Tagesordnung - 17. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses  

 
 
Bezeichnung: 17. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
Gremium: Sozialausschuss
Datum: Di, 09.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokoll der 16. Sitzung      
Ö 3  
Kultursensible Altenhilfe - aktueller Stand - Berichterstattung: Frau Ulrika Zabel vom Kompetenzzentrum Interkulturelle Öffnung der Altenhilfe      
Ö 4  
Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Sozialausschusses      
Ö 5  
Sozialleistungen an Scheinselbstständige  
0401/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der CDU in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass von den Sozialleistungsträgern im Bezirk Neukölln, insbesondere durch das JobCenter Neukölln, geeignete, konkrete und strukturierte Maßnahmen getroffen werden, um den ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen durch sogenannte „Scheinselbstständige“ zu verhindern.

 

Dabei sind insbesondere solche Fallkonstellationen zu untersuchen, in denen die Leistungsberechtigten lediglich auf Grund der Selbstständigkeit Leistungen erhalten, da sie jedenfalls nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 SGB II von Leistungen ausgeschlossen sind oder waren.

   
    31.10.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.13 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass von den Sozialleistungsträgern im Bezirk Neukölln, insbesondere durch das JobCenter Neukölln, geeignete, konkrete und strukturierte Maßnahmen getroffen werden, um den u

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass von den Sozialleistungsträgern im Bezirk Neukölln, insbesondere durch das JobCenter Neukölln, geeignete, konkrete und strukturierte Maßnahmen getroffen werden, um den ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen durch sogenannte „Scheinselbstständige“ zu verhindern.

 

Dabei sind insbesondere solche Fallkonstellationen zu untersuchen, in denen die Leistungsberechtigten lediglich auf Grund der Selbstständigkeit Leistungen erhalten, da sie jedenfalls nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 SGB II von Leistungen ausgeschlossen sind oder waren.

 

Der Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    09.04.2013 - Sozialausschuss
    Ö 5 - vertagt
    Die Vorsitzende bittet nach kurzer Vorstellung der Drucksache die Fraktion der CDU, sich hierzu begründend zu äußern

Die Vorsitzende bittet nach kurzer Vorstellung der Drucksache die Fraktion der CDU, sich hierzu begründend zu äußern.

 

Der Antrag wird dahingehend begründet, dass es aus Sicht der CDU erforderlich ist, einer Datengrundlage zu schaffen, um Leistungsmissbrauch bei Selbstständigen zu verhindern.

 

Im Ausschuss besteht überwiegend Unklarheit, welcher Personenkreis im Antrag konkret gemeint ist. Der Begriff „Scheinselbständigkeit“ führt hierbei nach Meinung mehrerer Ausschussmitglieder in die Irre, da es sich um eine sozialrechtlich klar definierten Tatbestand handelt: tritt jemand als Selbstständiger auf, obwohl er tatsächlich wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet, spricht man von Scheinselbstständigkeit.

 

Herr BzStR Szczepanski berichtet im Zusammenhang mit der Drucksache von einer aktuellen Stellungnahme aus dem JobCenter Neukölln. Hierin wird u. a. mitgeteilt, dass der Themenkomplex Scheinselbständigkeit durch das Projektteam gesondert und gezielt betrachtet wird, es als ein Problemfeld erkannt worden ist. Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, ergeht eine Ablehnung nach § 7 SGB II. Seitens der Antragsteller wird im Rahmen einstweiliger Rechtsschutzverfahren versucht, die Leistungsgewährung zu erreichen. Hier entscheiden die Kammern des SG Berlin häufig auch zugunsten der Kläger. Dann werden seitens des JobCenters alle weiteren Rechtsmittel genutzt. Zahlen/ gesonderte Statistiken zu Scheinselbständigkeit gibt es im JobCenter nicht, weil gesetzlich nicht vorgesehen.

 

Nach intensiver Diskussion im Ausschuss sind die antragstellende Fraktion wie auch die Ausschussmitglieder der Auffassung den Antrag vorerst zurückzustellen und so die Gelegenheit zu nutzen, diesen nochmals zu überdenken.

 

   
    15.05.2013 - Sozialausschuss
    Ö 5 - im Ausschuss zurückgezogen
    Der Antrag wird von der CDU-Fraktion zurückgezogen

Der Antrag wird von der CDU-Fraktion zurückgezogen.

 

   
    05.06.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.1 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
    Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der CDU in folgender Fassung zurückgezogen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der CDU in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass von den Sozialleistungsträgern im Bezirk Neukölln, insbesondere durch das JobCenter Neukölln, geeignete, konkrete und strukturierte Maßnahmen getroffen werden, um den ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen durch sogenannte „Scheinselbstständige“ zu verhindern.

 

Dabei sind insbesondere solche Fallkonstellationen zu untersuchen, in denen die Leistungsberechtigten lediglich auf Grund der Selbstständigkeit Leistungen erhalten, da sie jedenfalls nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 SGB II von Leistungen ausgeschlossen sind oder waren.

 

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

Ö 6  
Neuköllner Register einführen  
0567/XIX  
Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 8  
Verschiedenes      
Ö 9  
Nächste Sitzung 14.Mai 2013      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen