TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Dringlichkeiten |
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Ö 2 |
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Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 2.1 |
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Sanitäre Anlagen Sonnengrundschule |
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0861/XX |
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Ö 2.2 |
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Keine Räumung ohne Schlafplatz |
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0380/XX |
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Ö 2.3 |
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Gehweg Primelweg wieder herstellen |
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0862/XX |
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Ö 2.4 |
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Buslinie M 41 verlängern |
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0732/XX |
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Ö 2.5 |
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Verkehrslenkende Maßnahmen in der Groß-Ziethener Chaussee |
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0987/XX |
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Ö 2.6 |
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Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben |
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0859/XX |
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Ö 2.7 |
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Zivilgesellschaftliches Engagement für bezahlbaren Wohnraum darf nicht kriminalisiert werden |
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1022/XX |
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Ö 2.8 |
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Soko BTM |
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0427/XX |
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Ö 2.9 |
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„Solidarisches Grundeinkommen“, aber richtig und solidarisch |
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0927/XX |
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Ö 2.10 |
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Öffentliches Erinnern an die Novemberrevolution in Neukölln |
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0917/XX |
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Ö 2.11 |
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Bestandsschutz der Kleingartenanlagen verlängern |
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0928/XX |
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Ö 2.12 |
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Ampel Hermannstraße/ Thomasstraße |
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0920/XX |
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Ö 2.13 |
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Bebauung Hochspannungsweg / Birkhuhnweg |
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1093/XX |
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Ö 2.14 |
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Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil IV |
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1094/XX |
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Ö 2.15 |
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Handeln statt populistischem Spiel |
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0908/XX |
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Ö 2.16 |
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App „Gesundes Neukölln“ evaluieren |
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0969/XX |
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Ö 2.17 |
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Über Gefahren von Konsanguinität aufklären, Folgerisiken bekämpfen |
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0658/XX |
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Ö 2.18 |
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Bauen unter fairen Bedingungen – Sozial-nachhaltige Beschaffung von Natursteinen |
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0981/XX |
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Ö 2.19 |
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Mehr Photovoltaikanlagen für Neuköllner Gebäude in öffentlicher Hand |
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0984/XX |
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Ö 2.20 |
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fLotte Kommunal Neukölln - nachhaltig mobil mit Lastenrädern |
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1016/XX |
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Ö 2.21 |
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Einrichtung eines Tourismus-Beirates |
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1023/XX |
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Ö 2.22 |
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Städtepartnerschaft Neukölln – Bat Yam wiederbeleben |
