/XX  
Ö 2.49  
Kleidercontainer Bushaltestelle Vivantes Klinikum  
Enthält Anlagen
0974/XX  
Ö 2.50  
Fußgänger*innenfreundlichkeit beim Aufstellen von E-Auto-Ladesäulen gewährleisten  
Enthält Anlagen
0971/XX  
Ö 2.51  
Straßenbeleuchtung an der Straße 645 sicherstellen  
Enthält Anlagen
0980/XX  
Ö 2.52  
Untersuchungsgebiet Milieuschutz Hufeisensiedlung ergänzen  
Enthält Anlagen
1079/XX  
Ö 2.53  
Versagung von weiteren Umnutzungen von Gewerberäumen im Reuterkiez  
Enthält Anlagen
0388/XX  
Ö 2.54  
Eingliederungsmittel vollständig für Neukölln verwenden
Enthält Anlagen
0839/XIX  
Ö 2.55  
Sicherstellung des Standortes der Tee- und Wärmestube  
Enthält Anlagen
0989/XIX  
Ö 2.56  
Asbestregister und -sanierung durchführen
Enthält Anlagen
0023/XX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA Neukölln wird gebeten das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z. B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Begründung:

Asbestregister und -sanierung sind notwendig um insbesondere in Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaues einer Gesundheitsgefährdung der Mieterschaft entgegenzutreten. Diese Verantwortung gilt verstärkt für privatisierte Bestände - wie z. B. der Weißen Siedlung mit Beschwerden aus der Mieterschaft - mit der langfristigen Option eines Rückkaufes durch die öffentliche Hand.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen:

 

Die BVV Neukölln unterstützt das Vorhaben eines Asbestregisters mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung von kommunalen und privaten Siedlungen in Neukölln.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine  „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Siedlungen mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z. B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Begründung:

Asbestregister und -sanierung sind notwendig um insbesondere in Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaues einer Gesundheitsgefährdung der Mieterschaft entgegenzutreten. Diese Verantwortung gilt verstärkt für privatisierte Bestände - wie z.B. der Weißen Siedlung mit Beschwerden aus der Mieterschaft - mit der langfristigen Option eines Rückkaufes durch die öffentliche Hand.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 10. Mai 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung. Dabei soll das Bezirksamt in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z.B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Zurzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein generelles Ausbau- oder Entfernungsgebot für Asbest aus Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen. Daher sind auch heute noch, so wie beispielsweise in den Wohngebäuden der „Weißen Siedlung“, Asbestprodukte in und an den Gebäuden vorzufinden. Das Vorhandensein von intakten und festgebundenen Asbestprodukten stellt keinen Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften dar, da in diesen Fällen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht unterstellt wird. Entsprechende Maßnahmen zum grundsätzlichen Asbestrückbau können demnach mangels öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht behördlich durchgesetzt werden. Gegenwärtig hat die jeweils zuständige Behörde nur dann Handlungsbefugnisse, wenn eine konkrete Gefährdung durch beschädigte Asbestbauteile nachweisbar ist oder ein unsachgemäßer Rück- oder Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen erfolgt. Neben den Bauaufsichtsbehörden der Bezirke (sichere Benutzbarkeit von Gebäuden), sind das LAGetSi (Arbeitsschutz), das LAGeSo (umweltbezogener Gesundheitsschutz), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Immissionsschutz, Abfallrecht) und das LKA (Strafrecht) im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenspektrums zuständig (siehe hierzu auch Große Anfrage 0025/XX).

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde bereits im Jahr 2016 durch mehrere Beschlüsse von Bezirksverordnetenversammlungen aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen bzw. gesetzliche Grundlagen für die Asbestsanierung des Berliner Wohnungsbestandes, eine Bestandsaufnahme aller Wohngebäude in Berlin in denen Asbest verbaut wurde sowie den Aufbau eines öffentlichen Asbest-Registers vorzunehmen. Die Senatsverwaltung hat in einem Schreiben an alle bezirklichen Baustadträte im Oktober 2016 ein verpflichtendes Asbestregister sowie eine umfassende Bestandsaufnahme aufgrund erheblicher rechtlicher Bedenken (Eingriff in Eigentumsrechte, Datenschutz) als derzeit nicht realisierbar bezeichnet. Generelle gesetzliche Sanierungspflichten greifen darüber hinaus in den bauordnungsrechtlichen Bestandsschutz ein, der rechtmäßig besteht, solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Im konkreten Einzelfall greifen dann alle einschlägigen arbeitsschutz-, bauordnungs- und abfallrechtlichen Vorschriften.

 

Das Bezirksamt hat aufgrund des BVV-Beschlusses Kontakt zur Senatsverwaltung aufgenommen und um aktuelle Informationen gebeten. Zwischenzeitlich wurde Ende 2017 durch die Regierungskoalition der Antrag „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ im Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 18/0722).

 

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 08.03.2018 den Antrag angenommen, mit welchem der Senat aufgefordert wird, entsprechende Strategien zu entwickeln mit Schwerpunkten auf die

1.      Erstellung von Gebäudetypologien bzw. typischen Bau- und Sanierungstechnologien

2.      schrittweise Erfassung von Gebäuden mit Asbest, Aufbau eines öffentlich einsehbaren Asbestregisters

3.      Erarbeitung von Strategien zur Beseitigung von Asbest (Sanierung), Beratungsangebote

4.      Einrichtung einer Interdisziplinäre Asbestberatungsstelle

 

Mit der Bearbeitung beauftragt sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

 

Die Oberste Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat auf die Nachfrage des Bezirksamtes mitgeteilt, dass erste Schritte zur Prüfung und Untersuchung von Möglichkeiten der Realisierungen innerhalb der Einzelschwerpunkte, auch des geforderten Asbestregisters, in die Wege geleitet wurden. Hierzu wurde auf Fachebene der Berliner Bauaufsichtsbehörden ein Arbeitsgremium eingerichtet. Das Bezirksamt Neukölln ist durch den Leiter der Bau- und Wohnungsaufsicht Neukölln in diesem Gremium vertreten. Über die Dauer bis zum Vorliegen von Ergebnissen ist derzeit keine Aussage möglich. Festzustellen ist, dass für alle Schwerpunkte Gutachter- und Forschungsbedarfe bestehen, darüber hinaus ressortübergreifende Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse anstehen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit gleichwohl als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 04.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

   
    07.12.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.3 - vertagt
    Vertagt

Vertagt

   
    25.01.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.11 - vertagt
    vertagt

vertagt

   
    22.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.6 - überwiesen
    Überwiesung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    09.03.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die Vorsitzende begründet den Antrag kurz und bittet um ein Meinungsbild

Die Vorsitzende begründet den Antrag kurz und bittet um ein Meinungsbild.

 

Nach Erörterung im Ausschuss wird der Antrag wie folgt geändert:

Das BA Neukölln wird gebeten das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z. B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Mit den Stimmen der SPD, Grünen und Die Linke wird der geänderte Antrag, bei Enthaltung der Mitglieder der CDU und AfD, mehrheitlich angenommen.

 

   
    29.03.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.10 - vertagt
    vertagt

vertagt

   
    10.05.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Redebeiträge: Herr BV Wittke, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Kringel, Herr BV Wittke, Herr BV Dr

Redebeiträge: Herr BV Wittke, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Kringel, Herr BV Wittke, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Wittke

 

Herr BV Wittke stellt gemäß § 24 GO einen Änderungsantrag.

 

Änderungsantrag von Herrn Wittke:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA Neukölln wird gebeten das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden.

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und 3 AfD gegen die Stimmen 1 AfD und der Gruppe der FDP, bei Enthaltung von 2 AfD und der Fraktionslosen abgelehnt.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA Neukölln wird gebeten das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z. B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN, gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gruppe der FDP und der Fraktionslosen zugestimmt. Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Änderungen beschlossen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.4 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.56 - vertagt
   

vertagt

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.25 - vertagt
   

vertagt

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.18 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 10. Mai 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung. Dabei soll das Bezirksamt in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z.B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Zurzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein generelles Ausbau- oder Entfernungsgebot für Asbest aus Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen. Daher sind auch heute noch, so wie beispielsweise in den Wohngebäuden der „Weißen Siedlung“, Asbestprodukte in und an den Gebäuden vorzufinden. Das Vorhandensein von intakten und festgebundenen Asbestprodukten stellt keinen Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften dar, da in diesen Fällen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht unterstellt wird. Entsprechende Maßnahmen zum grundsätzlichen Asbestrückbau können demnach mangels öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht behördlich durchgesetzt werden. Gegenwärtig hat die jeweils zuständige Behörde nur dann Handlungsbefugnisse, wenn eine konkrete Gefährdung durch beschädigte Asbestbauteile nachweisbar ist oder ein unsachgemäßer Rück- oder Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen erfolgt. Neben den Bauaufsichtsbehörden der Bezirke (sichere Benutzbarkeit von Gebäuden), sind das LAGetSi (Arbeitsschutz), das LAGeSo (umweltbezogener Gesundheitsschutz), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Immissionsschutz, Abfallrecht) und das LKA (Strafrecht) im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenspektrums zuständig (siehe hierzu auch Große Anfrage 0025/XX).

