TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 1.1 |
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Verkehrsplanung |
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1630/XX |
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Ö 2 |
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Dringlichkeiten |
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Ö 3 |
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Entschließungen |
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Ö 3.1 |
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Britzer Traditionsunternehmen Haupt Pharma Berlin GmbH erhalten! |
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1631/XX |
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Ö 4 |
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Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 4.1 |
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Haushaltsnahe Altglassammlung in Neukölln sicherstellen |
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1439/XX |
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Ö 4.2 |
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Mietendeckel für die Neuköllnerinnen und Neuköllner! |
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1541/XX |
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Ö 4.3 |
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Lange Wartezeiten in Bürgerämtern wegen Personalmangel - Dennoch wenige Stellen im Haushalt 2020/21 |
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1542/XX |
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Ö 4.4 |
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Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia - Teil VIII |
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1544/XX |
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Ö 4.5 |
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Neuköllner Märkte sichern - Händler unterstützen! |
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1424/XX |
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Ö 4.6 |
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Sportlichen Erfolg wertschätzen - Unterstützung für den SV Tasmania Berlin e.V. I |
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1427/XX |
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Ö 4.7 |
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Einsammeln von benutzten Drogenspritzen – Sinnvolle Beschäftigung von Drogenkonsumenten |
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1437/XX |
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Ö 4.8 |
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Einsammeln von benutzten Drogenspritzen, aber nicht von Bezirksamtmitarbeitern |
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1438/XX |
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Ö 4.9 |
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Spritzen rechtzeitig erkennen |
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1479/XX |
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Ö 4.10 |
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Neukölln macht´s vor! Inklusionskonzept für die Kinder- und Jugendarbeit in Neukölln |
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1480/XX |
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Ö 4.11 |
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Öko-Logisches Grünflächenmanagement |
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1183/XX |
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Ö 4.12 |
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Änderung der Geschäftsordnung I |
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1599/XX |
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Ö 4.13 |
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Änderung der Geschäftsordnung II |
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1609/XX |
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Ö 4.14 |
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Änderung der Geschäftsordnung III |
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1610/XX |
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Ö 4.15 |
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Änderung der Geschäftsordnung IV |
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1611/XX |
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Ö 4.16 |
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Erinnerung an die Novemberrevolution |
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1478/XX |
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Ö 4.17 |
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Inklusion als Ziele der Jugendarbeit |
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1525/XX |
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Ö 4.18 |
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Genehmigung der im Haushaltsjahr 2018 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen |
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1506/XX |
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Ö 4.19 |
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Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2018
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1520/XX |
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Ö 4.20 |
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Bat-Yam-Platz aufwerten |
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1237/XX |
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Ö 4.21 |
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Beleuchtung für Blueberry Inn-Umgebung nicht vergessen |
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1328/XX |
