Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln hat mit großem Bedauern erfahren, dass der Aufsichtsrat der AENOVA Group beschlossen hat, den Neuköllner Auftragshersteller für Pharmazieprodukte, Haupt Pharma Berlin GmbH, zum 31.12.2020 zu schließen.
150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Produktion und Verwaltung des über 80jährigen Britzer Traditionsunternehmens würden dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren.
Die BVV fordert die AENOVA Group auf, insbesondere vor dem Hintergrund der Versorgungskrise mit Arzneimitteln und Medikamenten ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, die Haupt Pharma Berlin GmbH zu erhalten und den Standort zu sichern.
Das Bezirksamt wird bei seinen Bemühungen unterstützt, auch in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft Kontakt mit der Firmenleitung der AENOVA Group aufzunehmen und sich für den Erhalt des Neuköllner Unternehmens und der Arbeitsplätze einzusetzen.
Herr BV Szczepanski begründet die gemeinsame Entschließung der Fraktionen SPD, CDU, Grünen, LINKEN und der Gr.FDP.
Änderungsantrag von Herrn Schröter (Einzelner Bezirksverordneter):
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln hat mit großem Bedauern erfahren, dass der Aufsichtsrat der AENOVA Group beschlossen hat, den Neuköllner Auftragshersteller für Pharmazieprodukte, Haupt Pharma Berlin GmbH, zum 31.12.2020 zu schließen.
150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Produktion und Verwaltung des über 80jährigen Britzer Traditionsunternehmens würden dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen im Land Berlin einzusetzen, dass dort keine weiteren wirtschaftsfeindlichen Maßnahmen getroffen werden. Denn diese führen nur dazu, dass die Kosten für ansässige Unternehmen steigen. Und diese Kostensteigerungen führen zur Abwanderung von ansässigen Unternehmen. Das Nachsehen haben die Beschäftigten.
Pharmakonzern lagert Produktion aus Kostengründen aus und SPD/Grüne/Linke Politik hat wesentlich ihren Anteil an solchen Entscheidungen.
Herr BV Schröter begründet seinen Änderungsantrag.
Herr BV Schröter wird gemäß § 53 Abs. 1 GO von Herrn Vorsteher Oeverdieck „zur Sache“ gerufen.
Herr BV Schröter wird gemäß § 53 Abs. 1 GO von Herrn Vorsteher Oeverdieck ein zweites Mal „zur Sache“ gerufen und darauf hingewiesen, dass nach erneutem, dritten Ruf „zur Sache“ ihm das Wort entzogen wird.
Herr Vorsteher Oeverdieck entzieht nach einer dritten Ermahnung gemäß § 54 GO Herrn BV Schröter das Wort.
Redebeiträge: Frau BV Zielisch, Herr BV Lüdecke, Herr BzBm Hikel, Herr BV Kapitän
Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP gegen die Stimmen der AfD(1) und der Fraktionslosen Zielisch bei Enthaltung der AfD(4) und der Fraktionslosen Babilon und Kapitän abgelehnt.
Die Entschließung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(4), der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon, Kapitän und Zielisch bei Enthaltung der AfD(1) beschlossen.