Auszug - Keine künstliche Sonne für Jugendliche unter 18
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Die CDU berichtet von wissenschaftlichen Untersuchungen, nach denen Jugendliche bei der Nutzung von Solarien ein fünfzehnfaches Risiko für Hautschäden in Kauf nehmen müssen. Die Selbstverpflichtung der Betreiber, die eine Mindestaltersgrenze von 18 Jahren für die Nutzung von Solarien vorsieht, wird vielfach nicht eingehalten. Insofern sind zusätzliche Maßnahmen zur Prävention und Information erforderlich. Frau Bezirksstadträtin Vogelsang unterstützt den Antrag und bestätigt die massive Gefährdung von Jugendlichen durch UV-Strahlung. Allerdings stellt sie fest, dass der Gesundheitsausschuss nur mitberatend zuständig ist und die Federführung beim Jugendhilfeausschuss liegt. Die SPD, Linke.PDS und die Grünen befürworten den Antrag und halten daneben auch eine gesetzliche Regelung für erforderlich. Frau Bezirksstadträtin Vogelsang erklärt, dass ihre Verwaltung dahingehend tätig wird und eine Initiative startet. Ein zusätzlicher Antrag ist hier nicht notwendig. Die Ausschussvorsitzende befürwortet den Antrag ebenfalls, schlägt jedoch folgende Ergänzung vor: Das
Bezirksamt wird gebeten, sich bei den Betreibern von Sonnenstudios offensiv dafür
einzusetzen, dass Jugendliche aufgrund der hohen Gesundheitsgefährdung keine
Solarien benutzen, wie sie es in ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung
festgeschrieben haben. Die CDU hat keine Einwände gegen die Ergänzung des Antrages. Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt. Die Ausschussvorsitzende kündigt an, den Jugendhilfeausschuss entsprechend zu informieren. |
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