Tagesordnung - 31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mo, 18.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:10 - 22:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Dringlichkeiten      
Ö 2     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 2.1  
Sanitäre Anlagen Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0861/XX  
Ö 2.2  
Keine Räumung ohne Schlafplatz  
Enthält Anlagen
0380/XX  
Ö 2.3  
Gehweg Primelweg wieder herstellen  
Enthält Anlagen
0862/XX  
Ö 2.4  
Buslinie M 41 verlängern  
Enthält Anlagen
0732/XX  
Ö 2.5  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Groß-Ziethener Chaussee  
Enthält Anlagen
0987/XX  
Ö 2.6  
Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben  
Enthält Anlagen
0859/XX  
Ö 2.7  
Zivilgesellschaftliches Engagement für bezahlbaren Wohnraum darf nicht kriminalisiert werden  
Enthält Anlagen
1022/XX  
Ö 2.8  
Soko BTM
Enthält Anlagen
0427/XX  
Ö 2.9  
„Solidarisches Grundeinkommen“, aber richtig und solidarisch  
Enthält Anlagen
0927/XX  
Ö 2.10  
Öffentliches Erinnern an die Novemberrevolution in Neukölln  
Enthält Anlagen
0917/XX  
Ö 2.11  
Bestandsschutz der Kleingartenanlagen verlängern  
Enthält Anlagen
0928/XX  
Ö 2.12  
Ampel Hermannstraße/ Thomasstraße  
Enthält Anlagen
0920/XX  
Ö 2.13  
Bebauung Hochspannungsweg / Birkhuhnweg  
Enthält Anlagen
1093/XX  
Ö 2.14  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil IV  
Enthält Anlagen
1094/XX  
Ö 2.15  
Handeln statt populistischem Spiel  
Enthält Anlagen
0908/XX  
Ö 2.16  
App „Gesundes Neukölln“ evaluieren
Enthält Anlagen
0969/XX  
Ö 2.17  
Über Gefahren von Konsanguinität aufklären, Folgerisiken bekämpfen  
Enthält Anlagen
0658/XX  
Ö 2.18  
Bauen unter fairen Bedingungen – Sozial-nachhaltige Beschaffung von Natursteinen  
Enthält Anlagen
0981/XX  
Ö 2.19  
Mehr Photovoltaikanlagen für Neuköllner Gebäude in öffentlicher Hand
Enthält Anlagen
0984/XX  
Ö 2.20  
fLotte Kommunal Neukölln - nachhaltig mobil mit Lastenrädern  
Enthält Anlagen
1016/XX  
Ö 2.21  
Einrichtung eines Tourismus-Beirates
Enthält Anlagen
1023/XX  
Ö 2.22  
Städtepartnerschaft Neukölln – Bat Yam wiederbeleben  
Enthält Anlagen
1064/XX  
Ö 2.23  
Dienststellen unter einem Dach  
Enthält Anlagen
1062/XX  
Ö 2.24  
Wirksame Tempobegrenzung in der Hufeisensiedlung
Enthält Anlagen
0743/XX  
Ö 2.25  
Tempo 30 in der Fulhamer Allee ausweiten  
Enthält Anlagen
0647/XX  
Ö 2.26  
Tag des guten Lebens in Neukölln unterstützen  
Enthält Anlagen
1014/XX  
Ö 2.27  
Radverkehr in Hermannstraße und Sonnenallee sicherer machen
Enthält Anlagen
0918/XX  
Ö 2.28  
Kiehlufer - Verkehrssicherungsmaßnahmen
Enthält Anlagen
1017/XX  
Ö 2.29  
Kommunales Vorkaufsrecht erweitern, Spekulation verhindern, Leerstand beseitigen
Enthält Anlagen
0983/XX  
Ö 2.30  
Wohnungsbaupotentiale nutzen  
Enthält Anlagen
1059/XX  
Ö 2.31  
Bauende informieren – Umweltsituation verbessern
Enthält Anlagen
0982/XX  
Ö 2.32  
Gute Arbeit für Neukölln – Arbeitsmarktpolitische Instrumente für Langzeitarbeitslose  
