Tagesordnung - 42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 04.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:42 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
Verkehrsplanung  
Enthält Anlagen
1630/XX  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3     Entschließungen      
Ö 3.1  
Britzer Traditionsunternehmen Haupt Pharma Berlin GmbH erhalten!  
Enthält Anlagen
1631/XX  
Ö 4     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 4.1  
Haushaltsnahe Altglassammlung in Neukölln sicherstellen  
Enthält Anlagen
1439/XX  
Ö 4.2  
Mietendeckel für die Neuköllnerinnen und Neuköllner!  
Enthält Anlagen
1541/XX  
Ö 4.3  
Lange Wartezeiten in Bürgerämtern wegen Personalmangel - Dennoch wenige Stellen im Haushalt 2020/21  
Enthält Anlagen
1542/XX  
Ö 4.4  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia - Teil VIII  
Enthält Anlagen
1544/XX  
Ö 4.5  
Neuköllner Märkte sichern - Händler unterstützen!  
Enthält Anlagen
1424/XX  
Ö 4.6  
Sportlichen Erfolg wertschätzen - Unterstützung für den SV Tasmania Berlin e.V. I  
Enthält Anlagen
1427/XX  
Ö 4.7  
Einsammeln von benutzten Drogenspritzen – Sinnvolle Beschäftigung von Drogenkonsumenten  
Enthält Anlagen
1437/XX  
Ö 4.8  
Einsammeln von benutzten Drogenspritzen, aber nicht von Bezirksamtmitarbeitern  
Enthält Anlagen
1438/XX  
Ö 4.9  
Spritzen rechtzeitig erkennen  
Enthält Anlagen
1479/XX  
Ö 4.10  
Neukölln macht´s vor! Inklusionskonzept für die Kinder- und Jugendarbeit in Neukölln  
Enthält Anlagen
1480/XX  
Ö 4.11  
Öko-Logisches Grünflächenmanagement
Enthält Anlagen
1183/XX  
Ö 4.12  
Änderung der Geschäftsordnung I  
Enthält Anlagen
1599/XX  
Ö 4.13  
Änderung der Geschäftsordnung II  
Enthält Anlagen
1609/XX  
Ö 4.14  
Änderung der Geschäftsordnung III  
Enthält Anlagen
1610/XX  
Ö 4.15  
Änderung der Geschäftsordnung IV  
Enthält Anlagen
1611/XX  
Ö 4.16  
Erinnerung an die Novemberrevolution  
Enthält Anlagen
1478/XX  
Ö 4.17  
Inklusion als Ziele der Jugendarbeit  
Enthält Anlagen
1525/XX  
Ö 4.18  
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2018 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
1506/XX  
Ö 4.19  
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2018  
Enthält Anlagen
1520/XX  
Ö 4.20  
Bat-Yam-Platz aufwerten  
Enthält Anlagen
1237/XX  
Ö 4.21  
Beleuchtung für Blueberry Inn-Umgebung nicht vergessen  
Enthält Anlagen
1328/XX  
Ö 4.22  
Informationen über Organspende in Bürgerämtern  
Enthält Anlagen
1443/XX  
Ö 4.23  
Gegen Altersarmut - Über Grundsicherung im Alter informieren  
Enthält Anlagen
1505/XX  
Ö 4.24  
Vergrößerung der Baumscheiben zwecks besseren Regenwasserzuflusses  
Enthält Anlagen
1481/XX  
Ö 4.25  
Gute Verkehrsanbindung des Neubaugebiets "Buckower Felder"  
Enthält Anlagen
1594/XX  
Ö 4.26  
Alt-Buckow 37  
Enthält Anlagen
1595/XX  
Ö 4.27  
Umsetzungsstand IFEK Neukölln  
Enthält Anlagen
1596/XX  
Ö 4.28  
Braucht Neukölln ein Karstadt-Quartier?  
Enthält Anlagen
1601/XX  
Ö 4.29  
Erfolg der Maßnahmen zur Clankriminalität  
Enthält Anlagen
1598/XX  
Ö 4.30  
Stolpersteine und die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen  
Enthält Anlagen
1600/XX  
Ö 4.31  
Unhaltbare Zustände in der Außenstelle des Sozialamtes Donaustrasse 89  
Enthält Anlagen
1597/XX  
Ö 4.32  
Ist der Kleine Fratz deutsch(en)feindlich?  
Enthält Anlagen
1608/XX  
Ö 4.33  
Belastung der Straße Alt-Britz bei Veranstaltungen auf dem Gutshof verhindern  
Enthält Anlagen
1484/XX  
Ö 4.34  
Engstelle der Karl-Marx-Straße am Rathaus Neukölln sicher machen  
Enthält Anlagen
1488/XX  
Ö 4.35  
Keine Kürzung von Fördergelder für Integrationsprojekte  
Enthält Anlagen
1521/XX  
Ö 4.36  
Handeln statt populistischem Spiel  
Enthält Anlagen
0908/XX  
Ö 4.37  
Soko BTM
Enthält Anlagen
0427/XX  
Ö 4.38  
Überbelastung von Buckow durch Flüchtlingsstandorte verhindern!  
Enthält Anlagen
0507/XX  
Ö 4.39  
Preissystem der Berliner Bäderbetriebe
Enthält Anlagen
0571/XX  
Ö 4.40  
Lärmprognose in belasteten Gebieten
Enthält Anlagen
0611/XX  
Ö 4.41  
Sitzbänke am Weigandufer aufstellen  
Enthält Anlagen
0717/XX  
Ö 4.42  
Einrichtung von Boule-Bahnen
Enthält Anlagen
0746/XX  
Ö 4.43  
Brandschutz in Shisha-Bars sicherstellen  
Enthält Anlagen
0757/XX  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Gewerbebetriebe, Gaststätten und sogenannte Shisha-Gaststätten, in denen Wasserpfeifen, auch als Shishapfeifen bekannt, zubereitet und verabreicht werden, als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Bauordnung Berlin eingestuft werden. Für eine Genehmigung sollen Auflagen im Hinblick auf

