Tagesordnung - 42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 04.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:42 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
Verkehrsplanung  
Enthält Anlagen
1630/XX  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3     Entschließungen      
Ö 3.1  
Britzer Traditionsunternehmen Haupt Pharma Berlin GmbH erhalten!  
Enthält Anlagen
1631/XX  
Ö 4     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 4.1  
Haushaltsnahe Altglassammlung in Neukölln sicherstellen  
Enthält Anlagen
1439/XX  
Ö 4.2  
Mietendeckel für die Neuköllnerinnen und Neuköllner!  
Enthält Anlagen
1541/XX  
Ö 4.3  
Lange Wartezeiten in Bürgerämtern wegen Personalmangel - Dennoch wenige Stellen im Haushalt 2020/21  
Enthält Anlagen
1542/XX  
Ö 4.4  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia - Teil VIII  
Enthält Anlagen
1544/XX  
Ö 4.5  
Neuköllner Märkte sichern - Händler unterstützen!  
Enthält Anlagen
1424/XX  
Ö 4.6  
Sportlichen Erfolg wertschätzen - Unterstützung für den SV Tasmania Berlin e.V. I  
Enthält Anlagen
1427/XX  
Ö 4.7  
Einsammeln von benutzten Drogenspritzen – Sinnvolle Beschäftigung von Drogenkonsumenten  
Enthält Anlagen
1437/XX  
Ö 4.8  
Einsammeln von benutzten Drogenspritzen, aber nicht von Bezirksamtmitarbeitern  
Enthält Anlagen
1438/XX  
Ö 4.9  
Spritzen rechtzeitig erkennen  
Enthält Anlagen
1479/XX  
Ö 4.10  
Neukölln macht´s vor! Inklusionskonzept für die Kinder- und Jugendarbeit in Neukölln  
Enthält Anlagen
1480/XX  
Ö 4.11  
Öko-Logisches Grünflächenmanagement
Enthält Anlagen
1183/XX  
Ö 4.12  
Änderung der Geschäftsordnung I  
Enthält Anlagen
1599/XX  
Ö 4.13  
Änderung der Geschäftsordnung II  
Enthält Anlagen
1609/XX  
Ö 4.14  
Änderung der Geschäftsordnung III  
Enthält Anlagen
1610/XX  
Ö 4.15  
Änderung der Geschäftsordnung IV  
Enthält Anlagen
1611/XX  
Ö 4.16  
Erinnerung an die Novemberrevolution  
Enthält Anlagen
1478/XX  
Ö 4.17  
Inklusion als Ziele der Jugendarbeit  
Enthält Anlagen
1525/XX  
Ö 4.18  
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2018 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
1506/XX  
Ö 4.19  
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2018  
Enthält Anlagen
1520/XX  
Ö 4.20  
Bat-Yam-Platz aufwerten  
Enthält Anlagen
1237/XX  
Ö 4.21  
Beleuchtung für Blueberry Inn-Umgebung nicht vergessen  
Enthält Anlagen
1328/XX  
Ö 4.22  
Informationen über Organspende in Bürgerämtern  
Enthält Anlagen
1443/XX  
Ö 4.23  
Gegen Altersarmut - Über Grundsicherung im Alter informieren  
Enthält Anlagen
1505/XX  
Ö 4.24  
Vergrößerung der Baumscheiben zwecks besseren Regenwasserzuflusses  
Enthält Anlagen
1481/XX  
Ö 4.25  
Gute Verkehrsanbindung des Neubaugebiets "Buckower Felder"  
Enthält Anlagen
1594/XX  
Ö 4.26  
Alt-Buckow 37  
Enthält Anlagen
1595/XX  
Ö 4.27  
Umsetzungsstand IFEK Neukölln  
Enthält Anlagen
1596/XX  
Ö 4.28  
Braucht Neukölln ein Karstadt-Quartier?  
Enthält Anlagen
1601/XX  
Ö 4.29  
Erfolg der Maßnahmen zur Clankriminalität  
Enthält Anlagen
1598/XX  
Ö 4.30  
Stolpersteine und die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen  
Enthält Anlagen
1600/XX  
Ö 4.31  
Unhaltbare Zustände in der Außenstelle des Sozialamtes Donaustrasse 89  
Enthält Anlagen
1597/XX  
Ö 4.32  
Ist der Kleine Fratz deutsch(en)feindlich?  
Enthält Anlagen
1608/XX  
Ö 4.33  
Belastung der Straße Alt-Britz bei Veranstaltungen auf dem Gutshof verhindern  
Enthält Anlagen
1484/XX  
Ö 4.34  
Engstelle der Karl-Marx-Straße am Rathaus Neukölln sicher machen  
Enthält Anlagen
1488/XX  
Ö 4.35  
Keine Kürzung von Fördergelder für Integrationsprojekte  
Enthält Anlagen
1521/XX  
Ö 4.36  
Handeln statt populistischem Spiel  
Enthält Anlagen
0908/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dem Jugendhilfeausschuss in absehbarer Zeit zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und auf Landesebene verändert werden müssen, um Kinder und Jugendliche aus kriminellen Clanstrukturen herauszuholen.

