Tagesordnung - 42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 04.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:42 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
Verkehrsplanung  
Enthält Anlagen
1630/XX  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3     Entschließungen      
Ö 3.1  
Britzer Traditionsunternehmen Haupt Pharma Berlin GmbH erhalten!  
Enthält Anlagen
1631/XX  
Ö 4     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 4.1  
Haushaltsnahe Altglassammlung in Neukölln sicherstellen  
Enthält Anlagen
1439/XX  
Ö 4.2  
Mietendeckel für die Neuköllnerinnen und Neuköllner!  
Enthält Anlagen
1541/XX  
Ö 4.3  
Lange Wartezeiten in Bürgerämtern wegen Personalmangel - Dennoch wenige Stellen im Haushalt 2020/21  
Enthält Anlagen
1542/XX  
Ö 4.4  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia - Teil VIII  
Enthält Anlagen
1544/XX  
Ö 4.5  
Neuköllner Märkte sichern - Händler unterstützen!  
Enthält Anlagen
1424/XX  
Ö 4.6  
Sportlichen Erfolg wertschätzen - Unterstützung für den SV Tasmania Berlin e.V. I  
Enthält Anlagen
1427/XX  
Ö 4.7  
Einsammeln von benutzten Drogenspritzen – Sinnvolle Beschäftigung von Drogenkonsumenten  
Enthält Anlagen
1437/XX  
Ö 4.8  
Einsammeln von benutzten Drogenspritzen, aber nicht von Bezirksamtmitarbeitern  
Enthält Anlagen
1438/XX  
Ö 4.9  
Spritzen rechtzeitig erkennen  
Enthält Anlagen
1479/XX  
Ö 4.10  
Neukölln macht´s vor! Inklusionskonzept für die Kinder- und Jugendarbeit in Neukölln  
Enthält Anlagen
1480/XX  
Ö 4.11  
Öko-Logisches Grünflächenmanagement
Enthält Anlagen
1183/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Grünflächen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, in wieweit Pflegeverträge für Grünflächen mit Fremdfirmen so gestaltet werden können, dass diese Firmen verpflichtet werden, harbeiten erst dann auszuführen, wenn das Gros der Wiesenpflanzen geblüht hat und entsprechend Zeit zum Aussamen gewesen ist, soweit nicht gartendenkmalpflegerische Gründe in

Ausnahmefällen gegen dieses Vorgehen sprechen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auf Flächen mit Frühjahrsblühern (z.B. Narzissen, Tulpen etc.) keine Mäharbeiten vor der Blüte erfolgen. Die Pflegearbeiten, welche durch die Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes ausgeführt werden, sind nach den gleichen Gesichtspunkten zu terminieren, soweit nicht zwingende Amtsinterne Gründe dagegensprechen, die einen anderen Arbeitsablauf erforderlich machen.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, Pflegeverträge für Grünflächen mit Fremdfirmen so zu gestalten, dass diese Firmen verpflichtet werden, Mäharbeiten erst dann auszuführen, wenn das Gros der Wiesenpflanzen geblüht hat und entsprechend Zeit zum Aussamen gewesen ist, soweit nicht gartendenkmalpflegerische Gründe in Ausnahmefällen gegen dieses Vorgehen sprechen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auf Flächen mit Frühjahrsblühern (z.B. Narzissen, Tulpen etc.) keine Mäharbeiten vor der Blüte erfolgen. Die Pflegearbeiten, welche durch die Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes ausgeführt werden, sind nach den gleichen Gesichtspunkten zu terminieren.

 

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass Mäharbeiten so früh im Jahr terminiert werden, dass im Frühjahr blühende Pflanzen noch vor der Blüte abgemäht werden. Ebenso führen falsch terminierte Mäharbeiten zu einer Verarmung von Wiesenflächen in Parks oder auf Mittelstreifen als Straßenbegleitgrün. Sinnvoll terminierte Mäharbeiten können bewirken, dass sich in kurzer Zeit artenreiche Natur-Hot-Spots entwickeln, die als Lebensgrundlage für Insekten (z.B. Bienen, Schmetterlinge) und Kleinsäuger dienen. Ein solches Vorgehen sollte sinnvollerweise durch Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, damit die Bürger*innen verstehen, dass eine weniger gepflegte Landschaft nicht aus Sparsamkeit sondern aus ökologischen Gesichtspunkten ein neues Erscheinungsbild erhält.

