Tagesordnung - Fortsetzung der 21. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: Fortsetzung der 21. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 05.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:10 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 1.1  
Statistik zur Gewalt an Schulen  
Enthält Anlagen
0614/XX  
Ö 1.2  
Qualität und Quantität in der Kältehilfe gemeinsam verbessern  
Enthält Anlagen
0565/XX  
Ö 1.3  
Stopp dem Feuerwerkswahnsinn!
Enthält Anlagen
0467/XX  
Ö 1.4  
Gemeinsame Geschäftsordnung im Bezirksamt Neukölln einhalten  
Enthält Anlagen
0566/XX  
Ö 1.5  
Wie gewährleistet das Bezirksamt die Sicherheit für Radfahrende in der Karl-Marx-Straße?  
Enthält Anlagen
0669/XX  
Ö 1.6  
Arbeiten auf dem Tempelhofer Feld  
Enthält Anlagen
0670/XX  
Ö 1.7  
Gegen nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen  
Enthält Anlagen
0655/XX  
Ö 1.8  
Verkehrskollaps Koppelweg  
Enthält Anlagen
0665/XX  
Ö 1.9  
Bürgerämter Neukölln - Sieht so Bürgerfreundlichkeit aus?  
Enthält Anlagen
0666/XX  
Ö 1.10  
Obdachlose aus Ost - und Südosteuropa – Gesetze konsequent anwenden  
Enthält Anlagen
0663/XX  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei den in den Neuköllner Parks anzutreffenden Ost- und südosteuropäischen Obdachlosen Identitätsfeststellungen auf Grundlage des Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) vorzunehmen, und Unionsbürgern ohne materielles Freizügigkeitsrecht, die Sozialleistungen im Bezirksamt Neukölln beantragen, an das zuständige Ausländeramt zu melden, um deren EU-Freizügigkeitsrecht nach dem FreizügG/EU prüfen zu lassen.

 

Begründung: Nach Art. 21 Abs. 1 AEUV hat jeder Unionsbürger das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.

Leider wird diese Errungenschaft durch Armutsmigration und Sozialbetrug in großem Stil missbraucht.

 

Unübersehbar sind in Berlin und in Neukölln die Obdachlosen aus Ost-und Südosteuropa.

 

Dies äert sich, dass sie in Parks und Spielplätzen ihr Lager bzw. Zelte aufschlagen und ein Problem für Anwohner und Kinder werden.

 

Es äert sich auch in der Drogenszene, die zu 70 Prozent von den Obdachlosen aus Süd-und Osteuropa dominiert ist. Unter anderem ist am S-Bahnhof Neukölln die Drogenszene, die sich von der Hasenheide bis zur Thomashöhe hinzieht, von den Obdachlosen aus der EU dominiert. Teils treten sie als Drogensüchtige in Erscheinung oder auch als Drogendealer auf, um ihre Sucht zu finanzieren.

Des weiteren ist das Problem der organisierten Bettelmafia in Neukölln nicht zu übersehen; hier wird mittels krimineller Banden Sklavenhandel mit Armutsmigranten betrieben. Mit diesem Problem zusammenhängend sind die Zeltlager in Parks und Spielplätzen, die ihren eigentlichen Zweck für die Bürger dadurch verlieren, zu erwähnen.

In Berlin sind es amtlich:

31.12.2016: 30.000 Obdachlose in Berlin; davon 3900 Obdachlose in Neukölln.

Nach Senatsangaben sind Ausgaben für Unterkunft und Heizung für die Unterbringung von Obdachlosen (vor allem aus Ost-und Südosteuropa) nach Tagessätzen entstanden: 2015: 66,5 Mill 2016: 111 Mill 2017: 162 Mill.

Mit dem Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches vom 29.12.2016 wurde klargestellt, dass wirtschaftlich nicht aktive Unionsbürger mindestens 5 Jahre von der sozialrechtlichen Gleichstellung ausgeschlossen sind.