 

-Zwischenbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 18. März 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, dem Jugendhilfeausschuss zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und Landesebene verändert werden müssen, um Kinder und Jugendliche aus kriminellen Clanstrukturen herauszuholen.

 

Die für das Handeln auf dem Gebiet des Kinderschutzes zuständige Abteilung Jugend und Gesundheit geht derzeit nicht davon aus, dass Bundes- oder Landesgesetze geändert werden müssen. Die für den Schutz des Kindeswohls erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind vorhanden und werden regelmäßig von den zuständigen Behörden angewendet.

 

Entscheidend ist vielmehr die Definition der Kindeswohlgefährdung, die bislang mit Blick auf ein dauerhaft kriminelles familiäres Umfeld nicht hinreichend geschärft ist. Bundesweit gibt es dazu nach Kenntnis des Bezirksamtes Neukölln keine nennenswerten Erkenntnisse. Die Abteilung Jugend und Gesundheit prüft daher, inwieweit das kriminelle Handeln (von Teilen) einschlägig bekannter Familien Auswirkungen auf das Kindeswohl haben kann. Diese Prüfung nimmt aufgrund der vollkommen neuen Betrachtung sowie der erforderlichen Verknüpfung von Erkenntnissen aus juristischen und kinderpsychologischen Fachbereichen weitere Zeit in Anspruch.

 

Berlin-Neukölln, den 19. November 2019

 

 

___________________ _____________________

Martin Hikel Falko Liecke

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 18. März 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, dem Jugendhilfeausschuss zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und Landesebene verändert werden müssen, um Kinder und Jugendliche aus kriminellen Clanstrukturen herauszuholen.

 

Bereits mit Zwischenbericht vom 19. November 2019 wurde der Bezirksverordnetenversammlung mitgeteilt, dass die für das Handeln auf dem Gebiet des Kinderschutzes zuständige Abteilung Jugend und Gesundheit derzeit nicht davon ausgehe, dass Bundes- oder Landesgesetze geändert werden müssten. Die für den Schutz des Kindeswohls erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind demnach vorhanden und würden regelmäßig von den zuständigen Behörden angewendet. Entscheidend sei vielmehr die Definition der Kindeswohlgefährdung, die bislang mit Blick auf ein dauerhaft kriminelles familiäres Umfeld nicht hinreichend geschärft sei. Bundesweit gäbe es dazu nach Kenntnis des Bezirksamtes Neukölln keine nennenswerten Erkenntnisse. Die Abteilung Jugend und Gesundheit prüfe daher, inwieweit das kriminelle Handeln (von Teilen) einschlägig bekannter Familien Auswirkungen auf das Kindeswohl haben könne. Ebenso wurde mitgeteilt, dass diese Prüfung aufgrund der vollkommen neuen Betrachtung sowie der erforderlichen Verknüpfung von Erkenntnissen aus juristischen und kinderpsychologischen Fachbereichen weitere Zeit in Anspruch nähme.