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1064/XX |
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Ö 2.23 |
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Dienststellen unter einem Dach |
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1062/XX |
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Ö 2.24 |
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Wirksame Tempobegrenzung in der Hufeisensiedlung |
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0743/XX |
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Ö 2.25 |
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Tempo 30 in der Fulhamer Allee ausweiten |
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0647/XX |
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Ö 2.26 |
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Tag des guten Lebens in Neukölln unterstützen |
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1014/XX |
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Ö 2.27 |
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Radverkehr in Hermannstraße und Sonnenallee sicherer machen |
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0918/XX |
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Ö 2.28 |
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Kiehlufer - Verkehrssicherungsmaßnahmen |
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1017/XX |
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Ö 2.29 |
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Kommunales Vorkaufsrecht erweitern, Spekulation verhindern, Leerstand beseitigen |
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0983/XX |
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Ö 2.30 |
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Wohnungsbaupotentiale nutzen |
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1059/XX |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, Wohnungsbaupotentiale von Discountergrundstücken in Neukölln zu eruieren und die Eigentümer von „Discountergrundstücken“ gezielt darauf ansprechen. Ziel sollte die weitere Bebauung der Grundstücke durch Errichtung von Geschosswohnungsbau, sozialer Infrastruktur, oder auch gewerbliche Flächen sein, um diese nachzuverdichten. Die bisherigen Gesprächserkenntnisse zwischen dem Senat und den Discounterkonzernen sollten berücksichtigt werden. Im Fokus stehen dabei Grundstücke, die hinsichtlich ihrer Lage und Erschließung grundsätzlich gut für den Wohnungsbau geeignet sind, auf denen sich derzeit aber in eingeschossiger Bauweise errichtete Supermärkte befinden. Das Bezirksamt wird gebeten, eine Liste mit Flächenangaben, planungsrechtlichen Voraussetzungen, Zahl der möglichen Wohneinheiten sowie Verhandlungsstand zu erstellen. Zur Schaffung zusätzlicher Anreize soll geprüft werden, ob in begründeten Einzelfällen erweiterte Verkaufsflächen genehmigt werden können. -Schlussbericht- Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 20.03.2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, Wohnungsbaupotentiale von Discountergrundstücken in Neukölln zu eruieren und die Eigentümer*innen gezielt darauf anzusprechen. Ziel sollte die Nachverdichtung durch Errichtung von Geschosswohnungsbau, sozialer Infrastruktur oder auch gewerbliche Flächen sein. Die bisherigen Gesprächserkenntnisse zwischen dem Senat und den Discounterkonzernen sollten berücksichtigt und eine Liste mit Flächenangaben, planungsrechtlichen Voraussetzungen, Zahl der möglichen Wohneinheiten sowie Verhandlungsstand erstellt werden. Zur Schaffung zusätzlicher Anreize sollte geprüft werden, ob in begründeten Einzelfällen erweiterte Verkaufsflächen genehmigt werden können. Das durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist für die Verwaltung handlungsleitend. Im Zuge des Beschlusses hat das Stadtentwicklungsamt Überlegungen angestellt, durch einen externen Dienstleister Kriterien für ein geordnetes Verfahren entwickeln zu lassen. Der Abschluss des in Auftrag gegebenen Gutachtens hat sich coronabedingt leider verzögert. Die Ergebnisse aus diesem Gutachten wurden dann am 15.06.2021 in der 50. öffentlichen Sitzung des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (TOP 4) vorgestellt. Die sich aus dem Gutachten ergebenen Zielkonflikte zwischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf der einen und dem BVV-Beschluss auf der anderen Seite mündeten in einem aus Sicht der Verwaltung flexibleren und umsetzungsorientierten Alternativvorschlag, welcher ebenfalls in der Ausschusssitzung vorgestellt wurde (siehe hierzu Präsentation zu TOP 4 – Wohnraumschaffung durch kombinierte Wohnungsbau- / Einzelhandelsvorhaben). Die Präsentation ist im Internet hier veröffentlicht: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/ausschussunterlagen/2021/juni/ Im Anschluss an die Vorstellung des Alternativvorschlags wurden die Ausschussmitglieder um ein Meinungsbild gebeten. Die Abstimmung hat dabei ergeben, dass die durch die Verwaltung vorgeschlagene Alternative weiterverfolgt werden soll. Leider hat es seitdem trotz einiger Gespräche keine weitergehenden Planungen durch Eigentümer*innen von