Um diesen Personenkreis der wirtschaftlich nicht Aktiven wie Obdachlose aus Osteuropa und Südosteuropa dauerhaft von der sozialrechtlichen Gleichstellung auszuschließen und die Attraktivität der Armutsmigration und des Sozialbetrugs zu nehmen, bedarf es der Meldung an das Ausländeramt.

Denn Aufenthaltsberechtigt sind nur Unionsbürger nach § 2 Absatz 1 FreizügG/EU, wenn sie nach § 2 Absatz 2 FreizügG/EU freizügeberechtigt sind. Ein Aufenthalt von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen ist nur für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten möglich.

r solche Kurzaufenthalte sieht § 2 Abs. 5 FreizügG/EU vor, dass der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend ist. Somit verfügen auch nicht erwerbstätige Unionsbürger ohne ausreichende Existenzmittel für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten über eine Freizügigkeitsberechtigung.

Hervorzuheben ist hier im Fall des Antrages, dass nicht erwerbstätige Unionsbürger nur dann über drei Monate hinaus freizügeberechtigt sind, wenn sie über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen (siehe § 4 FreizügG/EU)

Das liegt in den Fällen der Obdachlosen aus Ost und Südosteuropa nun nicht vor, die zumeist für viele Probleme in Neukölln verantwortlich sind. Hierzu wird auf die Drogenproblematik am S Bahnhof Neukölln und Umgebung verwiesen, bei denen ca. 70 % der anzutreffenden Personen EU Bürger aus Ost - und Südosteuropa sind.

Unionsbürger ohne Freizügigkeitsrecht sind gemäß §7 Absatz 1 FreizügG/EU nur dann ausreisepflichtig und von sozialrechtlicher Gleichstellung ausgeschlossen, wenn der Verlust des Freizügigkeitsrechts von der Ausländerbehörde festgestellt wird. Das soll mit dem Antrag erzielt werden, denn bis heute wird keine Identifikation der Obdachlosen und auch keine Meldung an das Ausländeramt vorgenommen.

Bei Unionsbürger ohne materielles Freizügigkeitsrecht, die einen Antrag auf entsprechende Leistungen stellen, erfolgt natürlich auch die Erhebung sämtlicher personenbezogener Daten (laut EX-Bürgermeisterin Frau Giffey in der Anfrage der AfD Fraktion 0359/XX), aber die personenbezogenen Daten werden nicht an das Ausländeramt zur Prüfung des Freizügigkeitsrecht weitergegeben. In der Regel wandelt sich nach fünfjährigem ständigen und rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet das Aufenthaltsrecht in ein Daueraufenthaltsrecht (§ 4a FreizügG/EU), das das Vorliegen der Freizügigkeitsberechtigung (§ 2 Abs. 2 FreizügG/EU) nicht mehr voraussetzt.

Mit Vorliegen eines Daueraufenthaltsrechts haben die Obdachlosen aus Ost und Südosteuropa einen gesicherten Zugang zu den Sozialleistungen und führt unweigerlich zu Mehrbelastungen im Bezirkshaushalt und im Landeshaushalt.

Denn gemäß § 7 Absatz 1 S.4 ff SGBII erhalten Ausländer, die nach § 7 Absatz 1 S.2 Nr.2 SGB II von Leistungen ausgeschlossen sind, nach 5 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt einen Leistungsanspruch. Dies gilt nicht, wenn das Freizügigkeitsrecht entzogen wurde. Mit Blick auf die Unionsbürger, die nun 5 Jahre freizügeberechtigt in Deutschland gelebt haben, gilt dann, dass sie automatisch das Daueraufenthaltsrecht erhalten und dies zu sozialrechtlicher Gleichstellung führt.

Wollen die Bezirksverordneten diese Mehrbelastung für die öffentlichen Haushalte verantworten, wenn sie wissentlich Obdachlosen aus Ost und Südosteuropa ein Daueraufenthaltsrecht verschaffen wollen?