 

Mittlerweile haben unter der Federführung von Bezirksstadtrat Falko Liecke mehrere Treffen entsprechender Experten stattgefunden. Die Auffassung, dass keine mit erheblichem Aufwand und unklaren Erfolgsaussichten verbundenen Änderungen von Rechtsnormen erforderlich sind, hat sich verfestigt. Der darüberhinausgehende Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Kindeswohls im kriminellen familiären Umfeld wird derzeit in der Expertengruppe weiter erörtert.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 03. August 2021

 

 

___________________ _____________________

Martin Hikel Falko Liecke

   
    17.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.7 - vertagt
   

vertagt

   
    14.11.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.6 - überwiesen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dem Jugendhilfeausschuss in absehbarer Zeit zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und auf Landesebene verändert werden müssen, um Kinder und Jugendliche aus kriminellen Clanstrukturen herauszuholen.

 

Frau BV Klein begründet den Antrag.

 

Redebeiträge: Herr BV Leppek, Herr BV Schulze, Herr BV Licher, Herr BV Kringel, Herr BV Abed, Herr BV Babilon, Herr BV Lüdecke, Frau BV Draeger, Herr BV Posselt, Herr BV Leppek, Herr BzStR Liecke, Herr BV Preuß, Herr BV Lüdecke, Herr BV Babilon, Herr BV Wittke, Herr BV Atashgahi

 

Herr BV Atashgahi stellt einen Antrag auf Schluss der Beratung gemäß § 39 Abs. 3 GO BVV. Die Gegenrede wird von Herrn BV Lüdecke gehalten.

 

Der Antrag auf Schluss der Beratungen wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD(3), der BN-AfD und der Gr.FDP bei Enthaltung der CDU, der AfD(1) und der Fraktionslosen beschlossen. Damit ist die Beratung beendet.

 

Frau BV Draeger beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Jugendhilfe.

 

Der Antrag auf Überweisung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der BN-AfD gegen die Stimmen der CDU, der LINKEN, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen beschlossen.

   
    17.01.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Antrag behandelt die Frage, ob und wie Kinder und Jugendliche vor kriminellen Clanstrukturen geschützt werden können.

BzStR Liecke.: Der Sachverhalt wird aktuell sowohl jugenndamtsintern als auch mit externen Juristen eruiert. Es handelt sich um komplexe juristische Sachverhalten, z.B. die Auslegung des Kindeswohls nach §166 BGB, es stellt sich die Frage, wie rechtssicher formuliert werden kann. Die Eruierung wird im März abgeschlossen sein, Sorgfalt geht hier vor Schnelligkeit. Auch die Senatsebene ist hier einbezogen. Die politische Botschaft hat die Zielgruppe allerdings schon erreicht.

Herr Kringel (CDU): Das Handeln des Bezirksamtes wird begrüßt, aber der Titel des Antrags wird den Bemühungen des Bezirksamtes nicht gerecht.

Herr Ewert (Grüne): Die Überschrift ist treffend, da die Substanz in der Praxis fehlt. Es sollte aber unterschieden werden, ob das Kind aus der Familie genommen wird, weil das Kindeswohl gefährdet wird, oder weil es in der Familie kriminelle Strukturen gibt.

Herr Hecht (SPD) stimmt dem Antrag zu.

Herr Posselt (Die Linke) gibt zu bedenken, wie Landes- oder Bundesrecht geändert werden muss. Aus Sicht der Linken ist es nicht sinnvoll, Kinder- und Jugendschutz mit dem Strafrecht zu verbinden.

BzStR Liecke stellt klar, dass es nicht um Strafaktionen gegen die Familien geht, sondern nur um das Kindeswohl. Allerdings hätten diese Überlegungen schon früher aus Landesebene erfolgen können.

Herr Benecke versteht den Antrag als Bestandsaufnahme, damit das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit rückt.