 

-Schlussbericht-

 

Die Förderung der biologischen Vielfalt ist grundsätzlich ein wichtiges Anliegen der Grünflächenpflege in Neukölln. Folgende Rahmenbedingungen sind im Hinblick auf das Ziel der Förderung der Biodiversität abzuwägen:

  • Nutzungsart und Nutzungsintensität der Grünflächen,
  • Verkehrssicherheit,
  • Witterungsereignisse (insbesondere Trockenheit und Hitze, außerdem Starkregen),
  • Standortbedingungen (Bodenart, aber auch Größe, Zugänglichkeit u.a.),
  • Pflegekapazitäten personell und finanziell,
  • Vertragsverhältnisse mit / Flexibilität von Fremdfirmen.

 

Unter Würdigung der genannten Rahmenbedingungen sieht das Bezirksamt kaum konkrete Möglichkeiten, die Grünflächenpflege im Bezirk so anzupassen, dass Biodiversität gezielt befördert wird. Der Intention des Beschlusses entspricht es aber, dass die Vegetationsrhythmen von Frühjahrsblühern (Mahd erst nach Einzug der Laubblätter) berücksichtigt werden, soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen.

 

Weitere Mnahmen im Sinne des Beschlusses sind aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten nicht möglich. Eine Entwicklungspflege in Grünanlagen mit Planung und Durchführung der nachhaltigen Vegetationsentwicklung kann nur hauptsächlich in den Gartendenkmalen Neuköllns sowie temporär in Einzelfällen erfolgen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 16.10.2020

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.19 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Grünflächenausschuss überwiesen.

   
    26.03.2019 - Grünflächenausschuss
    Ö 4 - vertagt
   

Mit dem Antrag wird das Bezirksamt gebeten, Fremdfirmen mit Pflegeverträgen zu verpflichten, dass die Mäharbeiten der Grünflächen mit Wiesenpflanzen und die Flächen mit Frühjahrsblühern erst nach der Blüte erfolgen dürfen.

Die Pflegearbeiten, die vom Grünflächenamt ausgeführt werden, haben sich auch danach zu richten.

Das Grünflächenamt gibt zu bedenken, dass trotz der Durchführung weitestgehend Öko-logisches Grünflächenmanagement die Verantwortung für ca. 550 ha Pflegefläche und nichtvorhersehbaren Witterungseinflüssen, diese Verordnung nicht umsetzbar ist. Selbst die Firmen, die ein zwei bis drei Mahd vorsehen, gibt es nur ein bestimmtes Zeitfenster. Dazu kommt noch die Verkehrsicherheitspflicht der Straßenmittelpromenaden. Auf Liegewiesen erfolgt natürlich mehrmals eine Mahd. Nachdem Herr Hoffmann, Frau Gloeden, Herr Piehl, Frau Fuhrmann und Herr Blesing des Wort hatten, bat Herrn Hoffmann, seinen Antrag zurückzustellen.

   
    13.06.2019 - Grünflächenausschuss
    Ö 10 - vertagt
   

vertagt

   
    29.10.2019 - Grünflächenausschuss
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Hoffmann begründet den Antrag der Grünen. Sein Wunsch wäre, dass das Grünflächenamt darauf achten sollte, dass auch die Fremdfirmen zu bestimmten Zeiten keine Mäharbeiten durchführen, damit z.B. das Aussamen der Wiesenpflanzen gewahrt wird.

Das Grünflächenamt gibt zu bedenken, dass das Grünflächenamt grundsätzlich darum bemüht ist, ein weitest gehend Öko-Logisches Grünflächenamt zu betreiben. Aber die Größenordnung der hier insgesamt in der Verantwortung stehenden Pflegeflächen (ca.550 ha) und die nicht vorhersehbaren Witterungsereignisse du Klimaentwicklungen, setzen dem jedoch immer wieder auch gewisse Grenzen. Selbst bei den Aufträgen an Firmen des Garten- und Landschaftsbaus bei denen nur eine zwei- bis drei-schürige Mahd im Jahr vorgesehen ist, gibt es logistische Probleme diese überhaupt in einem Zeitfenster durchzuführen. Auf Liegewiesen oder natürlich auch auf Sportplätzen muss dies natürlich häufiger geschehen. Aus diesem Grund kann allein schon aus rein organisatorischen Gründen nicht grundsätzlich ein Öko-Logisches Grünflächenmanagement eingehalten werden. Dies wird obendrein erschwert durch Witterungsereignisse und Klimaentwicklungen, die nicht planbar sind. So hatten wir bekanntermaßen z.B. in 2017 ein sehr feuchtes Jahr und in 2018 ein sehr trockenes Jahr. Diese Einflüsse haben natürlich Auswirkungen auf die Vegetation, aber nicht immer auf die gärtnerischen und betriebsorganisatorischen Zwangssituationen, der ausführenden Firmen oder der eigenen Mitarbeiter*innen.

