Entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom
04.07.2007 hat die Abteilung Jugend nach Abfrage im Ordnungsamt alle im Bezirk
gemeldeten Solarien angeschrieben. Die Betreiber wurden darum gebeten, sich
dafür einsetzen, dass Jugendliche unter 18 Jahren auf Grund der hohen
Gesundheitsgefährdung kein Solarium benutzen.
Zusätzlich wurde die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz, Frau Lompscher, angeschrieben, um ihre Unterstützung für
diesen Punkt einzuwerben und mit der Bitte, auf ihrer Webpräsentation zusätzlich
auf die Gefahren der künstlichen Sonne hinzuweisen.
In diesem Zusammenhang hat Frau Dr.
med. Dipl-Ing. Gudrun Luck-Bertschat mit Schreiben vom 12.10.2007 über die
aktuellen Entwicklungen berichtet.
Die negativen Einflüsse der UV-Strahlung auf die menschliche Gesundheit
nehmen deutlich zu, wenn zusätzlich zu der natürlichen UV-Strahlung eine
Belastung in Form von künstlicher UV-Strahlung durch Nutzung von Solarien
erfolgt. Vorzeitige Hautalterung und das Risiko, an den verschiedenen
Hautkrebsarten zu erkranken, werden so in Kauf genommen.
Ein gesetzliches Verbot zur Nutzung von Solarien für Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren wird seit Jahren von maßgeblichen internationalen
und nationalen Institutionen empfohlen bzw. gefordert. Anforderungen für
Sonnenstudios wurden z. B. mit dem freiwilligen Zertifikat „Runder Tisch
Solarien“ im fachlichen Konsens mit Verbänden und Institutionen
formuliert. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch eine geringe Akzeptanz
und Befolgung. Deshalb erscheint es sinnvoll, Qualitätskriterien an den Betrieb
von Sonnenstudios mit einer höheren Verbindlichkeit zu entwickeln und diese mit
geeigneten Maßnahmen zu verbreiteten und zu stärken.
Im Rahmen der derzeitigen Vorbereitungen eines Umweltgesetzbuches durch
das Bundesministerium für Umwelt, Verbraucherschutz und Reaktorsicherheit
werden unter anderem auch Regelungen für Solarien (Schutz vor
nichtionisierender Strahlung) vorgeschlagen. Die beiden zentralen Regelungen im
Bereich des Schutzes vor den Gefahren künstlicher UV-Strahlung betreffen ein
Verbot der Nutzung von Sonnenbänken im öffentlichen Bereich für Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren. Ferner soll eine Regelungslücke hinsichtlich der
Anforderungen an die im Verkehr befindlichen Bestrahlungsgeräte für Sonnenbänke
geschlossen werden, die im Widerspruch zum europaweit abgestimmten Stand der
Sicherheitstechnik besteht.
Die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) der
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) hat sich in
Ihrer Sitzung am 24./25.09.2007 unter TOP 09 „Solariennutzung durch
Kinder und Jugendliche“ ebenso mit dem Thema befasst. Der Beschluss
lautet:
„Die LAUG begrüßt und unterstützt aus
gesundheitlicher Sicht das Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), den Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor zusätzlicher Belastungen mit künstlicher UV-Strahlung zu
verstärken und durch eine gesetzliche Regelung die Nutzung von Solarien
altersmäßig zu begrenzen.
Die LAUG begrüßt und unterstützt es aus
gesundheitlicher Sicht, wenn das BMU die Anforderungen an den Betrieb von
Sonnenstudios in bundesweiten Qualitätskriterien vereinheitlicht und durch
geeignete Maßnahmen verbreitet und fördert.“
Seitens des BMU ist geplant, den Umweltgesetzbuch-Entwurf ab Oktober in
die Ressortabstimmung zu geben und die weitere Beteiligung von Ländern und
Verbänden durchzuführen. Dieses Gesetzgebungsverfahren ist daher abzuwarten.
Auf Grund der von der Abteilung Jugend des Bezirksamtes geäußerten
Bitte um Aufklärung über die gesundheitlichen Gefahren für Jugendliche unter 18
Jahren durch die Nutzung von Solarien wird die Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz die Öffentlichkeit über ihre Homepage informieren.
Das Bezirksamt sieht den Beschluss
damit als erledigt an.