 

  • den vorbeugenden Brandschutz in den Betriebsräumen, insbesondere im Hinblick auf die Feuerfestigkeit von Mobiliar und Dekorationen
  • das Vorhandensein eines zweiten Rettungsweges
  • die Einrichtung eines umschlossenen Ofens einschließlich des dazugehörigen Rauchabzuges an eine geeignete vorhandene oder zu errichtende Schornsteinanlage zur ausschließlichen Vorbereitung der für den Wasserpfeifenbetrieb genutzten Kohlestücke und Abnahme der Anlage durch den Schornsteinfeger analog zu Feuerstellen nach der Bauordnung Berlin
  • die ständige Überwachung der Raumluftqualität im gesamten Betrieb im Hinblick auf die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) mittels technischer Messgeräte und
  • den Einbau und Betrieb einer Abluftanlage, die in der Lage ist, die Raumluft innerhalb des gesamten Betriebes so auszutauschen und nach außen abzuführen, dass keine Gefahr durch eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid für Personen, die sich darin aufhalten, besteht und eine Belästigung und Beeinträchtigung von Nachbarn durch Gase oder Gerüche ausgeschlossen wird

erteilt und regelmäßig überprüft werden.

Das zur Genehmigung und Kontrolle benötigte zusätzliche Personal soll den zuständigen Stellen im Bezirksamt zur Verfügung gestellt und fachlich qualifiziert werden.

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat sich im Rat der Bürgermeister dafür eingesetzt, dass der Senat aufgefordert wird, dass Gewerbebetriebe, Gaststätten und sogenannte Shisha-Gaststätten, in denen Wasserpfeifen, auch als Shishapfeifen bekannt, zubereitet und verabreicht werden, als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Bauordnung Berlin eingestuft werden.

