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Bezeichnung: |
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
Gremium: |
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
Datum: |
Mo, 10.09.2018 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
17:05 - 18:40 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104 |
Ort: |
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin |
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TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der im Haushaltsjahr 2017 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen |
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0759/XX |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2017
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0821/XX |
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Ö 4 |
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Einsatz von Kunststoffgeschirr und Besteck in der Kantine des Rathauses durch Mehrwegprodukte ersetzen
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0719/XX |
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Ö 5 |
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Fair gehandelte Bewirtung im Bezirksamt |
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0744/XX |
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Ö 6 |
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Fairen Einkauf für die Verwaltungen erleichtern |
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0808/XX |
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Ö 7 |
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Soko BTM |
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0427/XX |
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Ö 8 |
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Bürger*innenpreis für Demokratie und Courage in Neukölln |
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0718/XX |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten zu prüfen, ob der Bezirk eine besondere Auszeichnung für Demokratie und Courage zeigen ins Leben rufen kann. Der Preis sollte an Personen verliehen werden, die in oder für Neukölln mit ihrem praktischen Einsatz für die Einhaltung der Menschenrechte und demokratische Grundrechte eintreten, sowie couragiert gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auftreten. -Schlussbericht- Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss aufgefordert, die Einführung eines Bürger*innenpreises für Demokratie und Courage zu prüfen. Hierzu ist zunächst ein Überblick über ähnliche Preisverleihungen hilfreich. Bis 2017 hat der Bundespräsident den „Deutschen Bürgerpreis“ vergeben. Seit 2018 finden nur noch einzelne Preisverleihungen in den Bundesländern unter dem Titel „Bürgerpreis“ statt. Diese Preisvergaben finden in Kooperation mit den Sparkassen- und Giroverbänden statt. Ein Beispiel hierfür ist der „Schleswig-Holsteinische Bürgerpreis“. Ein über das Bundesland hinauswirkender Preis ist der Sächsische Förderpreis für Demokratie, der seit 13 Jahren vergeben wird. An diesem Preis sind fünf Stiftungen beteiligt (Amadeu-Antonio-Stiftung, Collex-Stiftung, Dirk-Oelbermann-Stiftung, Sebastian-Cobler-Stiftung, Freudenberg-Stiftung). Der Hauptpreis ist mit 5.000 € dotiert. Zusätzlich wird ein undotierter Hauptpreis für eine Kommune vergeben, welche sich mit gezielten Projekten für den Erhalt der Demokratie einsetzt. Dieser Kommunenpreis wird mit der Verleihung eines speziellen Wappens unter dem Titel „Kommune der Demokratie“ gewürdigt. Jedes Jahr findet am Jahresende eine zentrale Preisverleihung in wechselnden Locations in ganz Sachsen statt. 2018 wurde der Sächsische Förderpreis für Demokratie in der Dresdner Semperoper vergeben. Nach ersten Recherchen und einem ausführlichen Interview mit der Koordinatorin des Sächsischen Förderpreises für Demokratie, angesiedelt bei der Amadeu-Antonio-Stiftung, ist die Beantwortung folgender Fragen in Vorbereitung eines solchen Bürger*innenpreises erforderlich: - Wie heißt der Preis und was unterscheidet den Preis von anderen, außer der Verortung?
- Wie viele Preise sollen vergeben werden?
- Soll der Preis an Einzelpersonen oder Projekte/Organisationen/Initiativen vergeben werden?
- Bewerben sich die Personen/Projekte/… selbst oder werden sie vorgeschlagen?
- Wie wird für den Preis geworben?
- Wer koordiniert das Verfahren?
- Wer entscheidet über den*die Preisträger*innen?
- Anhand welcher Kriterien sollen der*die Preisträger*innen ausgewählt werden?
- Ist der Preis dotiert?
- Wie und wann sollen die Preisträger*innen bekannt gegeben werden?
- Soll es eine zentrale Preisverleihung geben? Wie wird diese gestaltet?
Es wird deutlich, dass die Verleihung eines solchen Preises mit enormen personellen und finanziellen Ressourcen verbunden ist. Für die Koordination des Sächsischen Förderpreises sind Personalressourcen in Höhe von 20-25% Stellenumfangs erforderlich. Zusätzlich beläuft sich der finanzielle Aufwand des Förderpreises auf rund 30.000 €. Es zeigt sich, dass der nachhaltige Erfolg sowie die Steigerung des Renommees eines solchen Preises von mehrerlei Dingen abhängig ist: - Eine Dotierung des Preises ist unabdingbar, um den Preisträger*innen eine besondere Anerkennung zu verleihen.
- Sowohl für die Preisträger*innen, als auch für die Außenwirkung des Preises ist eine zentrale Preisverleihung unerlässlich. Durch die Einladung eines*einer oder mehrerer bekannter Laudator*innen können sowohl die Preisträger*innen zusätzlich gewürdigt, als auch die Rolle des Preises für die Gesellschaft insgesamt unterstrichen werden.