Der Antrag wird abgestimmt: Mit zwei Gegenstimmen wird der Antrag angenommen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.1 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.15 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dem Jugendhilfeausschuss in absehbarer Zeit zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und auf Landesebene verändert werden müssen, um Kinder und Jugendliche aus kriminellen Clanstrukturen herauszuholen.

 

Frau BV Blumenthal begründet als Ausschussvorsitzende des Jugendhilfeausschusses die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Leppek, Herr BV Schröter, Herr BV Lüdecke, Frau BV Blumenthal, Herr BV Kringel, Herr BV Posselt, Herr BV Abed, Herr BV Wittke, Herr BV Hecht, Herr BV Lüdecke, Herr BV Abed, Frau BV Zielisch

 

Herr BV Leppek stellt einen Änderungsantrag.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, der Bezirksverordnetenversammlung und dem Jugendhilfeausschuss in absehbarer Zeit zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und auf Landesebene verändert werden müssen, um Kinder und Jugendliche aus kriminellen Clanstrukturen herauszuholen.

 

Zudem möge das Bezirksamt zur nächsten Sitzung das Aussteigerprogramm bzw. dessen aktuellen Sachstand vorstellen, über dessen Ausarbeitung am 18.10.2018 zur Drs. 0907/XX entschieden wurde.

 

Der Änderungsantrag der Gr. FDP wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen(5) und der AfD(4) gegen die Stimmen der Gr. FDP bei Enthaltung der Grünen(2), der LINKEN, der AfD(1) und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch abgelehnt.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU und der Grünen(3) gegen die Stimmen der Grünen(1), der LINKEN, der AfD(3), der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch bei Enthaltung der Grünen(3) beschlossen.

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.1 - vertagt
   

vertagt

   
    04.12.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.36 - vertagt
   

vertagt

   
    22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.8 - vertagt
   

vertagt

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.7 - vertagt
   

vertagt

   
    09.03.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.4 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 18. März 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, dem Jugendhilfeausschuss zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und Landesebene verändert werden müssen, um Kinder und Jugendliche aus kriminellen Clanstrukturen herauszuholen. Die für das Handeln auf dem Gebiet des Kinderschutzes zuständige Abteilung Jugend und Gesundheit geht derzeit nicht davon aus, dass Bundes- oder Landesgesetze geändert werden müssen. Die für den Schutz des Kindeswohls erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind vorhanden und werden regelmäßig von den zuständigen Behörden angewendet. Entscheidend ist vielmehr die Definition der Kindeswohlgefährdung, die bislang mit Blick auf ein dauerhaft kriminelles familiäres Umfeld nicht hinreichend geschärft ist. Bundesweit gibt es dazu nach Kenntnis des Bezirksamtes Neukölln keine nennenswerten Erkenntnisse. Die Abteilung Jugend und Gesundheit prüft daher, inwieweit das kriminelle Handeln (von Teilen) einschlägig bekannter Familien Auswirkungen auf das Kindeswohl haben kann. Diese Prüfung nimmt aufgrund der vollkommen neuen Betrachtung sowie der erforderlichen Verknüpfung von Erkenntnissen aus juristischen und kinderpsychologischen Fachbereichen weitere Zeit in Anspruch.

 

Berlin-Neukölln, den 19. November 2019

 

 

___________________ _____________________

Martin Hikel Falko Liecke

 