   
    30.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.8 - vertagt
   

vertagt

   
    27.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.23 - vertagt
   

vertagt

   
    29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.14 - (offen)
   
   
    05.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.10 - vertagt
   

vertagt

   
    17.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.3 - in der BVV abgelehnt
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei den in den Neuköllner Parks anzutreffenden Ost- und südosteuropäischen Obdachlosen Identitätsfeststellungen auf Grundlage des Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) vorzunehmen, und Unionsbürgern ohne materielles Freizügigkeitsrecht, die Sozialleistungen im Bezirksamt Neukölln beantragen, an das zuständige Ausländeramt zu melden, um deren EU-Freizügigkeitsrecht nach dem FreizügG/EU prüfen zu lassen.________________________________________________________________

 

Der Antragsteller begründet den Antrag.

 

Herr BV Schröter beantragt im Namen der Fraktion BN-AfD Namentliche Abstimmung gemäß § 47 GO BVV.

 

Frau BV Blumethal stellt einen Antrag auf Schluss der Beratung gemäß § 39 Abs. 3 GO BVV. Die Gegenrede wird von Herrn BV Lüdecke gehalten.

 

Weitere Redebeiträge: Herr BV Lüdecke

 

Der Antrag auf Schluss der Beratungen wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN gegen 5 Nein-Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschlossen. Damit ist die Beratung beendet.

 

Herr Vorsteher Oeverdieck unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.

 

Frau BV Blumenthal beantragt im Namen der Fraktion der SPD geheime Abstimmungen gemäß § 48 GO BVV.

 

In geheimer Abstimmung wird der Antrag mit 10 Ja-Stimmen, bei 35 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen bei 46 abgegebenen gültigen Stimmen abgelehnt.

Ö 1.11  
Bebauung ehemaliger Güterbahnhof Neukölln  
Enthält Anlagen
0617/XX  
Ö 1.12  
Schulgarten Carl-Legien Schule
Enthält Anlagen
0608/XX  
Ö 1.13  
Parkverbotszone  
Enthält Anlagen
0609/XX  
Ö 1.14  
Beteiligung am europaweiten autofreien Tag
Enthält Anlagen
0610/XX  
Ö 1.15  
Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen  
Enthält Anlagen
0511/XX  
Ö 1.16  
Brandschutz in Shisha-Bars sicherstellen  
Enthält Anlagen
0757/XX  
Ö 1.17  
Blühstreifen, Blühflächen und wohnumfeldnahes Grün
Enthält Anlagen
0469/XX  
Ö 1.18  
Neuköllner Schreiambulanz  
Enthält Anlagen
0749/XX  
Ö 1.19  
Mehr Macht für den Bürgermeister?  
Enthält Anlagen
0753/XX  
Ö 1.20  
Asbest Rias-Gelände  
Enthält Anlagen
0755/XX  
Ö 1.21  
Brandbrief von Schulen im Bezirk & Maßnahmen gegen die gravierenden Missstände an den Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0748/XX  
Ö 1.22  
Gesundheitspräventionskette in Neukölln  
Enthält Anlagen
0750/XX  
Ö 1.23  
Verkehrskonzept für Neukölln – viele „Baustellen“ und kein Plan?  
Enthält Anlagen
0752/XX  
Ö 1.24  
Ausbau von Dachgeschossen  
Enthält Anlagen
0751/XX  
Ö 1.25  
Langzeitarbeitslosigkeit und „soziales Grundeinkommen“ in Neukölln  
Enthält Anlagen
0754/XX  
Ö 1.26  
Ausschilderung Baustelle Karl-Marx-Straße  
Enthält Anlagen
0715/XX  
Ö 1.27  
Sitzbänke am Weigandufer aufstellen  
Enthält Anlagen
0717/XX  
Ö 1.28  
Im digitalen Zeitalter ankommen und die BVV im Livestream umsetzen  
Enthält Anlagen
0742/XX  
Ö 1.29  
Vor weiteren modularen Unterkünften für Migranten das Asylrecht durchsetzen  
Enthält Anlagen
0741/XX  
Ö 1.30  
Menschen mit Behinderungen im RBB-Rundfunkrat beteiligen  
Enthält Anlagen
0747/XX  
Ö 1.31  
Einrichtung weiterer Sonderschulen  
Enthält Anlagen
0733/XX  
Ö 1.32  
Maroder Bordstein  
Enthält Anlagen
0740/XX  
Ö 1.33  
Rettet die Baumscheibe  
Enthält Anlagen
0739/XX  
Ö 1.34  
Buslinie M 41 verlängern  
Enthält Anlagen
0732/XX  
Ö 1.35  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen  
Enthält Anlagen
0738/XX  
Ö 1.36  
Preisgestaltung bei den Berliner Bäderbetrieben  
Enthält Anlagen
0731/XX  
Ö 1.37  
Verkehrsschild mit Graffiti  
Enthält Anlagen
0737/XX  
Ö 1.38  
Zentrale Erfassung und Veröffentlichung aller Tage der offenen Türen an den Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0730/XX  
Ö 1.39  
Keine öffentlichen Stellflächen für Zirkusse mit bestimmten wildlebenden Arten  
Enthält Anlagen
0729/XX  
Ö 1.40  
Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0728/XX  
Ö 1.41  
Einführung eines Männersportförderpreises in Neukölln  
Enthält Anlagen
0727/XX  
Ö 1.42  
Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes  
Enthält Anlagen
0726/XX  
Ö 1.43  
Baumschulware am Campus Rütli retten  
Enthält Anlagen
0673/XX  
Ö 1.44  
Fortschreibung des Neuköllner Integrationspapiers von 2009
Enthält Anlagen
1167/XIX  
Ö 2     Beschlussempfehlungen      
Ö 2.1  
Ausbildungsaufgaben gerecht verteilen und Stundenbelastung senken  
Enthält Anlagen
0650/XX  
Ö 2.2  
Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen  
Enthält Anlagen
0654/XX  
Ö 3     Große Anfragen      
Ö 3.1  
Dauerprojekt Späthbrücke  
Enthält Anlagen
0813/XX  
Ö 3.2  
Unzumutbare Bearbeitungszeiten beim Unterhaltsvorschuss?  
Enthält Anlagen
0814/XX  
Ö 3.3  
Abgetauchte Migranten  
Enthält Anlagen
0816/XX  
Ö 3.4  
Bürgersteige  
Enthält Anlagen
0817/XX  
Ö 3.5  
Zweckentfremdung von Wohnraum für Ferienwohnungen  
Enthält Anlagen
0815/XX  
Ö 4     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 5     Anträge      
Ö 5.1  
Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
0812/XX  
Ö 6     Mitteilungen      
Ö 7     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 7.1  
30 km/h in der Kanalstraße ab Arabisweg bis Neudecker Weg  
Enthält Anlagen
0132/XX  
Ö 7.2  
Fußgängerüberweg vor Kita Momo
Enthält Anlagen
1422/XIX  
Ö 7.3  
Nachtruhe sichern  
Enthält Anlagen
1479/XIX  
Ö 7.4  
Ehrung für Harry Wollenschläger und Hans Purwin
Enthält Anlagen
1642/XIX  
Ö 7.5  
Fußgängerampelzeit Werbellinstraße/ Ecke Morusstraße  
Enthält Anlagen
0050/XX  
Ö 7.6  
Behindertengerechter Übergang  
Enthält Anlagen
0259/XX  
Ö 7.7  
Öffentlich-rechtliche Informationssender für Meinungsvielfalt statt privatem Nachrichtensender im Bezirk  
Enthält Anlagen
0266/XX  
Ö 7.8  
Recyclinghof  
Enthält Anlagen
0324/XX  
Ö 7.9  
Müll-Haie in der Gradestraße  
Enthält Anlagen
0333/XX  
Ö 7.10  
Leichte Sprache als gut sichtbares Zusatzangebot  
Enthält Anlagen
0344/XX  
Ö 7.11  
Landesmittel für Drogenkonsumraum in Neukölln nutzen
Enthält Anlagen
0428/XX  
Ö 7.12  
Glas-Iglus Böhmische Str. 55-56 aufstellen  
Enthält Anlagen
0471/XX  
               
 
 

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