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde bereits im Jahr 2016 durch mehrere Beschlüsse von Bezirksverordnetenversammlungen aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen bzw. gesetzliche Grundlagen für die Asbestsanierung des Berliner Wohnungsbestandes, eine Bestandsaufnahme aller Wohngebäude in Berlin in denen Asbest verbaut wurde sowie den Aufbau eines öffentlichen Asbest-Registers vorzunehmen. Die Senatsverwaltung hat in einem Schreiben an alle bezirklichen Baustadträte im Oktober 2016 ein verpflichtendes Asbestregister sowie eine umfassende Bestandsaufnahme aufgrund erheblicher rechtlicher Bedenken (Eingriff in Eigentumsrechte, Datenschutz) als derzeit nicht realisierbar bezeichnet. Generelle gesetzliche Sanierungspflichten greifen darüber hinaus in den bauordnungsrechtlichen Bestandsschutz ein, der rechtmäßig besteht, solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Im konkreten Einzelfall greifen dann alle einschlägigen arbeitsschutz-, bauordnungs- und abfallrechtlichen Vorschriften.

 

Das Bezirksamt hat aufgrund des BVV-Beschlusses Kontakt zur Senatsverwaltung aufgenommen und um aktuelle Informationen gebeten. Zwischenzeitlich wurde Ende 2017 durch die Regierungskoalition der Antrag „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ im Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 18/0722).

 

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 08.03.2018 den Antrag angenommen, mit welchem der Senat aufgefordert wird, entsprechende Strategien zu entwickeln mit Schwerpunkten auf die

Erstellung von Gebäudetypologien bzw. typischen Bau- und Sanierungstechnologien

schrittweise Erfassung von Gebäuden mit Asbest, Aufbau eines öffentlich einsehbaren Asbestregisters

Erarbeitung von Strategien zur Beseitigung von Asbest (Sanierung), Beratungsangebote

Einrichtung einer Interdisziplinäre Asbestberatungsstelle

 

Mit der Bearbeitung beauftragt sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

 

Die Oberste Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat auf die Nachfrage des Bezirksamtes mitgeteilt, dass erste Schritte zur Prüfung und Untersuchung von Möglichkeiten der Realisierungen innerhalb der Einzelschwerpunkte, auch des geforderten Asbestregisters, in die Wege geleitet wurden. Hierzu wurde auf Fachebene der Berliner Bauaufsichtsbehörden ein Arbeitsgremium eingerichtet. Das Bezirksamt Neukölln ist durch den Leiter der Bau- und Wohnungsaufsicht Neukölln in diesem Gremium vertreten. Über die Dauer bis zum Vorliegen von Ergebnissen ist derzeit keine Aussage möglich. Festzustellen ist, dass für alle Schwerpunkte Gutachter- und Forschungsbedarfe bestehen, darüber hinaus ressortübergreifende Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse anstehen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit gleichwohl als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 04.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

Redebeträge: Frau BV Fuhrmann, Herr BV Lüdecke

 

Kenntnis genommen

Ö 2.57  
Konzept zur Übernahme von Mietschulden
Enthält Anlagen
0134/XX  
Ö 2.58  
Neue Brunnengalerie – Pilotprojekt für ganz Berlin
Enthält Anlagen
0260/XX  
Ö 2.59  
Hauptamtliche Leitung der Seniorenfreizeitstätten  
Enthält Anlagen
0368/XX  
Ö 2.60  
Antragsstau bei Wohnungsberechtigungsschein-Anträgen abbauen  
Enthält Anlagen
0433/XX  
Ö 2.61  
Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ
Enthält Anlagen
0459/XX  
Ö 2.62  
Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln  
Enthält Anlagen
0521/XX  
Ö 2.63  
Bebauungsplan XIV-155b („Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“)  
Enthält Anlagen
0846/XX  
Ö 2.64  
Öffnung der U-Bahnhöfe für Obdachlose in der kalten Jahreszeit  
Enthält Anlagen
0855/XX  
Ö 2.65  
Bebauungsplan 8- 14 - („südliche Späthstraße“)  
Enthält Anlagen
0925/XX  
Ö 2.66  
Bebauungsplan 8-30 - („Blub-Gelände“)  
Enthält Anlagen
0926/XX  
               
 
 

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