Tagesordnung - 7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Gesundheit  

 
 
Bezeichnung: 7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Gesundheit
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit
Datum: Do, 19.04.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Protokollabstimmung      
Ö 2  
Wiedereinführung der Schulreifeuntersuchung für Schulanfängerinnen und Schulanfänger  
Enthält Anlagen
0130/XVIII  
Ö 3  
Keine künstliche Sonne für Jugendliche unter 18  
Enthält Anlagen
0193/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2007 hat die Abteilung Jugend nach Abfrage im Ordnungsamt alle im Bezirk gemeldeten Solarien angeschrieben. Die Betreiber wurden darum gebeten, sich dafür einsetzen, dass Jugendliche unter 18 Jahren auf Grund der hohen Gesundheitsgefährdung kein Solarium benutzen.

 

Zusätzlich wurde die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Lompscher, angeschrieben, um ihre Unterstützung für diesen Punkt einzuwerben und mit der Bitte, auf ihrer Webpräsentation zusätzlich auf die Gefahren der künstlichen Sonne hinzuweisen.

 

In diesem Zusammenhang hat Frau Dr. med. Dipl-Ing. Gudrun Luck-Bertschat mit Schreiben vom 12.10.2007 über die aktuellen Entwicklungen berichtet.

 

Die negativen Einflüsse der UV-Strahlung auf die menschliche Gesundheit nehmen deutlich zu, wenn zusätzlich zu der natürlichen UV-Strahlung eine Belastung in Form von künstlicher UV-Strahlung durch Nutzung von Solarien erfolgt. Vorzeitige Hautalterung und das Risiko, an den verschiedenen Hautkrebsarten zu erkranken, werden so in Kauf genommen.

 

Ein gesetzliches Verbot zur Nutzung von Solarien für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird seit Jahren von maßgeblichen internationalen und nationalen Institutionen empfohlen bzw. gefordert. Anforderungen für Sonnenstudios wurden z. B. mit dem freiwilligen Zertifikat „Runder Tisch Solarien“ im fachlichen Konsens mit Verbänden und Institutionen formuliert. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch eine geringe Akzeptanz und Befolgung. Deshalb erscheint es sinnvoll, Qualitätskriterien an den Betrieb von Sonnenstudios mit einer höheren Verbindlichkeit zu entwickeln und diese mit geeigneten Maßnahmen zu verbreiteten und zu stärken.

 

Im Rahmen der derzeitigen Vorbereitungen eines Umweltgesetzbuches durch das Bundesministerium für Umwelt, Verbraucherschutz und Reaktorsicherheit werden unter anderem auch Regelungen für Solarien (Schutz vor nichtionisierender Strahlung) vorgeschlagen. Die beiden zentralen Regelungen im Bereich des Schutzes vor den Gefahren künstlicher UV-Strahlung betreffen ein Verbot der Nutzung von Sonnenbänken im öffentlichen Bereich für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ferner soll eine Regelungslücke hinsichtlich der Anforderungen an die im Verkehr befindlichen Bestrahlungsgeräte für Sonnenbänke geschlossen werden, die im Widerspruch zum europaweit abgestimmten Stand der Sicherheitstechnik besteht.

 

Die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) hat sich in Ihrer Sitzung am 24./25.09.2007 unter TOP 09 „Solariennutzung durch Kinder und Jugendliche“ ebenso mit dem Thema befasst. Der Beschluss lautet:

 

„Die LAUG begrüßt und unterstützt aus gesundheitlicher Sicht das Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor zusätzlicher Belastungen mit künstlicher UV-Strahlung zu verstärken und durch eine gesetzliche Regelung die Nutzung von Solarien altersmäßig zu begrenzen.

 

Die LAUG begrüßt und unterstützt es aus gesundheitlicher Sicht, wenn das BMU die Anforderungen an den Betrieb von Sonnenstudios in bundesweiten Qualitätskriterien vereinheitlicht und durch geeignete Maßnahmen verbreitet und fördert.“

 

Seitens des BMU ist geplant, den Umweltgesetzbuch-Entwurf ab Oktober in die Ressortabstimmung zu geben und die weitere Beteiligung von Ländern und Verbänden durchzuführen. Dieses Gesetzgebungsverfahren ist daher abzuwarten.