Discountergrundstücken gegeben. Dies liegt einerseits an baukonstruktiven / statischen Schwierigkeiten, andererseits an Befürchtungen der Eigentümer*innen an längeren Schließungen der Standorte (siehe hierzu auch Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 2131/XX, Wohnungsbaupotentiale nutzbar gemacht?). Dazu kommt – neben den seit längerem bestehenden Lieferengpässen und Rohstoffknappheit - die durch den Zinsanstieg verursachte generelle Zurückhaltung bei Bauaktivitäten. So hat zum Beispiel der Vorhabenträger des Projektes in der Erkstraße (siehe ebenfalls Antwort zur Mündlichen Anfrage) im Frühjahr 2023 mitgeteilt, dass konzernintern derzeit alle Vorhaben auf den Prüfstand gestellt werden. Zwischenzeitlich wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept fortgeschrieben und durch die BVV in der Sitzung am 30.08.2023 beschlossen. Weitere Informationen dazu stehen hier zur Verfügung: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/weitere-staedtebauliche-planungen/zentren-einzelhandel/artikel.886498.php In der Anlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts befindet sich eine Übersicht mit Standorten (Zentrenkonzept 2023 Langfassung, Seiten 213 und 214), bei denen eine Prüfung auf erweiterte Verkaufsflächen ("Großflächigkeit") auch außerhalb von Zentrenbereichen erfolgreich sein könnte. Das ist dann in der Regel die Voraussetzung, unter der sich die Einzelhandelsketten überhaupt mit dem Thema Nachverdichtung und Nutzungsmischung auf ihren Grundstücken befassen. Es ist allerdings nicht zwingend so, dass im Rahmen von potenziellen Aufstockungen dann ausschließlich Wohnungen entstehen. Das muss jeweils im konkreten Einzelfall geprüft und verhandelt werden. Die Prüfschritte zur Bewertung können ab Seite 199 ff. eingesehen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es insgesamt sechs Vorhaben, bei denen mit Einzelhandelsbetreibern über eine Kombination von Handel und Wohnen gesprochen wird. Hierbei handelt es sich um drei an Bestandsstandorten und drei Neubauvorhaben. Eines der Neubauvorhaben wurde kürzlich genehmigt. Die anderen Vorhaben stagnieren aus den genannten Gründen. Darüber hinaus sieht das Bezirksamt insoweit keine weiteren Möglichkeiten zur Realisierung entsprechender Wohnungsbaupotentiale. Sollten sich neue Optionen ergeben, wird das Bezirksamt von sich aus tätig werden. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, 16.01.2024 Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 13.6 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.
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14.02.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen |
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Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Herr Morsbach begründet den Antrag. Herr Wittke begrüßt diesen ausdrücklich und erklärt den Beitritt für die Gruppe der FDP. Herr BzStR Biedermann berichtet dazu, dass der Bezirk mit mehreren Betreibern dazu bereits in Verhandlungen steht. Knackpunkte sind hier der Anteil preis- und belegungsgebundenen Wohnraums auf der einen Seite und die der Erweiterung der Verkaufsflächen auf der anderen Seite. Das von der BVV beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist für die Verwaltung dabei handlungsleitend. Derzeit gibt es Überlegungen, durch einen externen Dienstleister Kriterien für ein geordnetes Verfahren entwickeln zu lassen. Herr Groth weist abschließend darauf hin, dass die Einzelhandelsbetreiber oft nicht Eigentümer des Grundstücks sind. Die Vorsitzende fasst kurz zusammen, dass die Verwaltung hier schon tätig ist und der Intention des Antrags folgt. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bitte sie um Abstimmung. Im Ergebnis wird der Antrag einstimmig angenommen.
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27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.16 - vertagt |
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18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 2.30 - vertagt |
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20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, Wohnungsbaupotentiale von Discountergrundstücken in Neukölln zu eruieren und die Eigentümer von „Discountergrundstücken“ gezielt darauf ansprechen. Ziel sollte die weitere Bebauung der Grundstücke durch Errichtung von Geschosswohnungsbau, sozialer Infrastruktur, oder auch gewerbliche Flächen sein, um diese nachzuverdichten. Die bisherigen Gesprächserkenntnisse zwischen dem Senat und den Discounterkonzernen sollten berücksichtigt werden. Im Fokus stehen dabei Grundstücke, die hinsichtlich ihrer Lage und Erschließung grundsätzlich gut für den Wohnungsbau geeignet sind, auf denen sich derzeit aber in eingeschossiger Bauweise errichtete Supermärkte befinden. Das Bezirksamt wird gebeten, eine Liste mit Flächenangaben, planungsrechtlichen Voraussetzungen, Zahl der möglichen Wohneinheiten sowie Verhandlungsstand zu erstellen. Zur Schaffung zusätzlicher Anreize soll geprüft werden, ob in begründeten Einzelfällen erweiterte Verkaufsflächen genehmigt werden können. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen.
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24.01.2024 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 20.03.2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, Wohnungsbaupotentiale von Discountergrundstücken in Neukölln zu eruieren und die Eigentümer*innen gezielt darauf anzusprechen. Ziel sollte die Nachverdichtung durch Errichtung von Geschosswohnungsbau, sozialer Infrastruktur oder auch gewerbliche Flächen sein. Die bisherigen Gesprächserkenntnisse zwischen dem Senat und den Discounterkonzernen sollten berücksichtigt und eine Liste mit Flächenangaben, planungsrechtlichen Voraussetzungen, Zahl der möglichen Wohneinheiten sowie Verhandlungsstand erstellt werden. Zur Schaffung zusätzlicher Anreize sollte geprüft werden, ob in begründeten Einzelfällen erweiterte Verkaufsflächen genehmigt werden können. Das durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist für die Verwaltung handlungsleitend. Im Zuge des Beschlusses hat das Stadtentwicklungsamt Überlegungen angestellt, durch einen externen Dienstleister Kriterien für ein geordnetes Verfahren entwickeln zu lassen. Der Abschluss des in Auftrag gegebenen Gutachtens hat sich coronabedingt leider verzögert. Die Ergebnisse aus diesem Gutachten wurden dann am 15.06.2021 in der 50. öffentlichen Sitzung des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (TOP 4) vorgestellt. Die sich aus dem Gutachten ergebenen Zielkonflikte zwischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf der einen und dem BVV-Beschluss auf der anderen Seite mündeten in einem aus Sicht der Verwaltung flexibleren und umsetzungsorientierten Alternativvorschlag, welcher ebenfalls in der Ausschusssitzung vorgestellt wurde (siehe hierzu Präsentation zu TOP 4 – Wohnraumschaffung durch kombinierte Wohnungsbau- / Einzelhandelsvorhaben). Die Präsentation ist im Internet hier veröffentlicht: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/ausschussunterlagen/2021/juni/ Im Anschluss an die Vorstellung des Alternativvorschlags wurden die Ausschussmitglieder um ein Meinungsbild gebeten. Die Abstimmung hat dabei ergeben, dass die durch die Verwaltung vorgeschlagene Alternative weiterverfolgt werden soll. Leider hat es seitdem trotz einiger Gespräche keine weitergehenden Planungen durch Eigentümer*innen von Discountergrundstücken gegeben. Dies liegt einerseits an baukonstruktiven / statischen Schwierigkeiten, andererseits an Befürchtungen der Eigentümer*innen an längeren Schließungen der Standorte (siehe hierzu auch Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 2131/XX, Wohnungsbaupotentiale nutzbar gemacht?). Dazu kommt – neben den seit längerem bestehenden Lieferengpässen und Rohstoffknappheit - die durch den Zinsanstieg verursachte generelle Zurückhaltung bei Bauaktivitäten. So hat zum Beispiel der Vorhabenträger des Projektes in der Erkstraße (siehe ebenfalls Antwort zur Mündlichen Anfrage) im Frühjahr 2023 mitgeteilt, dass konzernintern derzeit alle Vorhaben auf den Prüfstand gestellt werden. Zwischenzeitlich wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept fortgeschrieben und durch die BVV in der Sitzung am 30.08.2023 beschlossen. Weitere Informationen dazu stehen hier zur Verfügung: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/weitere-staedtebauliche-planungen/zentren-einzelhandel/artikel.886498.php In der Anlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts befindet sich eine Übersicht mit Standorten (Zentrenkonzept 2023 Langfassung, Seiten 213 und 214), bei denen eine Prüfung auf erweiterte Verkaufsflächen ("Großflächigkeit") auch außerhalb von Zentrenbereichen erfolgreich sein könnte. Das ist dann in der Regel die Voraussetzung, unter der sich die Einzelhandelsketten überhaupt mit dem Thema Nachverdichtung und Nutzungsmischung auf ihren Grundstücken befassen. Es ist allerdings nicht zwingend so, dass im Rahmen von potenziellen Aufstockungen dann ausschließlich Wohnungen entstehen. Das muss jeweils im konkreten Einzelfall geprüft und verhandelt werden. Die Prüfschritte zur Bewertung können ab Seite 199 ff. eingesehen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es insgesamt sechs Vorhaben, bei denen mit Einzelhandelsbetreibern über eine Kombination von Handel und Wohnen gesprochen wird. Hierbei handelt es sich um drei an Bestandsstandorten und drei Neubauvorhaben. Eines der Neubauvorhaben wurde kürzlich genehmigt. Die anderen Vorhaben stagnieren aus den genannten Gründen. Darüber hinaus sieht das Bezirksamt insoweit keine weiteren Möglichkeiten zur Realisierung entsprechender Wohnungsbaupotentiale. Sollten sich neue Optionen ergeben, wird das Bezirksamt von sich aus tätig werden. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, 16.01.2024 Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.