Enthält Anlagen
1162/XX  
Ö 2.33  
Umgang mit freitäglichem Schulschwänzen  
Enthält Anlagen
1163/XX  
Ö 2.34  
Neuköllner Queerbeauftragte*  
Enthält Anlagen
1165/XX  
Ö 2.35  
Rekommunalisierung von Wohnungsbeständen in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
1166/XX  
Ö 2.36  
Flohmarkt Obi, Ort der illegalen verkäufe von Neu, –und Hehlerware  
Enthält Anlagen
1167/XX  
Ö 2.37  
Vergabe von Bau- und Sanierungsaufträgen  
Enthält Anlagen
1164/XX  
Ö 2.38  
Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel  
Enthält Anlagen
1168/XX  
Ö 2.39  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil V  
Enthält Anlagen
1169/XX  
Ö 2.40  
Schuldistanz oder Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0968/XX  
Ö 2.41  
Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel  
Enthält Anlagen
1028/XX  
Ö 2.42  
Rund um das Fahrrad  
Enthält Anlagen
1029/XX  
Ö 2.43  
Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes  
Enthält Anlagen
0726/XX  
Ö 2.44  
Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0728/XX  
Ö 2.45  
Bezirksamt Neukölln muss in Hinsicht auf die EU-Freizügigkeitsregelung geschult werden  
Enthält Anlagen
1026/XX  
Ö 2.46  
Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen  
Enthält Anlagen
1027/XX  
Ö 2.47  
Ausweichstandort für das Blueberry Inn  
Enthält Anlagen
0854/XX  
Ö 2.48  
Parklets als wirksame und kostengünstige Alternative pro Verkehrsberuhigung?  
Enthält Anlagen
1018/XX  
Ö 2.49  
Kleidercontainer Bushaltestelle Vivantes Klinikum  
Enthält Anlagen
0974/XX  
Ö 2.50  
Fußgänger*innenfreundlichkeit beim Aufstellen von E-Auto-Ladesäulen gewährleisten  
Enthält Anlagen
0971/XX  
Ö 2.51  
Straßenbeleuchtung an der Straße 645 sicherstellen  
Enthält Anlagen
0980/XX  
Ö 2.52  
Untersuchungsgebiet Milieuschutz Hufeisensiedlung ergänzen  
Enthält Anlagen
1079/XX  
Ö 2.53  
Versagung von weiteren Umnutzungen von Gewerberäumen im Reuterkiez  
Enthält Anlagen
0388/XX  
Ö 2.54  
Eingliederungsmittel vollständig für Neukölln verwenden
Enthält Anlagen
0839/XIX  
Ö 2.55  
Sicherstellung des Standortes der Tee- und Wärmestube  
Enthält Anlagen
0989/XIX  
Ö 2.56  
Asbestregister und -sanierung durchführen
Enthält Anlagen
0023/XX  
Ö 2.57  
Konzept zur Übernahme von Mietschulden
Enthält Anlagen
0134/XX  
Ö 2.58  
Neue Brunnengalerie – Pilotprojekt für ganz Berlin
Enthält Anlagen
0260/XX  
Ö 2.59  
Hauptamtliche Leitung der Seniorenfreizeitstätten  
Enthält Anlagen
0368/XX  
Ö 2.60  
Antragsstau bei Wohnungsberechtigungsschein-Anträgen abbauen  
Enthält Anlagen
0433/XX  
Ö 2.61  
Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ
Enthält Anlagen
0459/XX  
Ö 2.62  
Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln  
Enthält Anlagen
0521/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Süd auf das Beistandsreicht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 (Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht) hingewiesen wird.

Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.

 

Begründung:

Da die Einladung zu Gesprächsterminen, insbesondere bei denen der Jobcenter expliziet auf die Rechtsforlgen bei einem Versäumnis hingewiesen wird, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch auf das Beistandsrecht hingewiesen wird. Dies wäre dann auch eine Kommunikation auf Augenhöhe.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 30. Mai 2018 ist das Bezirksamt aufgefordert worden, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Berlin Süd auf das Beistandsrecht gemäß § 13 Abs. 4 SGB X hingewiesen wird. Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.

 

Das Bezirksamt hat daraufhin das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Berlin Süd angeschrieben und um entsprechende Berücksichtigung gebeten. Zudem wurden die Abteilungen und deren Fachämter im Bezirksamt über den Beschluss informiert und ebenfalls um entsprechende Berücksichtigung gebeten.

 

Durch die Agentur für Arbeit Berlin Süd wurde mit Schreiben vom 20. Juli 2018 mitgeteilt, dass die zentral durch die Bundesagentur zur Verfügung gestellten, einheitlichen Schreiben schon eine Reihe wichtiger, rechtlich relevanter Informationen enthalten und weitere Informationen zu Lasten der Übersichtlichkeit gehen. Nach Prüfung habe man sich dazu entschieden, aus den genannten Gründen keinen weiteren, entsprechenden Hinweis aufzunehmen.

 

Das Jobcenter Berlin Neukölln verwendet als gemeinsame Einrichtung ebenfalls die soeben genannten zentralen Schreibvorlagen. Dem Beschluss hat das Jobcenter jedoch insoweit entsprechen können, dass zum Recht auf Beistand ein Flyer erstellt wurde und bereits laufend ausgehändigt wird, wie das Jobcenter in seinem Schreiben vom 10. Juli 2018 mitgeteilt hat. Weiterhin wird mit Plakaten im Jobcenter auf das Beistandsrecht hingewiesen und auf den Informationsbildschirmen in den Eingangszonen darauf aufmerksam gemacht.

 

In den Fachämtern der Abteilungen sind dem Bezirksamt Hinweise zum Beistandsrecht nicht glich, sofern die Schreibvorlagen durch zentrale Fachverfahren vorgegeben sind (analog Agentur für Arbeit Berlin Süd bzw. Jobcenter). Da die zentrale Verfahrensverantwortung hier bei den jeweiligen Senatsverwaltungen bzw. Landesämtern liegt, nnen keine eigenmächtigen, bezirklichen Änderungen vorgenommen werden.

 

Außerhalb der zentralen Fachverfahren wird bei entsprechenden Fällen des Sozialrechts in den Einladungsschreiben der Hinweis zum Beistandsrecht gemäß des o.a. Beschlusses berücksichtigt. Die Abteilungen und deren Fachämter haben hierfür der für die Umsetzung des Beschlusses federführenden Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste entsprechende Rückantworten übermittelt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 28.01.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

   
    28.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.9 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste überwiesen.

   
    13.03.2018 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 4 - vertagt
   

Die Vorsitzende wendet sich eingangs an Frau Hammer als Antragstellerin. Der Antrag ist nach ihrer Auffassung durch die Beantwortung der Mündlichen Anfrage von Frau Hammer in der BVV-Sitzung am 28.02.2018 durch Herrn BzStR Biedermann entbehrlich.

 

Frau Hammer stimmt dem zwar zu, möchte ihren Antrag gleichwohl aufrechthalten. Sie begründet die Intention des Antrags damit, dass Kund*innen von Behörden das Recht auf einen Beistand haben. Die Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild.

 

Herr Hecht kann die Intention nachvollziehen, da Ratsuchende in Behörden, wie ihm selbst bekannt ist, nicht immer im Einklang mit der in Rede stehenden Rechtslage Termine wahrnehmen können. Die pauschale Überwachung der bestehenden Rechtslage ist dem Bezirksamt gleichwohl nicht möglich. Sofern dies im Einzelfall geschehen sollte, kann das Bezirksamt bei entsprechender Kenntnis natürlich darauf hinwirken. Für die SPD ist der Antrag in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig.

 

Herr Blank bestätigt die Ausführungen von Frau Hammer und steht dem Antrag für die AfD positiv gegenüber. Die Mitarbeiter*innen in Behörden verhalten sich anders, wenn ein Beistand dem Termin beiwohnt. Frau Gloeden steht für die CDU dem Antrag ebenfalls positiv gegenüber.

 

Herr Szczepanski stimmt Herrn Hecht zu. Die Rechtslage ist eindeutig, jedoch ist die Umsetzung/Ausgestaltung in der Art und Weise letztlich durch die Mitarbeiter*innen in den Behörden etwas anderes. Den Antrag ist für die Grünen verzichtbar.