Kenntnis genommen

   
    18.08.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 18. März 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, dem Jugendhilfeausschuss zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und Landesebene verändert werden müssen, um Kinder und Jugendliche aus kriminellen Clanstrukturen herauszuholen. Bereits mit Zwischenbericht vom 19. November 2019 wurde der Bezirksverordnetenversammlung mitgeteilt, dass die für das Handeln auf dem Gebiet des Kinderschutzes zuständige Abteilung Jugend und Gesundheit derzeit nicht davon ausgehe, dass Bundes- oder Landesgesetze geändert werden müssten. Die für den Schutz des Kindeswohls erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind demnach vorhanden und würden regelmäßig von den zuständigen Behörden angewendet. Entscheidend sei vielmehr die Definition der Kindeswohlgefährdung, die bislang mit Blick auf ein dauerhaft kriminelles familiäres Umfeld nicht hinreichend geschärft sei. Bundesweit gäbe es dazu nach Kenntnis des Bezirksamtes Neukölln keine nennenswerten Erkenntnisse. Die Abteilung Jugend und Gesundheit prüfe daher, inwieweit das kriminelle Handeln (von Teilen) einschlägig bekannter Familien Auswirkungen auf das Kindeswohl haben könne. Ebenso wurde mitgeteilt, dass diese Prüfung aufgrund der vollkommen neuen Betrachtung sowie der erforderlichen Verknüpfung von Erkenntnissen aus juristischen und kinderpsychologischen Fachbereichen weitere Zeit in Anspruch nähme. Mittlerweile haben unter der Federführung von Bezirksstadtrat Falko Liecke mehrere Treffen entsprechender Experten stattgefunden. Die Auffassung, dass keine mit erheblichem Aufwand und unklaren Erfolgsaussichten verbundenen Änderungen von Rechtsnormen erforderlich sind, hat sich verfestigt. Der darüberhinausgehende Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Kindeswohls im kriminellen familiären Umfeld wird derzeit in der Expertengruppe weiter erörtert. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 03. August 2021

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 4.37  
Soko BTM
Enthält Anlagen
0427/XX  
Ö 4.38  
Überbelastung von Buckow durch Flüchtlingsstandorte verhindern!  
Enthält Anlagen
0507/XX  
Ö 4.39  
Preissystem der Berliner Bäderbetriebe
Enthält Anlagen
0571/XX  
Ö 4.40  
Lärmprognose in belasteten Gebieten
Enthält Anlagen
0611/XX  
Ö 4.41  
Sitzbänke am Weigandufer aufstellen  
Enthält Anlagen
0717/XX  
Ö 4.42  
Einrichtung von Boule-Bahnen
Enthält Anlagen
0746/XX  
Ö 4.43  
Brandschutz in Shisha-Bars sicherstellen  
Enthält Anlagen
0757/XX  
Ö 4.44  
Parkraumbewirtschaftung: Ist das sinnvoll für Neukölln?  
Enthält Anlagen
0758/XX  
Ö 4.45  
Die Buslinie 171 soll wieder durch das Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Alt-Rudow fahren  
Enthält Anlagen
0804/XX  
Ö 4.46  
Rudower Dorfteich reinigen
Enthält Anlagen
0851/XX  
Ö 4.47  
Einhaltung der StVO im Möwenweg
Enthält Anlagen
0973/XX  
Ö 4.48  
Gehwegbeleuchtung an der Nordseite der Saalestraße sicherstellen  
Enthält Anlagen
1019/XX  
Ö 4.49  
Gehwegbeleuchtung an der Oderstraße sicherstellen  
Enthält Anlagen
1020/XX  
Ö 4.50  
Gehwegbeleuchtung des Mittelbuschwegs sicherstellen  
Enthält Anlagen
1021/XX  
Ö 4.51  
Gefahrensituation in der Glasower Straße entschärfen  
Enthält Anlagen
1182/XX  
Ö 4.52  
Ampelanlage Werbellinstraße / Morusstraße  
Enthält Anlagen
1216/XX  
Ö 4.53  
27. Januar - Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus begehen  
Enthält Anlagen
1220/XX  
Ö 4.54  
Sicherung und Aufbau der bezirklichen Schulstationen  
Enthält Anlagen
1244/XX  
Ö 4.55  
Dreck im Gleisbett  
Enthält Anlagen
1288/XX  
Ö 4.56  
Mehr Sicherheit im Verkehr für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit einer Behinderung – Fußgängerampeln mit Restlaufanzeige erproben!
Enthält Anlagen
1293/XX  
Ö 4.57  
Klimagerechte BVV-Unterlagen  
Enthält Anlagen
1368/XX  
               
 
 

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