Im öffentlichen Straßenland kommt natürlich insbesondere auch noch der Aspekt der Verkehrssicherheit ins Spiel, dass darauf geachtet werden muss, dass die Einsehbarkeit. Insbesondere im Bereich der Kreuzungen gewährleistet ist.

 

Die Fraktion der Grünen stellt einen Änderungsantrag.

Das Bezirksamt wird (aufgefordert) jetzt: gebeten zu prüfen, inwieweit Pflegeverträge für Grünflächen mit Fremdfirmen so (zu gestalten) jetzt: so gestaltet werden können, dass soweit nicht zwingende Gründe dagegensprechen, die einen anderen Arbeitsablauf erforderlich machen. Abstimmung: 3 Nein CDU, Ja alle anderen Fraktionen.

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.7 - vertagt
   

vertagt

   
    04.12.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.11 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Grünflächen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, in wieweit Pflegeverträge für Grünflächen mit Fremdfirmen so gestaltet werden können, dass diese Firmen verpflichtet werden, Mäharbeiten erst dann auszuführen, wenn das Gros der Wiesenpflanzen geblüht hat und entsprechend Zeit zum Aussamen gewesen ist, soweit nicht gartendenkmalpflegerische Gründe in

Ausnahmefällen gegen dieses Vorgehen sprechen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auf Flächen mit Frühjahrsblühern (z.B. Narzissen, Tulpen etc.) keine Mäharbeiten vor der Blüte erfolgen. Die Pflegearbeiten, welche durch die Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes ausgeführt werden, sind nach den gleichen Gesichtspunkten zu terminieren, soweit nicht zwingende Amtsinterne Gründe dagegensprechen, die einen anderen Arbeitsablauf erforderlich machen.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN, der AfD(1) und der Gr. FDP(1) gegen die Stimmen der CDU und der AfD(2) bei Enthaltung der AfD(2), der Gr. FDP(1) und des Fraktionslosen Kapitän beschlossen.

   
    03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.1 - (offen)
   
   
    11.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.70 - vertagt
   

vertagt

   
    25.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Die Förderung der biologischen Vielfalt ist grundsätzlich ein wichtiges Anliegen der Grünflächenpflege in Neukölln. Folgende Rahmenbedingungen sind im Hinblick auf das Ziel der Förderung der Biodiversität abzuwägen:

  • Nutzungsart und Nutzungsintensität der Grünflächen,
  • Verkehrssicherheit,
  • Witterungsereignisse (insbesondere Trockenheit und Hitze, außerdem Starkregen),
  • Standortbedingungen (Bodenart, aber auch Größe, Zugänglichkeit u.a.),
  • Pflegekapazitäten personell und finanziell,
  • Vertragsverhältnisse mit / Flexibilität von Fremdfirmen.

 

Unter Würdigung der genannten Rahmenbedingungen sieht das Bezirksamt kaum konkrete Möglichkeiten, die Grünflächenpflege im Bezirk so anzupassen, dass Biodiversität gezielt befördert wird. Der Intention des Beschlusses entspricht es aber, dass die Vegetationsrhythmen von Frühjahrsblühern (Mahd erst nach Einzug der Laubblätter) berücksichtigt werden, soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen.

 

Weitere Maßnahmen im Sinne des Beschlusses sind aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten nicht möglich. Eine Entwicklungspflege in Grünanlagen mit Planung und Durchführung der nachhaltigen Vegetationsentwicklung kann nur hauptsächlich in den Gartendenkmalen Neuköllns sowie temporär in Einzelfällen erfolgen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 16.10.2020

