Tagesordnung - 29. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 29. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
Gremium: Wirtschaftsausschuss
Datum: Di, 06.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: REMONDIS GmbH & Co. KG Industriepark
Ort: Lahnstraße 31, 12055 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung des Unternehmens REMONDIS und Besichtigung der Betriebsstätte durch den Niederlassungsleiter Herrn Lutz Wegegärtner      
Ö 3  
Vorstellung des Projektes Unternehmen Neukölln "Wirtschaftsorientierte Stadtentwicklung in Nord Neukölln"      
Ö 4  
Sperrung Alt-Britz  
1380/XIX  
Ö 5  
Tempo 30 in der Parchimer Allee  
1389/XIX  
Ö 6  
Bürknerstraße zur Fahrradstraße machen  
1399/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Bürknerstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann. Bei einem positiven Prüfergebnis ist vor Beginn der konkreten Planung ein Bürgervotum, z. B. durch Einwohner*innenversammlungen, einzuholen.

 

Begründung:

Der Radverkehr nimmt in Neukölln stetig zu. Dieser Entwicklung muss auch in der Infrastruktur Rechnung getragen und mehr Platz für Fahrräder geschaffen werden. In Fahrradstraßen hat der Radverkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr Vorrang und es wird ein sicherer Platz für Fahrradfahrer*innen geschaffen. Die benannte Strecke kann bietet eine sinnvolle Verbindung vom Maybachufer zum Kottbusser Damm bzw. in den Graefe-Kiez.

 

 

 

 

   
    23.09.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.17 - überwiesen
    Überwiesen in den Ausschuss für Wirtschaft

Überwiesen in den Ausschuss für Wirtschaft.

   
    06.10.2015 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - vertagt
    Grundsätzlich gilt für die Einrichtung von Fahrradstraßen:

Grundsätzlich gilt für die Einrichtung von Fahrradstraßen:

  • der Radfahrverkehr hat Vorrang;
  • außer Anwohner und Anlieger dürfen in der Fahrradstraße keine anderen Fahrzeuge fahren oder parken;
  • Rettungsfahrzeuge, Entsorgungsfahrzeuge und Lieferverkehr sind davon ausgenommen;
  • kein Kopfsteinpflaster als Straßenbelag;
  • kein BVG – Verkehr.

 

Der Radfahrverkehr muss die vorherrschende Verkehrsart sein oder es muss zu erwarten sein, dass der Radfahrverkehr in absehbarer Zeit die dominierende Verkehrsart sein wird. Vor Ausweisung einer Straße als Fahrradstraße muss daher eine Verkehrszählung erfolgen, um dies zu belegen. Die Verkehrszählung müsste durch den Bezirk beauftragt werden, wodurch Kosten von ca. 5.000 € entstehen würden.

 

Nach Rücksprache mit der Polizeidirektion 5 wird zu den beiden Anträgen zu Bedenken gegeben, dass beide Straßen im selben Kiez gelegen sind. Hier müsste der Fahrzeugverkehr dann in die Nebenstraßen verlagert werden, bei denen es sich ebenfalls um schützenswerte Wohnstraßen handelt. Die Hobrechtstraße ist dazu in einem Teilstück als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

 

Die Bürknerstraße dient als Verbindungsstraße zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Bei Sperrung des Kottbusser Damms wird der Fahrzeugverkehr durch die Bürknerstraße geführt. Gleiches gilt an den Markttagen (Di, Fr, Sa), wenn das Maybachufer nicht zur Verfügung steht. Darüber hinaus wird die Straße von den Rettungsfahrzeugen der Feuerwehr als Verbindung zum Urbankrankenhaus und durch die Feuerwehrwache in der Wiener Straße in Kreuzberg überdurchschnittlich genutzt. In Abstimmung mit der Polizeidirektion 5 sieht die Straßenverkehrsbehörde die Ausweisung der Bürknerstraße als Fahrradstraße aus den o.g. Gründen eher kritisch, zumal bezweifelt wird, dass eine Verkehrszählung tatsächlich den Radfahrverkehr als die dominierende Verkehrsart ausweisen würde.

 

Die Weserstraße ist in dem gewünschten Teilstück als Einbahnstraße - Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung frei - ausgewiesen. Es kann bestätigt werden, dass es häufig zu Konflikten zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern bzw. entsprechenden Beschwerden im Ordnungsamt kommt, die durch eine Fahrradstraße bzw. Verlagerung des Fahrradverkehrs auf die Fahrbahn entschärft werden könnten. In Abstimmung mit der Polizeidirektion 5 sieht die Straßenverkehrsbehörde die Ausweisung der Weserstraße zwischen Kottbusser Damm und Pannierstraße als  Fahrradstraße als machbar an, zumal der Radverkehr bereits jetzt – insbesondere von März bis Oktober - als vorherrschende Verkehrsart eingeschätzt wird.

 

Der Antrag Drs. Nr. 1399/XIX „Bürknerstraße zur Fahrradstraße zu machen“ wird  z u r ü c k g e s t e l l t.

 

Frau Gebell weist darauf hin, dass das gewünschte Bürgervotum bzw. die Einwohnerversammlung grundsätzlich von der BVV durchzuführen ist. Sie empfiehlt, vor Ausweisung als Fahrradstraße im Rahmen der Einwohnerversammlung auch die ansässigen Gewerbetreibenden in der Weserstraße anzuhören.

   
    01.12.2015 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 3 - im Ausschuss abgelehnt
    Die Fraktion der GRÜNEN verweist auf den Austausch der Argumente zu dem auf der 29

Die Fraktion der GRÜNEN verweist auf den Austausch der Argumente zu dem auf der 29. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 06.10.2015 behandelten und vorerst zurück gestellten Antrag. Es werden keine neuen Argumente hervorgebracht. Allerdings sei bei der Abstimmung zu bedenken, dass Neuregelungen in Bezug auf die Zunahme des Fahrradverkehrs grundsätzlich zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer gehen.

 

Der Antrag wird mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen a b g e l e h n t.

   
    27.01.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.6 - vertagt
    vertagt

Vertagt.

 

Abstimmungsergebnis:

   
    24.02.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.6 - in der BVV abgelehnt
    Die Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU gegen die Stimmen der Grünen, der Piraten und der Linken beschlossen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Bürknerstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann. Bei einem positiven Prüfergebnis ist vor Beginn der konkreten Planung ein Bürgervotum, z. B. durch Einwohner*innenversammlungen, einzuholen.

 

Begründung:

Der Radverkehr nimmt in Neukölln stetig zu. Dieser Entwicklung muss auch in der Infrastruktur Rechnung getragen und mehr Platz für Fahrräder geschaffen werden. In Fahrradstraßen hat der Radverkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr Vorrang und es wird ein sicherer Platz für Fahrradfahrer*innen geschaffen. Die benannte Strecke kann bietet eine sinnvolle Verbindung vom Maybachufer zum Kottbusser Damm bzw. in den Graefe-Kiez.

 

 

Die Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU gegen die Stimmen der Grünen, der Piraten und der Linken beschlossen.

Ö 7  
Weserstraße zur Fahrradstraße machen  
1400/XIX  
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Protokollabstimmung der 28. Sitzung      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Nächste Sitzung 01. Dezember 2015      
               
 
 

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