 

Darüber hinaus hat das Bezirksamt sich dafür eingesetzt, dass für eine Genehmigung Auflagen erteilt werden sollen im Hinblick auf

-       den vorbeugenden Brandschutz in den Betriebsräumen, insbesondere im Hinblick auf die Feuerfestigkeit von Mobiliar und Dekorationen,

-       das Vorhandensein eines zweiten Rettungsweges,

-       die Einrichtung eines umschlossenen Ofens einschließlich des dazugehörigen Rauchabzuges an eine geeignete vorhandene oder zu errichtende Schornsteinanlage zur ausschließlichen Vorbereitung der für den Wasserpfeifenbetrieb genutzten Kohlestücke und Abnahme der Anlage durch den Schornsteinfeger analog zu Feuerstellen nach der Bauordnung Berlin, 

-       die ständige Überwachung der Raumluftqualität im gesamten Betrieb im Hinblick auf die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) mittels technischer Messgeräte und

-       den Einbau und Betrieb einer Abluftanlage, die in der Lage ist, die Raumluft innerhalb des gesamten Betriebes so auszutauschen und nach außen abzuführen, dass keine Gefahr durch eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid für Personen, die sich darin aufhalten, besteht und eine Belästigung und Beeinträchtigung von Nachbarn durch Gase oder Gerüche ausgeschlossen wird.

 

Der Rat der Bürgermeister hat sich hinsichtlich der Auflagenerteilung in vollem Umfang dem Votum des Bezirksamtes angeschlossen. Unter Hinweis darauf, dass die „Kern-Gefahr“ nicht von der baulichen Anlage, sondern von der besonderen Betriebseigentümlichkeit der Shishapfeifenbereitstellung und deren Nutzung ausgeht, wurde die Forderung nach Einstufung von Shisha-Bars als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Nr. 20 Bauordnung Berlin jedoch nicht angenommen.

 

Der Senat hat sich zu dem Forderungskatalog des Rats der Bürgermeister bislang nicht geäußert. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 14. Oktober 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    27.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.10 - vertagt
   

vertagt

   
    29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.22 - (offen)
   
   
    05.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.16 - vertagt
   

vertagt

   
    17.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Beschlussempfehlung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Gewerbebetriebe, Gaststätten und sogenannte Shisha-Gaststätten, in denen Wasserpfeifen, auch als Shishapfeifen bekannt, zubereitet und verabreicht werden, als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Bauordnung Berlin eingestuft werden. Für eine Genehmigung sollen Auflagen im Hinblick auf

 

  • den vorbeugenden Brandschutz in den Betriebsräumen, insbesondere im Hinblick auf die Feuerfestigkeit von Mobiliar und Dekorationen

 

  • das Vorhandensein eines zweiten Rettungsweges

 

  • die Einrichtung eines umschlossenen Ofens einschließlich des dazugehörigen Rauchabzuges an eine geeignete vorhandene oder zu errichtende Schornsteinanlage zur ausschließlichen Vorbereitung der für den Wasserpfeifenbetrieb genutzten Kohlestücke und Abnahme der Anlage durch den Schornsteinfeger analog zu Feuerstellen nach der Bauordnung Berlin

 

  • die ständige Überwachung der Raumluftqualität im gesamten Betrieb im Hinblick auf die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) mittels technischer Messgeräte und

 

  • den Einbau und Betrieb einer Abluftanlage, die in der Lage ist, die Raumluft innerhalb des gesamten Betriebes so auszutauschen und nach außen abzuführen, dass keine Gefahr durch eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid für Personen, die sich darin aufhalten, besteht und eine Belästigung und Beeinträchtigung von Nachbarn durch Gase oder Gerüche ausgeschlossen wird erteilt und regelmäßig überprüft werden. Das zur Genehmigung und Kontrolle benötigte zusätzliche Personal soll den zuständigen Stellen im Bezirksamt zur Verfügung gestellt und fachlich qualifiziert werden._______________________________

 

 

Herr BV Preuß begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter, Herr BV Lüdecke

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der BN-AfD und der Gr. FDP gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen.

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.8 - vertagt
   

vertagt

   
    04.12.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.43 - vertagt
   

vertagt

   
    22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.15 - vertagt
   

vertagt

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.14 - vertagt
   

vertagt

   
    09.03.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.11 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Das Bezirksamt hat sich im Rat der Bürgermeister dafür eingesetzt, dass der Senat aufgefordert wird, dass Gewerbebetriebe, Gaststätten und sogenannte Shisha-Gaststätten, in denen Wasserpfeifen, auch als Shishapfeifen bekannt, zubereitet und verabreicht werden, als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Bauordnung Berlin eingestuft werden.

