Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 VvB sowie § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
überplanmäßige Ausgaben18.766.470,22 EUR
außerplanmäßige Ausgaben2.053.027,51 EUR
Verpflichtungsermächtigungen0,00 EUR
Begründung
Im Laufe des Haushaltsjahres 2017 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren.
Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.
Die anliegende Nachweisung enthält die Einzelsachverhalte und Begründungen zu den tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.
Rechtsgrundlagen:
Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1 , § 38 Abs. 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2017.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin-Neukölln, den 2018
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Hikel
Bezirksbürgermeister
Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.
Redebeiträge: Herr BV Schröter, Herr BV Lüdecke
Herr BV Lüdecke beantragt die Überweisung der Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung.
Der Antrag auf Überweisung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD, der BN-AfD und der Fraktionslosen bei Enthaltung der Gr. FDP abgelehnt.
Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU und der Grünen gegen die Stimmen der AfD, der BN-AfD und der Fraktionslosen bei Enthaltung der LINKEN und der Gr. FDP beschlossen. Damit ist die Vorlage zur Beschlussfassung angenommen.