 

Auf Grund der von der Abteilung Jugend des Bezirksamtes geäußerten Bitte um Aufklärung über die gesundheitlichen Gefahren für Jugendliche unter 18 Jahren durch die Nutzung von Solarien wird die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die Öffentlichkeit über ihre Homepage informieren.

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

   
    28.03.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.7 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den Betreibern von Sonnenstudios offensiv dafür einzusetzen, dass auf Grund der hohen Gesundheitsgefährdung Jugendliche unter 18 Jahren keine Solarien benutzen

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den Betreibern von Sonnenstudios offensiv dafür einzusetzen, dass auf Grund der hohen Gesundheitsgefährdung Jugendliche unter 18 Jahren keine Solarien benutzen.

 

Der Überweisung des Antrages in den Jugendhilfeausschuss (federführend) und in den Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit wird einstimmig zugestimmt.

   
    19.04.2007 - Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die CDU berichtet von wissenschaftlichen Untersuchungen, nach denen Jugendliche bei der Nutzung von Solarien ein fünfzehnfaches Risiko für Hautschäden in Kauf nehmen müssen

Die CDU berichtet von wissenschaftlichen Untersuchungen, nach denen Jugendliche bei der Nutzung von Solarien ein fünfzehnfaches Risiko für Hautschäden in Kauf nehmen müssen. Die Selbstverpflichtung der Betreiber, die eine Mindestaltersgrenze von 18 Jahren für die Nutzung von Solarien vorsieht, wird vielfach nicht eingehalten. Insofern sind zusätzliche Maßnahmen zur Prävention und Information erforderlich.

 

Frau Bezirksstadträtin Vogelsang unterstützt den Antrag und bestätigt die massive Gefährdung von Jugendlichen durch UV-Strahlung. Allerdings stellt sie fest, dass der Gesundheitsausschuss nur mitberatend zuständig ist und die Federführung beim Jugendhilfeausschuss liegt.

 

Die SPD, Linke.PDS und die Grünen befürworten den Antrag und halten daneben auch eine gesetzliche Regelung für erforderlich. Frau Bezirksstadträtin Vogelsang erklärt, dass ihre Verwaltung dahingehend tätig wird und eine Initiative startet. Ein zusätzlicher Antrag ist hier nicht notwendig.

 

Die Ausschussvorsitzende befürwortet den Antrag ebenfalls, schlägt jedoch folgende Ergänzung vor:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den Betreibern von Sonnenstudios offensiv dafür einzusetzen, dass Jugendliche aufgrund der hohen Gesundheitsgefährdung keine Solarien benutzen, wie sie es in ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung festgeschrieben haben.

Die CDU hat keine Einwände gegen die Ergänzung des Antrages.

 

Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt. Die Ausschussvorsitzende kündigt an, den Jugendhilfeausschuss entsprechend zu informieren.

 

   
    21.06.2007 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr Kuhlig begründet in Vertretung für Frau Schwarzer den Antrag

Herr Kuhlig begründet in Vertretung für Frau Schwarzer den Antrag. Frau Finger informiert darüber, dass der Antrag bereits im Gesundheitsausschuss behandelt wurde und nach dem Änderungsantrag der SPD mit folgendem Wortlaut einstimmig beschlossen wurde:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den Betreibern von Sonnenstudios offensiv dafür einzusetzen, dass auf Grund der hohen Gesundheitsgefährdung Jugendliche unter 18 Jahren keine Solarien benutzen, wie sie es in ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung festgeschrieben haben.“

 

Frau Finger bittet um Abstimmung. Der Antrag wird nach dem Änderungsantrag der SPD von den Mitgliedern des JHA einstimmig angenommen.

 

   
    04.07.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den Betreibern von Sonnenstudios offensiv dafür einzusetzen, dass Jugendliche auf Grund der hohen Gesundheitsgefährdung keine Solarien benutzen, wie sie es in ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung festgeschrieben haben.

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

   
    31.10.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4  
Zukünftige Zuständigkeiten für die Alkoholberatung      
Ö 5  
Stand Hörberatungsstelle      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
Nächste Sitzung      
               
 
 

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