 

Darüber hinaus hat das Bezirksamt sich dafür eingesetzt, dass für eine Genehmigung Auflagen erteilt werden sollen im Hinblick auf

-       den vorbeugenden Brandschutz in den Betriebsräumen, insbesondere im Hinblick auf die Feuerfestigkeit von Mobiliar und Dekorationen,

-       das Vorhandensein eines zweiten Rettungsweges,

-       die Einrichtung eines umschlossenen Ofens einschließlich des dazugehörigen Rauchabzuges an eine geeignete vorhandene oder zu errichtende Schornsteinanlage zur ausschließlichen Vorbereitung der für den Wasserpfeifenbetrieb genutzten Kohlestücke und Abnahme der Anlage durch den Schornsteinfeger analog zu Feuerstellen nach der Bauordnung Berlin, 

-       die ständige Überwachung der Raumluftqualität im gesamten Betrieb im Hinblick auf die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) mittels technischer Messgeräte und

-       den Einbau und Betrieb einer Abluftanlage, die in der Lage ist, die Raumluft innerhalb des gesamten Betriebes so auszutauschen und nach außen abzuführen, dass keine Gefahr durch eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid für Personen, die sich darin aufhalten, besteht und eine Belästigung und Beeinträchtigung von Nachbarn durch Gase oder Gerüche ausgeschlossen wird.

 

Der Rat der Bürgermeister hat sich hinsichtlich der Auflagenerteilung in vollem Umfang dem Votum des Bezirksamtes angeschlossen. Unter Hinweis darauf, dass die „Kern-Gefahr“ nicht von der baulichen Anlage, sondern von der besonderen Betriebseigentümlichkeit der Shishapfeifenbereitstellung und deren Nutzung ausgeht, wurde die Forderung nach Einstufung von Shisha-Bars als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Nr. 20 Bauordnung Berlin jedoch nicht angenommen. Der Senat hat sich zu dem Forderungskatalog des Rats der Bürgermeister bislang nicht geäußert. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 14. Oktober 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 4.44  
Parkraumbewirtschaftung: Ist das sinnvoll für Neukölln?  
Enthält Anlagen
0758/XX  
Ö 4.45  
Die Buslinie 171 soll wieder durch das Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Alt-Rudow fahren  
Enthält Anlagen
0804/XX  
Ö 4.46  
Rudower Dorfteich reinigen
Enthält Anlagen
0851/XX  
Ö 4.47  
Einhaltung der StVO im Möwenweg
Enthält Anlagen
0973/XX  
Ö 4.48  
Gehwegbeleuchtung an der Nordseite der Saalestraße sicherstellen  
Enthält Anlagen
1019/XX  
Ö 4.49  
Gehwegbeleuchtung an der Oderstraße sicherstellen  
Enthält Anlagen
1020/XX  
Ö 4.50  
Gehwegbeleuchtung des Mittelbuschwegs sicherstellen  
Enthält Anlagen
1021/XX  
Ö 4.51  
Gefahrensituation in der Glasower Straße entschärfen  
Enthält Anlagen
1182/XX  
Ö 4.52  
Ampelanlage Werbellinstraße / Morusstraße  
Enthält Anlagen
1216/XX  
Ö 4.53  
27. Januar - Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus begehen  
Enthält Anlagen
1220/XX  
Ö 4.54  
Sicherung und Aufbau der bezirklichen Schulstationen  
Enthält Anlagen
1244/XX  
Ö 4.55  
Dreck im Gleisbett  
Enthält Anlagen
1288/XX  
Ö 4.56  
Mehr Sicherheit im Verkehr für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit einer Behinderung – Fußgängerampeln mit Restlaufanzeige erproben!
Enthält Anlagen
1293/XX  
Ö 4.57  
Klimagerechte BVV-Unterlagen  
Enthält Anlagen
1368/XX  
               
 
 

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