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Ö 4.22 |
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Informationen über Organspende in Bürgerämtern |
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1443/XX |
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Ö 4.23 |
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Gegen Altersarmut - Über Grundsicherung im Alter informieren |
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1505/XX |
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Ö 4.24 |
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Vergrößerung der Baumscheiben zwecks besseren Regenwasserzuflusses |
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1481/XX |
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Ö 4.25 |
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Gute Verkehrsanbindung des Neubaugebiets "Buckower Felder" |
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1594/XX |
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Ö 4.26 |
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Alt-Buckow 37 |
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1595/XX |
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Ö 4.27 |
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Umsetzungsstand IFEK Neukölln |
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1596/XX |
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Ö 4.28 |
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Braucht Neukölln ein Karstadt-Quartier? |
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1601/XX |
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Ö 4.29 |
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Erfolg der Maßnahmen zur Clankriminalität |
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1598/XX |
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Ö 4.30 |
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Stolpersteine und die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen |
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1600/XX |
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Ö 4.31 |
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Unhaltbare Zustände in der Außenstelle des Sozialamtes Donaustrasse 89 |
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1597/XX |
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Ö 4.32 |
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Ist der Kleine Fratz deutsch(en)feindlich? |
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1608/XX |
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Ö 4.33 |
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Belastung der Straße Alt-Britz bei Veranstaltungen auf dem Gutshof verhindern |
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1484/XX |
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Ö 4.34 |
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Engstelle der Karl-Marx-Straße am Rathaus Neukölln sicher machen |
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1488/XX |
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Ö 4.35 |
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Keine Kürzung von Fördergelder für Integrationsprojekte |
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1521/XX |
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Ö 4.36 |
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Handeln statt populistischem Spiel |
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0908/XX |
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Ö 4.37 |
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Soko BTM |
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0427/XX |
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Ö 4.38 |
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Überbelastung von Buckow durch Flüchtlingsstandorte verhindern! |
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0507/XX |
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Ö 4.39 |
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Preissystem der Berliner Bäderbetriebe |
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0571/XX |
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Ö 4.40 |
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Lärmprognose in belasteten Gebieten |
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0611/XX |
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Ö 4.41 |
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Sitzbänke am Weigandufer aufstellen |
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0717/XX |
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Ö 4.42 |
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Einrichtung von Boule-Bahnen |
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0746/XX |
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Ö 4.43 |
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Brandschutz in Shisha-Bars sicherstellen |
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0757/XX |
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VORLAGE |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Gewerbebetriebe, Gaststätten und sogenannte Shisha-Gaststätten, in denen Wasserpfeifen, auch als Shishapfeifen bekannt, zubereitet und verabreicht werden, als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Bauordnung Berlin eingestuft werden. Für eine Genehmigung sollen Auflagen im Hinblick auf - den vorbeugenden Brandschutz in den Betriebsräumen, insbesondere im Hinblick auf die Feuerfestigkeit von Mobiliar und Dekorationen
- das Vorhandensein eines zweiten Rettungsweges
- die Einrichtung eines umschlossenen Ofens einschließlich des dazugehörigen Rauchabzuges an eine geeignete vorhandene oder zu errichtende Schornsteinanlage zur ausschließlichen Vorbereitung der für den Wasserpfeifenbetrieb genutzten Kohlestücke und Abnahme der Anlage durch den Schornsteinfeger analog zu Feuerstellen nach der Bauordnung Berlin
- die ständige Überwachung der Raumluftqualität im gesamten Betrieb im Hinblick auf die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) mittels technischer Messgeräte und
- den Einbau und Betrieb einer Abluftanlage, die in der Lage ist, die Raumluft innerhalb des gesamten Betriebes so auszutauschen und nach außen abzuführen, dass keine Gefahr durch eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid für Personen, die sich darin aufhalten, besteht und eine Belästigung und Beeinträchtigung von Nachbarn durch Gase oder Gerüche ausgeschlossen wird
erteilt und regelmäßig überprüft werden. Das zur Genehmigung und Kontrolle benötigte zusätzliche Personal soll den zuständigen Stellen im Bezirksamt zur Verfügung gestellt und fachlich qualifiziert werden. -Schlussbericht- Das Bezirksamt hat sich im Rat der Bürgermeister dafür eingesetzt, dass der Senat aufgefordert wird, dass Gewerbebetriebe, Gaststätten und sogenannte Shisha-Gaststätten, in denen Wasserpfeifen, auch als Shishapfeifen bekannt, zubereitet und verabreicht werden, als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Bauordnung Berlin eingestuft werden. Darüber hinaus hat das Bezirksamt sich dafür eingesetzt, dass für eine Genehmigung Auflagen erteilt werden sollen im Hinblick auf - den vorbeugenden Brandschutz in den Betriebsräumen, insbesondere im Hinblick auf die Feuerfestigkeit von Mobiliar und Dekorationen, - das Vorhandensein eines zweiten Rettungsweges, - die Einrichtung eines umschlossenen Ofens einschließlich des dazugehörigen Rauchabzuges an eine geeignete vorhandene oder zu errichtende Schornsteinanlage zur ausschließlichen Vorbereitung der für den Wasserpfeifenbetrieb genutzten Kohlestücke und Abnahme der Anlage durch den Schornsteinfeger analog zu Feuerstellen nach der Bauordnung Berlin, - die ständige Überwachung der Raumluftqualität im gesamten Betrieb im Hinblick auf die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) mittels technischer Messgeräte und - den Einbau und Betrieb einer Abluftanlage, die in der Lage ist, die Raumluft innerhalb des gesamten Betriebes so auszutauschen und nach außen abzuführen, dass keine Gefahr durch eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid für Personen, die sich darin aufhalten, besteht und eine Belästigung und Beeinträchtigung von Nachbarn durch Gase oder Gerüche ausgeschlossen wird. Der Rat der Bürgermeister hat sich hinsichtlich der Auflagenerteilung in vollem Umfang dem Votum des Bezirksamtes angeschlossen. Unter Hinweis darauf, dass die „Kern-Gefahr“ nicht von der baulichen Anlage, sondern von der besonderen Betriebseigentümlichkeit der Shishapfeifenbereitstellung und deren Nutzung ausgeht, wurde die Forderung nach Einstufung von Shisha-Bars als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Nr. 20 Bauordnung Berlin jedoch nicht angenommen. Der Senat hat sich zu dem Forderungskatalog des Rats der Bürgermeister bislang nicht geäußert. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 14. Oktober 2019 Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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27.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.10 - vertagt |
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29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.22 - (offen) |
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05.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 1.16 - vertagt |
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17.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 2.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Beschlussempfehlung in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Gewerbebetriebe, Gaststätten und sogenannte Shisha-Gaststätten, in denen Wasserpfeifen, auch als Shishapfeifen bekannt, zubereitet und verabreicht werden, als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Bauordnung Berlin eingestuft werden. Für eine Genehmigung sollen Auflagen im Hinblick auf - den vorbeugenden Brandschutz in den Betriebsräumen, insbesondere im Hinblick auf die Feuerfestigkeit von Mobiliar und Dekorationen
- das Vorhandensein eines zweiten Rettungsweges
- die Einrichtung eines umschlossenen Ofens einschließlich des dazugehörigen Rauchabzuges an eine geeignete vorhandene oder zu errichtende Schornsteinanlage zur ausschließlichen Vorbereitung der für den Wasserpfeifenbetrieb genutzten Kohlestücke und Abnahme der Anlage durch den Schornsteinfeger analog zu Feuerstellen nach der Bauordnung Berlin
- die ständige Überwachung der Raumluftqualität im gesamten Betrieb im Hinblick auf die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) mittels technischer Messgeräte und
- den Einbau und Betrieb einer Abluftanlage, die in der Lage ist, die Raumluft innerhalb des gesamten Betriebes so auszutauschen und nach außen abzuführen, dass keine Gefahr durch eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid für Personen, die sich darin aufhalten, besteht und eine Belästigung und Beeinträchtigung von Nachbarn durch Gase oder Gerüche ausgeschlossen wird erteilt und regelmäßig überprüft werden. Das zur Genehmigung und Kontrolle benötigte zusätzliche Personal soll den zuständigen Stellen im Bezirksamt zur Verfügung gestellt und fachlich qualifiziert werden._______________________________
Herr BV Preuß begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung die Beschlussempfehlung. Redebeiträge: Herr BV Schröter, Herr BV Lüdecke Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der BN-AfD und der Gr. FDP gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen.
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27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 15.8 - vertagt |
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04.12.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 4.43 - vertagt |
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22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.15 - vertagt |
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26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.14 - vertagt |
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09.03.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 4.11 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Das Bezirksamt hat sich im Rat der Bürgermeister dafür eingesetzt, dass der Senat aufgefordert wird, dass Gewerbebetriebe, Gaststätten und sogenannte Shisha-Gaststätten, in denen Wasserpfeifen, auch als Shishapfeifen bekannt, zubereitet und verabreicht werden, als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Bauordnung Berlin eingestuft werden. Darüber hinaus hat das Bezirksamt sich dafür eingesetzt, dass für eine Genehmigung Auflagen erteilt werden sollen im Hinblick auf - den vorbeugenden Brandschutz in den Betriebsräumen, insbesondere im Hinblick auf die Feuerfestigkeit von Mobiliar und Dekorationen, - das Vorhandensein eines zweiten Rettungsweges, - die Einrichtung eines umschlossenen Ofens einschließlich des dazugehörigen Rauchabzuges an eine geeignete vorhandene oder zu errichtende Schornsteinanlage zur ausschließlichen Vorbereitung der für den Wasserpfeifenbetrieb genutzten Kohlestücke und Abnahme der Anlage durch den Schornsteinfeger analog zu Feuerstellen nach der Bauordnung Berlin, - die ständige Überwachung der Raumluftqualität im gesamten Betrieb im Hinblick auf die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) mittels technischer Messgeräte und - den Einbau und Betrieb einer Abluftanlage, die in der Lage ist, die Raumluft innerhalb des gesamten Betriebes so auszutauschen und nach außen abzuführen, dass keine Gefahr durch eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid für Personen, die sich darin aufhalten, besteht und eine Belästigung und Beeinträchtigung von Nachbarn durch Gase oder Gerüche ausgeschlossen wird. Der Rat der Bürgermeister hat sich hinsichtlich der Auflagenerteilung in vollem Umfang dem Votum des Bezirksamtes angeschlossen. Unter Hinweis darauf, dass die „Kern-Gefahr“ nicht von der baulichen Anlage, sondern von der besonderen Betriebseigentümlichkeit der Shishapfeifenbereitstellung und deren Nutzung ausgeht, wurde die Forderung nach Einstufung von Shisha-Bars als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Nr. 20 Bauordnung Berlin jedoch nicht angenommen. Der Senat hat sich zu dem Forderungskatalog des Rats der Bürgermeister bislang nicht geäußert. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 14. Oktober 2019 Martin Hikel Bezirksbürgermeister Es liegen keine Wortmeldungen vor. Kenntnis genommen
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Ö 4.44 |
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Parkraumbewirtschaftung: Ist das sinnvoll für Neukölln? |
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0758/XX |
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Ö 4.45 |
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Die Buslinie 171 soll wieder durch das Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Alt-Rudow fahren |
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0804/XX |
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Ö 4.46 |
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Rudower Dorfteich reinigen |
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0851/XX |
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Ö 4.47 |
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Einhaltung der StVO im Möwenweg |
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0973/XX |
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Ö 4.48 |
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Gehwegbeleuchtung an der Nordseite der Saalestraße sicherstellen |
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1019/XX |
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Ö 4.49 |
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Gehwegbeleuchtung an der Oderstraße sicherstellen |
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1020/XX |
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Ö 4.50 |
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Gehwegbeleuchtung des Mittelbuschwegs sicherstellen |
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1021/XX |
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Ö 4.51 |
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Gefahrensituation in der Glasower Straße entschärfen |
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1182/XX |
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Ö 4.52 |
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Ampelanlage Werbellinstraße / Morusstraße |
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1216/XX |
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Ö 4.53 |
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27. Januar - Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus begehen |
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1220/XX |
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Ö 4.54 |
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Sicherung und Aufbau der bezirklichen Schulstationen |
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1244/XX |
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Ö 4.55 |
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Dreck im Gleisbett |
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1288/XX |
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Ö 4.56 |
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Mehr Sicherheit im Verkehr für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit einer Behinderung – Fußgängerampeln mit Restlaufanzeige erproben! |
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1293/XX |
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Ö 4.57 |
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Klimagerechte BVV-Unterlagen |
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1368/XX |
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