Tagesordnung - 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Di, 28.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:07 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
Anlagen:
8-61_5000VERAENDERUNGSSPERRE
BVV_Vorlage_Vsp_Verl
Info_BA-Vsp_8-61_27-Verl
Vsp_8-61_27_Verl_RVO_Begruendung
1_8-64_Info_BA
2_8-64_BVV-Vorlage
2_8-64_BVV-Vorlage
3_8-64_RVO-Entwurf
4_8-64_Begruendung
5_8-64_Planausschnitt
6_8-64_B-Plan
Ausschuss
Ausschuss
BVV

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Bebauungsplanentwurf XIV-69-1 ("Komoranweg") - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung      
Ö 3  
Neu-und Erweiterungsbauten      
Ö 4  
Wohnungsbaupotentiale in Neukölln      
Ö 5  
Wohnungsbaupotenziale  
0442/XIX  
Ö 6  
Bebauungsplan 8-64 ("Petunienweg/Fenchelweg") - Vorlage zur Beschlussfassung      
Ö 7  
Bebauungsplan XIV-263b ("Spielplatz Saalestraße-West") - Vorlage zur Beschlussfassung      
Ö 8  
Verlängerung der Veränderungssperre 8-61/27 - Vorlage zur Beschlussfassung      
Ö 9  
Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV) stärken  
0494/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt möge die Einhaltung der EnEV zumindest stichprobenhaft überprüfen.

   
    23.01.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.16 - überwiesen
    Das Bezirksamt möge die Einhaltung der EnEV zumindest stichprobenhaft überprüfen

Das Bezirksamt möge die Einhaltung der EnEV zumindest stichprobenhaft überprüfen.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt.

   
    28.05.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 9 - im Ausschuss abgelehnt
    Hr

Hr. Biedermann erläutert den Antrag. Aus Sicht der Fraktion der Grünen, wird oftmals nicht ausreichend geprüft ob die verbindlichen Vorgaben der Energie Einsparungsverordnung (EnEV) auch eingehalten werden, insbesondere bei genehmigungsfreien Vorhaben. Daher wird vorgeschlagen die Einhaltung der zumindest durch geeignete Stichproben zu überwachen.

 

Herr Blesing verliest daraufhin eine Stellungnahme des Leiters des Fachbereichs Bau und Wohnungsaufsicht mit folgendem Inhalt:

 

In Berlin gilt mit der EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) vom 18.12.2009, geändert durch Verordnung vom 17. Dezember 2010 seit dem 31. Dezember 2009 ein Vier-Augen-Prinzip für die Kontrolle von Nachweisen über die Einhaltung der Energieeinsparverordnung und der EnEV-konformen Bauausführung durch Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung.

Die Nachweise nach der EnEV unterliegen keiner generellen Prüfung durch eine zuständige Ordnungsbehörde. Sie sind in Berlin unabhängig von bauordnungsrechtlichen Verfahren zu führen. Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung sind von dem nach der EnEV verantwortlichen Bauherren als private Sachverständige bei energetischen Maßnahmen einzubinden, bei denen eine gebäudebezogene Energiebilanzierung durchgeführt wird. Im Auftrag des Bauherren überprüfen Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung die EnEV-konforme Nachweis- und Bauausführung bei Neubaumaßnahmen und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Änderungen im Bestand. Somit sichern Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung die Qualität der EnEV-Nachweise und der Energieausweise sowie der EnEV-konformen Bauausführung.

Die Anerkennung und Qualifizierung von Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung basieren auf einem mit dem Land Brandenburg abgestimmten Modell, das ein gleichwertiges Prüfsachverständigensystem für die Region Berlin und Brandenburg ermöglicht.

Die Übereinstimmung der Bauausführung mit den bestätigten Nachweisen beziehungsweise den Anforderungen der EnEV sind vom Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung stichprobenhaft zu überprüfen und in einem Überprüfungsbericht zusammenzufassen.

Bei Ausnahmen nach § 24 Absatz 2 oder Befreiungen nach § 25 EnEV für alle in den Geltungsbereich der EnEV fallenden Gebäude beurteilen Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung im Auftrag des antragstellenden Bauherrn oder Eigentümers, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung vorliegen. Diese Beurteilung dient dem Bauherren zum Nachweis gegenüber der zuständigen Ordnungsbehörde 2 EnEV-DV Bln).

 

Herr Blesing schließt mit der Feststellung, dass daher die Prüfung wie z.B. beim TÜV für Kfzs nicht bei der Behörde liegt, diese kann allenfalls tätig werden, wenn ein Sachverständiger mitteilt, dass etwas nicht stimmt. Auf Nachfrage von Herrn Biedermann teilt Herr Blesing mit, dass dies bisher noch nie erfolgt ist.

 

Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion bei Zustimmung der Fraktionen der Grünen / Linken sowie Enthaltung der Piraten abgelehnt.

 

 

 

   
    05.06.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.3 - in der BVV abgelehnt
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt möge die Einhaltung der EnEV zumindest stichprobenhaft überprüfen.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU und PIRATEN bei Gegenstimmen der Grünen und Enthaltung der LINKEN zugestimmt.

Ö 10  
Verdrängung entgegentreten  
0500/XIX  
Ö 11  
Vandalismus verhindern - Kunst fördern  
0537/XIX  
Ö 12  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 13  
Protokolle der 13. und 15. Sitzung      
Ö 14  
Verschiedenes      
Ö 15  
Nächste Sitzung      
               
 
 

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