Auszug - Weserstraße zur Fahrradstraße machen
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Grundsätzlich gilt für die Einrichtung von Fahrradstraßen:
Der Radfahrverkehr muss die vorherrschende Verkehrsart sein oder es muss zu erwarten sein, dass der Radfahrverkehr in absehbarer Zeit die dominierende Verkehrsart sein wird. Vor Ausweisung einer Straße als Fahrradstraße muss daher eine Verkehrszählung erfolgen, um dies zu belegen. Die Verkehrszählung müsste durch den Bezirk beauftragt werden, wodurch Kosten von ca. 5.000 € entstehen würden.
Nach Rücksprache mit der Polizeidirektion 5 wird zu den beiden Anträgen zu Bedenken gegeben, dass beide Straßen im selben Kiez gelegen sind. Hier müsste der Fahrzeugverkehr dann in die Nebenstraßen verlagert werden, bei denen es sich ebenfalls um schützenswerte Wohnstraßen handelt. Die Hobrechtstraße ist dazu in einem Teilstück als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Die Bürknerstraße dient als Verbindungsstraße zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Bei Sperrung des Kottbusser Damms wird der Fahrzeugverkehr durch die Bürknerstraße geführt. Gleiches gilt an den Markttagen (Di, Fr, Sa), wenn das Maybachufer nicht zur Verfügung steht. Darüber hinaus wird die Straße von den Rettungsfahrzeugen der Feuerwehr als Verbindung zum Urbankrankenhaus und durch die Feuerwehrwache in der Wiener Straße in Kreuzberg überdurchschnittlich genutzt. In Abstimmung mit der Polizeidirektion 5 sieht die Straßenverkehrsbehörde die Ausweisung der Bürknerstraße als Fahrradstraße aus den o.g. Gründen eher kritisch, zumal bezweifelt wird, dass eine Verkehrszählung tatsächlich den Radfahrverkehr als die dominierende Verkehrsart ausweisen würde.
Die Weserstraße ist in dem gewünschten Teilstück als Einbahnstraße - Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung frei - ausgewiesen. Es kann bestätigt werden, dass es häufig zu Konflikten zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern bzw. entsprechenden Beschwerden im Ordnungsamt kommt, die durch eine Fahrradstraße bzw. Verlagerung des Fahrradverkehrs auf die Fahrbahn entschärft werden könnten. In Abstimmung mit der Polizeidirektion 5 sieht die Straßenverkehrsbehörde die Ausweisung der Weserstraße zwischen Kottbusser Damm und Pannierstraße als Fahrradstraße als machbar an, zumal der Radverkehr bereits jetzt – insbesondere von März bis Oktober - als vorherrschende Verkehrsart eingeschätzt wird.
Der Antrag Drs. Nr. 1400/XIX „Weserstraße zur Fahrradstraße zu machen“ wird einstimmig b e s c h l o s s e n.
Frau Gebell weist darauf hin, dass das gewünschte Bürgervotum bzw. die Einwohnerversammlung grundsätzlich von der BVV durchzuführen ist. Sie empfiehlt, vor Ausweisung als Fahrradstraße im Rahmen der Einwohnerversammlung auch die ansässigen Gewerbetreibenden in der Weserstraße anzuhören. |
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