- Um für eine erfolgreiche Begleitung des Verfahrens zu sorgen, ist ein entsprechender personeller Aufwand zu berücksichtigen. Dieser Aufwand schließt die Vorbereitung der Ausschreibung, die Koordinierung der Einsendungen, die Vorbereitung von und Teilnahme an einer oder mehrerer Jurysitzung(en) sowie die Planung und Organisation der Preisverleihung mit ein.
- Es sollte im Laufe des Verfahrens zu einer Ausarbeitung von transparenten Auswahlkriterien kommen, anhand derer die Preisträger*innen festgelegt werden.
- Die Preisauswahl sollte von einer unabhängigen, überparteilichen Jury erfolgen, die Menschen aus Politik, Verwaltung, Kultur und der Zivilgesellschaft miteinbezieht und nicht nur auf den konkreten Ort (hier: Neukölln) beschränkt ist. Auch die BVV sollte an dieser Jury beteiligt sein. Es sollte der Versuch unternommen werden, bekannte Persönlichkeiten für die Mitarbeit in einer solchen Jury zu gewinnen.
Die Verwaltung sieht die Zuständigkeit für die Durchführung eines möglichen Bürger*innenpreises bei der BVV selbst. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die BVV eine Unterarbeitsgruppe bildet, um die Etablierung eines solchen Preises unter den von der Politik bestimmten Rahmenbedingungen zu forcieren. Auch die Zusammenarbeit mit einer Stiftung könnte in Betracht gezogen werden. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 25. Mai 2021 Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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27.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 14.9 - vertagt |
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29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.39 - überwiesen |
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Es liegen keine Wortmeldungen vor. Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN gegen die Stimmen der AfD, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.
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10.09.2018 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
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Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Mit Antrag der Fraktion der SPD wird das Bezirksamt Neukölln gebeten zu prüfen, ob der Bezirk eine besondere Auszeichnung für Demokratie und Courage zeigen ins Leben rufen kann. Herr Hikel verweist darauf, dass dieser Prüfauftrag bereits im Vorfeld zahlreiche (teils politische) Fragen aufwirft und sieht somit einen Prüfauftrag an die Verwaltung als eher nicht geeignet. Es bestehen in Berlin bereits verschiedene Möglichkeiten, Bürger*innen für ihr demokratisches Engagement und couragiertes Auftreten zu würdigen. Herr Hikel empfiehlt, diese Möglichkeiten Berlins zu nutzen. Die CDU sieht in der bereits bestehenden Auszeichnung „Neuköllner Ehrennadel“ eine bewährte und über den Bezirk hinaus geachtete Würdigung von Verdiensten von Bürger*innen und lehnt einen solchen politischen Konkurrenzpreis ab. Sie empfiehlt, die Kriterien der Verleihung der Neuköllner Ehrennadel zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Die Linke fragt nach konkreten Kriterien, die diesen Preis von der Ehrennadel deutlich abgrenzen und seine Berechtigung hervorheben. Dazu bietet sie der antragstellenden Fraktion gern Unterstützung bei der Erarbeitung. Die Fraktion der Grünen unterstützt den Antrag und tritt diesem bei. Sie betont, dass es hier anders als bei der Ehrennadel um einen politischen Preis geht, der somit nicht als Konkurrenz zur Ehrennadel zu sehen ist. Die Fraktion der SPD weist nochmals darauf hin, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt. Erst dessen Ergebnis zeigt, ob solch ein Preis überhaupt ins Leben gerufen werden kann. Der Preis soll auf keinen Fall in eine politische Auseinandersetzung um Personen münden. Der BVV wird mit Ja-Stimme der SPD und Grünen sowie mit Nein der CDU, AfD und BN-AfD die entsprechende Beschlussfassung empfohlen. Die Linke enthält sich der Stimme.
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26.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.11 - vertagt |
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15.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 2.17 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten zu prüfen, ob der Bezirk eine besondere Auszeichnung für Demokratie und Courage zeigen ins Leben rufen kann. Der Preis sollte an Personen verliehen werden, die in oder für Neukölln mit ihrem praktischen Einsatz für die Einhaltung der Menschenrechte und demokratische Grundrechte eintreten, sowie couragiert gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auftreten. Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung. Redebeiträge: Herr BV Babilon, Herr BV Licher, Herr BV Wittke, Herr BV Kringel, Frau BV Zielisch, Frau BV Stromeier, Herr BV Ewert, Herr BV Wittke Herr BV Wittke beantragt die Rück-Überweisung in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung. Der Antrag auf Überweisung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der BN-AfD(1) gegen die Stimmen der AfD(2), der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der AfD(2) und der BN-AfD(2) abgelehnt. Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD und der Grünen gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der LINKEN beschlossen.
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14.06.2021 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 5.1 - vertagt |
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23.06.2021 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss aufgefordert, die Einführung eines Bürger*innenpreises für Demokratie und Courage zu prüfen. Hierzu ist zunächst ein Überblick über ähnliche Preisverleihungen hilfreich. Bis 2017 hat der Bundespräsident den „Deutschen Bürgerpreis“ vergeben. Seit 2018 finden nur noch einzelne Preisverleihungen in den Bundesländern unter dem Titel „Bürgerpreis“ statt. Diese Preisvergaben finden in Kooperation mit den Sparkassen- und Giroverbänden statt. Ein Beispiel hierfür ist der „Schleswig-Holsteinische Bürgerpreis“. Ein über das Bundesland hinauswirkender Preis ist der Sächsische Förderpreis für Demokratie, der seit 13 Jahren vergeben wird. An diesem Preis sind fünf Stiftungen beteiligt (Amadeu-Antonio-Stiftung, Collex-Stiftung, Dirk-Oelbermann-Stiftung, Sebastian-Cobler-Stiftung, Freudenberg-Stiftung). Der Hauptpreis ist mit 5.000 € dotiert. Zusätzlich wird ein undotierter Hauptpreis für eine Kommune vergeben, welche sich mit gezielten Projekten für den Erhalt der Demokratie einsetzt. Dieser Kommunenpreis wird mit der Verleihung eines speziellen Wappens unter dem Titel „Kommune der Demokratie“ gewürdigt. Jedes Jahr findet am Jahresende eine zentrale Preisverleihung in wechselnden Locations in ganz Sachsen statt. 2018 wurde der Sächsische Förderpreis für Demokratie in der Dresdner Semperoper vergeben. Nach ersten Recherchen und einem ausführlichen Interview mit der Koordinatorin des Sächsischen Förderpreises für Demokratie, angesiedelt bei der Amadeu-Antonio-Stiftung, ist die Beantwortung folgender Fragen in Vorbereitung eines solchen Bürger*innenpreises erforderlich: - Wie heißt der Preis und was unterscheidet den Preis von anderen, außer der Verortung?
- Wie viele Preise sollen vergeben werden?
- Soll der Preis an Einzelpersonen oder Projekte/Organisationen/Initiativen vergeben werden?
- Bewerben sich die Personen/Projekte/… selbst oder werden sie vorgeschlagen?
- Wie wird für den Preis geworben?
- Wer koordiniert das Verfahren?
- Wer entscheidet über den*die Preisträger*innen?
- Anhand welcher Kriterien sollen der*die Preisträger*innen ausgewählt werden?
- Ist der Preis dotiert?
- Wie und wann sollen die Preisträger*innen bekannt gegeben werden?
- Soll es eine zentrale Preisverleihung geben? Wie wird diese gestaltet?
Es wird deutlich, dass die Verleihung eines solchen Preises mit enormen personellen und finanziellen Ressourcen verbunden ist. Für die Koordination des Sächsischen Förderpreises sind Personalressourcen in Höhe von 20-25% Stellenumfangs erforderlich. Zusätzlich beläuft sich der finanzielle Aufwand des Förderpreises auf rund 30.000 €. Es zeigt sich, dass der nachhaltige Erfolg sowie die Steigerung des Renommees eines solchen Preises von mehrerlei Dingen abhängig ist: - Eine Dotierung des Preises ist unabdingbar, um den Preisträger*innen eine besondere Anerkennung zu verleihen.
- Sowohl für die Preisträger*innen, als auch für die Außenwirkung des Preises ist eine zentrale Preisverleihung unerlässlich. Durch die Einladung eines*einer oder mehrerer bekannter Laudator*innen können sowohl die Preisträger*innen zusätzlich gewürdigt, als auch die Rolle des Preises für die Gesellschaft insgesamt unterstrichen werden.
- Um für eine erfolgreiche Begleitung des Verfahrens zu sorgen, ist ein entsprechender personeller Aufwand zu berücksichtigen. Dieser Aufwand schließt die Vorbereitung der Ausschreibung, die Koordinierung der Einsendungen, die Vorbereitung von und Teilnahme an einer oder mehrerer Jurysitzung(en) sowie die Planung und Organisation der Preisverleihung mit ein.
- Es sollte im Laufe des Verfahrens zu einer Ausarbeitung von transparenten Auswahlkriterien kommen, anhand derer die Preisträger*innen festgelegt werden.
- Die Preisauswahl sollte von einer unabhängigen, überparteilichen Jury erfolgen, die Menschen aus Politik, Verwaltung, Kultur und der Zivilgesellschaft miteinbezieht und nicht nur auf den konkreten Ort (hier: Neukölln) beschränkt ist. Auch die BVV sollte an dieser Jury beteiligt sein. Es sollte der Versuch unternommen werden, bekannte Persönlichkeiten für die Mitarbeit in einer solchen Jury zu gewinnen.
Die Verwaltung sieht die Zuständigkeit für die Durchführung eines möglichen Bürger*innenpreises bei der BVV selbst. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die BVV eine Unterarbeitsgruppe bildet, um die Etablierung eines solchen Preises unter den von der Politik bestimmten Rahmenbedingungen zu forcieren. Auch die Zusammenarbeit mit einer Stiftung könnte in Betracht gezogen werden. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 25. Mai 2021 Martin Hikel Bezirksbürgermeister Es liegen keine Wortmeldungen vor. Kenntnis genommen
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Ö 9 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 10 |
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Verschiedenes |
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Ö 11 |
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Protokollabstimmung der 17. Sitzung |
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Ö 12 |
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Nächste Sitzung 09. Oktober 2018 |
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