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 4.12  
Änderung der Geschäftsordnung I  
Enthält Anlagen
1599/XX  
Ö 4.13  
Änderung der Geschäftsordnung II  
Enthält Anlagen
1609/XX  
Ö 4.14  
Änderung der Geschäftsordnung III  
Enthält Anlagen
1610/XX  
Ö 4.15  
Änderung der Geschäftsordnung IV  
Enthält Anlagen
1611/XX  
Ö 4.16  
Erinnerung an die Novemberrevolution  
Enthält Anlagen
1478/XX  
Ö 4.17  
Inklusion als Ziele der Jugendarbeit  
Enthält Anlagen
1525/XX  
Ö 4.18  
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2018 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
1506/XX  
Ö 4.19  
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2018  
Enthält Anlagen
1520/XX  
Ö 4.20  
Bat-Yam-Platz aufwerten  
Enthält Anlagen
1237/XX  
Ö 4.21  
Beleuchtung für Blueberry Inn-Umgebung nicht vergessen  
Enthält Anlagen
1328/XX  
Ö 4.22  
Informationen über Organspende in Bürgerämtern  
Enthält Anlagen
1443/XX  
Ö 4.23  
Gegen Altersarmut - Über Grundsicherung im Alter informieren  
Enthält Anlagen
1505/XX  
Ö 4.24  
Vergrößerung der Baumscheiben zwecks besseren Regenwasserzuflusses  
Enthält Anlagen
1481/XX  
Ö 4.25  
Gute Verkehrsanbindung des Neubaugebiets "Buckower Felder"  
Enthält Anlagen
1594/XX  
Ö 4.26  
Alt-Buckow 37  
Enthält Anlagen
1595/XX  
Ö 4.27  
Umsetzungsstand IFEK Neukölln  
Enthält Anlagen
1596/XX  
Ö 4.28  
Braucht Neukölln ein Karstadt-Quartier?  
Enthält Anlagen
1601/XX  
Ö 4.29  
Erfolg der Maßnahmen zur Clankriminalität  
Enthält Anlagen
1598/XX  
Ö 4.30  
Stolpersteine und die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen  
Enthält Anlagen
1600/XX  
Ö 4.31  
Unhaltbare Zustände in der Außenstelle des Sozialamtes Donaustrasse 89  
Enthält Anlagen
1597/XX  
Ö 4.32  
Ist der Kleine Fratz deutsch(en)feindlich?  
Enthält Anlagen
1608/XX  
Ö 4.33  
Belastung der Straße Alt-Britz bei Veranstaltungen auf dem Gutshof verhindern  
Enthält Anlagen
1484/XX  
Ö 4.34  
Engstelle der Karl-Marx-Straße am Rathaus Neukölln sicher machen  
Enthält Anlagen
1488/XX  
Ö 4.35  
Keine Kürzung von Fördergelder für Integrationsprojekte  
Enthält Anlagen
1521/XX  
Ö 4.36  
Handeln statt populistischem Spiel  
Enthält Anlagen
0908/XX  
Ö 4.37  
Soko BTM
Enthält Anlagen
0427/XX  
Ö 4.38  
Überbelastung von Buckow durch Flüchtlingsstandorte verhindern!  
Enthält Anlagen
0507/XX  
Ö 4.39  
Preissystem der Berliner Bäderbetriebe
Enthält Anlagen
0571/XX  
Ö 4.40  
Lärmprognose in belasteten Gebieten
Enthält Anlagen
0611/XX  
Ö 4.41  
Sitzbänke am Weigandufer aufstellen  
Enthält Anlagen
0717/XX  
Ö 4.42  
Einrichtung von Boule-Bahnen
Enthält Anlagen
0746/XX  
Ö 4.43  
Brandschutz in Shisha-Bars sicherstellen  
Enthält Anlagen
0757/XX  
Ö 4.44  
Parkraumbewirtschaftung: Ist das sinnvoll für Neukölln?  
Enthält Anlagen
0758/XX  
Ö 4.45  
Die Buslinie 171 soll wieder durch das Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Alt-Rudow fahren  
Enthält Anlagen
0804/XX  
Ö 4.46  
Rudower Dorfteich reinigen
Enthält Anlagen
0851/XX  
Ö 4.47  
Einhaltung der StVO im Möwenweg
Enthält Anlagen
0973/XX  
Ö 4.48  
Gehwegbeleuchtung an der Nordseite der Saalestraße sicherstellen  
Enthält Anlagen
1019/XX  
Ö 4.49  
Gehwegbeleuchtung an der Oderstraße sicherstellen  
Enthält Anlagen
1020/XX  
Ö 4.50  
Gehwegbeleuchtung des Mittelbuschwegs sicherstellen  
Enthält Anlagen
1021/XX  
Ö 4.51  
Gefahrensituation in der Glasower Straße entschärfen  
Enthält Anlagen
1182/XX  
Ö 4.52  
Ampelanlage Werbellinstraße / Morusstraße  
Enthält Anlagen
1216/XX  
Ö 4.53  
27. Januar - Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus begehen  
Enthält Anlagen
1220/XX  
Ö 4.54  
Sicherung und Aufbau der bezirklichen Schulstationen  
Enthält Anlagen
1244/XX  
Ö 4.55  
Dreck im Gleisbett  
Enthält Anlagen
1288/XX  
Ö 4.56  
Mehr Sicherheit im Verkehr für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit einer Behinderung – Fußgängerampeln mit Restlaufanzeige erproben!
Enthält Anlagen
1293/XX  
Ö 4.57  
Klimagerechte BVV-Unterlagen  
Enthält Anlagen
1368/XX  
               
 
 

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