Auszug - Vandalismus verhindern - Kunst fördern  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: überwiesen
Datum: Di, 28.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:07 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0537/XIX Vandalismus verhindern - Kunst fördern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENBA/BauNatBüD
Verfasser:Kasap, SemihBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Herr Biedermann weist eingangs auf die Vorbefassung im Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur hin, in dem der Antrag abgelehnt wurde

Herr Biedermann weist eingangs auf die Vorbefassung im Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur hin, in dem der Antrag abgelehnt wurde.

 

Herr Zech erläutert seinen Antrag. Aus seiner Sicht sollte der Bezirk auch weiterhin Graffitikünstlern Flächen zur Verfügung stellen, die diese legal besprühen dürfen. Solche Flächen hat es in der Vergangenheit gegeben, Die Erlaubnisse wurden aber wieder zurückgenommen, nachdem die Kunstwerke wieder übersprüht wurden. Dies ist allerdings nach Ansicht von Herrn Zech legitim, da Übersprühen zur Graffiti-Kunst dazugehöre. Auch hierin läge ein wichtiger Teil der Graffitikunst.

 

Herr Förster teilt mit, dass nach Ansicht seiner Fraktion nicht die Künstler das Problem sind, sondern Sprüher, die ihre Tags aufbringen, die keinen künstlerischen Wert besitzen. Fraglich sei ferner, ob der Bezirk überhaupt Gebäude zur Verfügung hat.

 

Herr Zech bekräftigt nochmals seine zuvor geäußerten Argumente.

 

Herr Blesing weist darauf hin, dass er in seinem Zuständigkeitsbereich ohnehin nicht über Gebäude verfügt, die er jemanden zur Verfügung stellen könnte. Daher sei der Ausschuss für Stadtentwicklung hierfür auch nicht der richtige Ausschuss, da er hierzu keine Entscheidungen treffen kann. Er schlägt eine Besprechung im Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung vor.

 

Herr Biedermann gibt hierzu Hinweise zur Verfahrensweise bei Neuzuordnung der Anträge auf die Ausschüsse.

 

Herr Scharmberg hält eine Neuüberweisung in einen anderen Ausschuss nicht für zwingend erforderlich.

Er weist auf ein Graffiti in Rudow (Radhaus, ehemals Fahrrad-Berger) hin. Der Sinn bestehe dort und woanders nicht darin, bestehende Graffitis erneut zu übersprühen (Künstler machen so was nicht). Ebenso weist er auf die Reinigungskosten hin und den Substanzverschleiß, zum Beispiel beim Sandstrahlen von Ziegeln und Fugen. Als ein Beispiel, das sich als Kunstobjekt nicht eignet, nennt Herr Scharmberg den Körnerpark.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung (federführend) wird einstimmig zugestimmt.

 

 

 


 
 

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