Auszug - Sperrung Alt-Britz
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Mit dem Antrag soll das Bezirksamt ersucht werden, die Veranstalter von Großveranstaltungen - wie beispielsweise der Weihnachtsmarkt oder der Mittelaltermarkt – vertraglich zu verpflichten, eine Sperrung für Kraftfahrzeuge von Nichtanwohnern der Straßen Alt-Britz und Backbergstraße in Richtung Schloss ab jeweils Ecke Fulhamer Allee zu veranlassen. Frau Blumenthal weist zur Begründung darauf hin, dass die Antragstellung nach Gesprächen mit Anwohnern erfolgt ist, die berichtet haben, dass die Straßen durch die Sackgassenregelung und den Park-Suchverkehr teilweise schon so verstopft waren, dass selbst Rettungswagen nicht mehr durchgekommen sind.
Frau Dr. Giffey erläutert zunächst, dass Straßensperrungen nach § 45 StVO im Rahmen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs möglich sind. Grundlage für Sperrungen im öffentlichen Raum ist jedoch immer das öffentliche Recht. Die Einschätzung, ob eine Absperrung zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei einer Veranstaltung notwendig ist, obliegt allein der Polizei im Rahmen des Anhörungsverfahrens. Dies bedeutet, dass das Bezirksamt einen Veranstalter nicht zur Sperrung von öffentlichem Straßenland verpflichten kann.
Bei den im Antrag genannten Veranstaltungen handelt es sich um jährlich 2 Veranstaltungen, die an insgesamt 3 Wochenenden im Jahr auf dem Gutshof stattfinden. Darüber hinaus fanden in 2015 noch 14 kleinere Musikveranstaltungen, Konzerte, Ausstellungseröffnungen usw. auf dem Gutshof statt. Veranstalter ist das Bezirksamt bzw. die vom Bezirksamt geförderte Kulturstiftung Schloss Britz. Hinzu kamen in diesem Jahr das „Britzer Rosenfest“ sowie das „Britzer Oktoberfest“ auf öffentlichem Straßenland unter Nutzung (Sperrung) der Backbergstraße. Bisher liegen keine Beschwerden über die Veranstaltungen vor. Auch die Polizei hat bisher kein erhöhtes Gefährdungspotential durch die Veranstaltungen gesehen.
Von sog. Großveranstaltungen mit erforderlichem Sicherheitskonzept spricht man erst bei einem Besucherdurchschnitt von ca. 5.000 Besuchern pro Tag. Selbst die beiden größeren Veranstaltungen, der Weihnachtsmarkt und das Mittelalterfest auf dem Gutshof, haben nur durchschnittlich 1.500 Besuchern pro Veranstaltungstag.
Aus Sicht des Ordnungsamtes und der Polizeidirektion 5 besteht für die Veranstaltungen in Alt-Britz bisher kein Handlungsbedarf für weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum.
Der Antrag wird z u r ü c k g e z o g e n. |
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