Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie der Antrag zur Sicherung und zum Aufbau der bezirklichen Schulstationen umgesetzt werden könnte.
Die bezirklichen Schulstationen werden gesichert und ausgebaut in 3 aufeinander folgenden Schritten:
Schritt 1: Finanzielle Konsolidierung der bestehenden Schulstationen mit
- der tarifgerechten Bezahlung von mindestens 2 (sozial-)pädagogischen Fachkräften à 30 Wochenstunden Arbeitszeit,
- einer verlässlichen Ausstattung mit Projekt-, Fortbildungs- und Supervisionsmitteln
- der angemessenen Anhebung der Overheadpauschale.
- Die Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe über den Betrieb von Schulstationen werden angebotsstundenneutral dahingehend überarbeitet, dass die zuvor genannten Punkte während der jeweiligen Vertragslaufzeit ermöglicht und angepasst werden.
Schritt 2: Ausbau der 2 bestehenden Teil-Schulstationen zu vollwertigen Schulstationen.
Schritt 3: Eröffnung von Schulstationen an weiteren Schulstandorten.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 10. April 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten zu prüfen, wie der Antrag zur Sicherung und zum Aufbau der bezirklichen Schulstationen umgesetzt werden könnte.
Die bezirklichen Schulstationen werden gesichert und ausgebaut in 3 aufeinander folgenden Schritten:
Schritt 1: Finanzielle Konsolidierung der bestehenden Schulstationen mit
- der tarifgerechten Bezahlung von mindestens 2 (sozial-)pädagogischen Fachkräften à 30 Wochenstunden Arbeitszeit,
- einer verlässlichen Ausstattung mit Projekt-, Fortbildungs- und Supervisionsmitteln
- der angemessenen Anhebung der Overheadpauschale.
- Die Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe über den Betrieb von Schulstationen werden angebotsstundenneutral dahingehend überarbeitet, dass die zuvor genannten Punkte während der jeweiligen Vertragslaufzeit ermöglicht und angepasst werden.
Schritt 2: Ausbau der zwei bestehenden Teil-Schulstationen zu vollwertigen Schulstationen.
Schritt 3: Eröffnung von Schulstationen an weiteren Schulstandorten.
Im Haushaltsjahr 2019 werden inklusive der aktuell vorgenommenen Tarifanpassung 1.466.078,36 € für die Finanzierung der Schulstationen zur Verfügung gestanden haben. Damit ergibt sich für 2020 eine Erhöhung der Fördersumme um 111.921,64 €, sollte der Haushaltsansatz in Höhe von 1.578.000,00 bestätigt werden.
Dem Neuköllner Jugendhilfeausschuss wurde eine Verteilung der Summe wie folgt vorgeschlagen:
a) Erhöhung der Fördersumme der Schulstationen an der Karl-Weise sowie der Eduard-Möricke Schule auf jeweils 80.907,94 €.
b) Pauschale Erhöhung der Fördersumme (angebotsstundenneutral) der übrigen bestehenden Schulstationen um je 1.764,70 €. Die zusätzlichen Mittel können nach Ermessen des Trägers zur teilweisen Konsolidierung im Bereich von Sach-, Personal oder Regiekosten eingesetzt werden.
In der 38. Sitzung des Neuköllner Jugendhilfeausschusses erhielt der Vorschlag für die Aufteilung der in 2020 (voraussichtlich) zur Verfügung stehenden Fördersumme in Höhe von 1,578 Mio € auf die bestehenden 19 Schulstationen im Bezirk die Zustimmung der Ausschussmitglieder.
Weitere Schulstationen konnten mit den verfügbaren Mitteln bisher nicht eröffnet werden.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 19. November 2019
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Martin Hikel Falko Liecke