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Ö 2.31 |
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Bauende informieren – Umweltsituation verbessern |
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0982/XX |
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Ö 2.32 |
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Gute Arbeit für Neukölln – Arbeitsmarktpolitische Instrumente für Langzeitarbeitslose |
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1162/XX |
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Ö 2.33 |
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Umgang mit freitäglichem Schulschwänzen |
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1163/XX |
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Ö 2.34 |
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Neuköllner Queerbeauftragte* |
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1165/XX |
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Ö 2.35 |
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Rekommunalisierung von Wohnungsbeständen in Milieuschutzgebieten |
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1166/XX |
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Ö 2.36 |
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Flohmarkt Obi, Ort der illegalen verkäufe von Neu, –und Hehlerware |
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1167/XX |
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Ö 2.37 |
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Vergabe von Bau- und Sanierungsaufträgen |
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1164/XX |
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Ö 2.38 |
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Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel |
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1168/XX |
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Ö 2.39 |
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Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil V |
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1169/XX |
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Ö 2.40 |
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Schuldistanz oder Schulschwänzer |
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0968/XX |
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Ö 2.41 |
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Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel |
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1028/XX |
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Ö 2.42 |
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Rund um das Fahrrad |
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1029/XX |
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Ö 2.43 |
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Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes |
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0726/XX |
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Ö 2.44 |
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Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer |
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0728/XX |
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Ö 2.45 |
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Bezirksamt Neukölln muss in Hinsicht auf die EU-Freizügigkeitsregelung geschult werden |
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1026/XX |
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Ö 2.46 |
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Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen |
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1027/XX |
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Ö 2.47 |
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Ausweichstandort für das Blueberry Inn |
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0854/XX |
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Ö 2.48 |
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Parklets als wirksame und kostengünstige Alternative pro Verkehrsberuhigung? |
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1018/XX |
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Ö 2.49 |
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Kleidercontainer Bushaltestelle Vivantes Klinikum |
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0974/XX |
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Ö 2.50 |
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Fußgänger*innenfreundlichkeit beim Aufstellen von E-Auto-Ladesäulen gewährleisten |
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0971/XX |
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Ö 2.51 |
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Straßenbeleuchtung an der Straße 645 sicherstellen |
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0980/XX |
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Ö 2.52 |
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Untersuchungsgebiet Milieuschutz Hufeisensiedlung ergänzen |
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1079/XX |
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Ö 2.53 |
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Versagung von weiteren Umnutzungen von Gewerberäumen im Reuterkiez |
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0388/XX |
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Ö 2.54 |
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Eingliederungsmittel vollständig für Neukölln verwenden |
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0839/XIX |
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Ö 2.55 |
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Sicherstellung des Standortes der Tee- und Wärmestube |
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0989/XIX |
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Ö 2.56 |
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Asbestregister und -sanierung durchführen |
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0023/XX |
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Ö 2.57 |
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Konzept zur Übernahme von Mietschulden |
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0134/XX |
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Ö 2.58 |
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Neue Brunnengalerie – Pilotprojekt für ganz Berlin |
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0260/XX |
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Ö 2.59 |
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Hauptamtliche Leitung der Seniorenfreizeitstätten |
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0368/XX |
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Ö 2.60 |
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Antragsstau bei Wohnungsberechtigungsschein-Anträgen abbauen |
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0433/XX |
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Ö 2.61 |
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Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ |
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0459/XX |
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Ö 2.62 |
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Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln |
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0521/XX |
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Ö 2.63 |
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Bebauungsplan XIV-155b
(„Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“) |
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0846/XX |
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Ö 2.64 |
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Öffnung der U-Bahnhöfe für Obdachlose in der kalten Jahreszeit |
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0855/XX |
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Ö 2.65 |
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Bebauungsplan 8- 14 - („südliche Späthstraße“) |
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0925/XX |
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Ö 2.66 |
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Bebauungsplan 8-30 - („Blub-Gelände“) |
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0926/XX |
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