Auszug - Bebauungsplanentwurf XIV-69-1 ("Komoranweg") - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:07 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Auf Vorschlag von Herrn Jendralski verständigen sich die anwesenden Gäste zunächst auf Frau Fiebelkorn (gewählte Mietervertreterin der Baugenossenschaft IDEAL) als Sprecherin, die für die anschließende Diskussion Rederecht erhält

Auf Vorschlag von Herrn Jendralski verständigen sich die anwesenden Gäste zunächst auf Frau Fiebelkorn (gewählte Mietervertreterin der Baugenossenschaft IDEAL) als Sprecherin, die für die anschließende Diskussion Rederecht erhält.

 

Seitens des Leiters des Stadtentwicklungsamtes, Herrn Groth, werden der Verfahrensstand des Bebauungsplanentwurfs XIV-69-1, die Planunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die darin enthaltenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung kurz erläutert.

Im Abwägungsergebnis, das sich aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ergibt, sind keine zwingenden städtebaulichen Gründe ersichtlich, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erfordern. Auf Grund der Vielzahl der einhellig negativen Stellungnahmen wird allerdings seitens des Bezirksamts empfohlen, eine Überarbeitung der Nutzungskonzeption vorzunehmen. Hierzu befindet sich der Fachbereich Stadtplanung in Abstimmung mit der Wohnungsbaugenossenschaft IDEAL.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird entsprechend im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von der Möglichkeit, hierbei auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, wurde kein Gebrauch gemacht. Die weiteren Verfahrensschritte sind die Durchführung der Behördenbeteiligung, die Öffentliche Auslegung sowie daran anschließend die Abwägung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan.

Die derzeitige Zeitplanung sieht die Behördenbeteiligung nach der Sommerpause vor, die Beschlussfassung nach der Öffentlichen Auslegung kann frühestens Anfang nächsten Jahres erfolgen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Biedermann erläutert Herr Groth, dass im Vorfeld geprüft wurde, ob die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB vorliegen und somit auch auf den Umweltbericht verzichtet werden kann. Dies ist hier der Fall. Es entfällt aber nur das formale Instrument des Umweltberichts. Die Umweltbelange sind auch in einem Verfahren nach § 13a BauGB als Teil der Abwägung zu berücksichtigen, dies beinhaltet auch artenschutzrechtliche Belange. Der mögliche Verzicht auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde bewusst nicht in Betracht gezogen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wewer stellt Herr Groth richtig, dass eine Umweltprüfung formalrechtlich nicht erforderlich ist. Dies entbindet die planende Verwaltung aber nicht von der Verpflichtung, die abwägungserheblichen Belange, zu denen auch die Umweltbelange zählen, in die Abwägung einzustellen.

 

Seitens der Sprecherin, Frau Fiebelkorn, wird darauf hingewiesen, dass bei den Baugenossen mittlerweile Konsens bestehe, dass eine Nachverdichtung erfolgt, allerdings nur in moderater Form. Sie weist in diesem Zusammenhang gleichermaßen auf die Qualitäten der bestehenden einheitlich geplanten Siedlung, insbesondere auf den hohen Grünanteil, als auch auf bestehende lagebedingte Probleme und die angespannte Verkehrssituation hin. Zudem löst der Verzicht auf eine Umweltprüfung Erstaunen hervor.

 

Frau Fuhrmann äußert Zweifel am Konzept, insbesondere an der hiermit verbundenen starken Verdichtung, der Anzahl der Stellplätze sowie der Ausrichtung der Neubebauung. Sie fragt, ob auch der Bestand saniert werden soll, und stellt die Frage, ob es ein Einigungspotenzial gibt.

 

Herr Dobberke bezeichnet die Äußerungen von Frau Fuhrmann als Angstmache, zumal man sich erst am Anfang des Verfahrens befinde. Es stehe noch nichts fest, und die möglichen Auswirkungen seien noch näher zu untersuchen.

 

Frau Fuhrmann entgegnet, dass sie als Landschaftsplanerin sehr wohl wisse, wovon sie spreche.

 

Auf Nachfrage von Herrn Biedermann erläutert Herr Groth, dass die grundsätzlichen verkehrlichen Probleme bekannt sind. Auch auf Grund angrenzender Hauptverkehrsstraßen sind die Auswirkungen durch ein Lärm- und Verkehrsgutachten näher zu untersuchen.

 

Herr Wewer hinterfragt auf Grund eines Hinweises in der Abwägung die Stellvertreterregelung, wonach alle Vorlagen zu diesem Bebauungsplan durch den Vertreter des zuständigen Bezirksstadtrates unterzeichnet werden, und fragt nach der Möglichkeit, dies zu überprüfen.

 

Herr Blesing bestätigt, dass er im vorliegenden Fall befangen ist und deshalb sein Stellvertreter die Unterzeichnung vornimmt; er verweist im Übrigen auf die rechtliche Möglichkeit der Akteneinsicht.

 

Herr Scharmberg versteht die Nachfrage und das Misstrauen nicht und findet den damit verbundenen Unterton bedauerlich. Im Übrigen sei dies kein ungewöhnlicher Vorgang, dass im Falle einer Befangenheit der Stellvertreter unterzeichnet. Im Übrigen bestätigt Herr Scharmberg die problematische Situation, verweist aber zugleich auf die Möglichkeit, durch die Tiefgaragenstandorte vernünftige Verkehrsverhältnisse zu schaffen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Scharmberg, ob auch ein größeres Wohnungsbaupotenzial und eine stärkere Verdichtung möglich gewesen wäre, weist Herr Groth zunächst auf das bestehende Planungsrecht hin. Hiernach wäre eine Innenverdichtung zunächst nicht möglich. Bei der Planung wurde Wert darauf gelegt, dass die in der Baunutzungsverordnung genannte Obergrenze der Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 auch eingehalten wird. Hierbei handelt es sich aber auch in Hinblick auf andere Geschosswohnungsbau-Quartiere im Bezirk Neukölln weder um eine besonders hohe noch um eine besonders niedrige Dichte.

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. Parkverbote) sind im Übrigen nicht Gegenstand des Bebauungsplanes.

 

Es folgen unaufgeforderte Wortbeiträge einzelner Gäste, die durch Herrn Biedermann zur Ordnung gewiesen werden. Sofern weiterer Diskussionsbedarf bestehe, wird von Herrn Biedermann empfohlen, die Vertreter der einzelnen Fraktionen gezielt anzusprechen und ggf. einzuladen. Im Übrigen wird auf das weitere Verfahren und die Entscheidung der BVV am Ende des Verfahrens verwiesen.

 

Es folgen erneut unaufgeforderte und teils unsachliche Wortbeiträge einzelner Gäste sowie ehrverletzende Wortbeiträge eines einzelnen Gastes. Nachdem die Gäste den Raum verlassen haben, entschuldigt sich die im Raum verbliebene Frau Fiebelkorn stellvertretend für dieses Verhalten. Herr Biedermann nimmt dies zur Kenntnis.

 

Frau Fuhrmann fragt Frau Fiebelkorn gezielt, ob derzeit Schlichtungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dies wird von Frau Fiebelkorn bejaht.

 

 

 


 
 

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