 

Im Ergebnis der Erörterung entscheidet sich Frau Hammer, den Antrag zunächst zurückzustellen und die Formulierung zu überdenken.

   
    08.05.2018 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Durch die Antragstellerin wurde der Text neu gefasst. Frau Hammer berichtet ergänzend dazu von einem Gespräch mit dem Geschäftsführer des Jobcenters, welches auf Vermittlung von Herrn BzStR Biedermann (und in seinem Beisein) zustande gekommen ist. Durch das Beistandsrecht, welches in den Schreiben explizit Erwähnung finden soll, kann zu einer entspannteren Atmosphäre beigetragen werden.

 

Herr Blank unterstützt den Antrag, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Im Ergebnis wird der Antrag einstimmig durch den Ausschuss angenommen.

   
    30.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Süd auf das Beistandsreicht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 (Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht) hingewiesen wird.

Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.

 

Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.10 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.62 - vertagt
   

vertagt

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.31 - vertagt
   

vertagt

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.24 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 30. Mai 2018 ist das Bezirksamt aufgefordert worden, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Berlin Süd auf das Beistandsrecht gemäß § 13 Abs. 4 SGB X hingewiesen wird. Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.

 

Das Bezirksamt hat daraufhin das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Berlin Süd angeschrieben und um entsprechende Berücksichtigung gebeten. Zudem wurden die Abteilungen und deren Fachämter im Bezirksamt über den Beschluss informiert und ebenfalls um entsprechende Berücksichtigung gebeten.

 

Durch die Agentur für Arbeit Berlin Süd wurde mit Schreiben vom 20. Juli 2018 mitgeteilt, dass die zentral durch die Bundesagentur zur Verfügung gestellten, einheitlichen Schreiben schon eine Reihe wichtiger, rechtlich relevanter Informationen enthalten und weitere Informationen zu Lasten der Übersichtlichkeit gehen. Nach Prüfung habe man sich dazu entschieden, aus den genannten Gründen keinen weiteren, entsprechenden Hinweis aufzunehmen.

 

Das Jobcenter Berlin Neukölln verwendet als gemeinsame Einrichtung ebenfalls die soeben genannten zentralen Schreibvorlagen. Dem Beschluss hat das Jobcenter jedoch insoweit entsprechen können, dass zum Recht auf Beistand ein Flyer erstellt wurde und bereits laufend ausgehändigt wird, wie das Jobcenter in seinem Schreiben vom 10. Juli 2018 mitgeteilt hat. Weiterhin wird mit Plakaten im Jobcenter auf das Beistandsrecht hingewiesen und auf den Informationsbildschirmen in den Eingangszonen darauf aufmerksam gemacht.

 

In den Fachämtern der Abteilungen sind dem Bezirksamt Hinweise zum Beistandsrecht nicht möglich, sofern die Schreibvorlagen durch zentrale Fachverfahren vorgegeben sind (analog Agentur für Arbeit Berlin Süd bzw. Jobcenter). Da die zentrale Verfahrensverantwortung hier bei den jeweiligen Senatsverwaltungen bzw. Landesämtern liegt, können keine eigenmächtigen, bezirklichen Änderungen vorgenommen werden.

 

Außerhalb der zentralen Fachverfahren wird bei entsprechenden Fällen des Sozialrechts in den Einladungsschreiben der Hinweis zum Beistandsrecht gemäß des o.a. Beschlusses berücksichtigt. Die Abteilungen und deren Fachämter haben hierfür der für die Umsetzung des Beschlusses federführenden Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste entsprechende Rückantworten übermittelt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 28.01.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 2.63  
Bebauungsplan XIV-155b („Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“)  
Enthält Anlagen
0846/XX  
Ö 2.64  
Öffnung der U-Bahnhöfe für Obdachlose in der kalten Jahreszeit  
Enthält Anlagen
0855/XX  
Ö 2.65  
Bebauungsplan 8- 14 - („südliche Späthstraße“)  
Enthält Anlagen
0925/XX  
Ö 2.66  
Bebauungsplan 8-30 - („Blub-Gelände“)  
Enthält Anlagen
0926/XX  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen