Auszug - Sozialleistungen an Scheinselbstständige
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Die Vorsitzende bittet nach kurzer Vorstellung der Drucksache die Fraktion der CDU, sich hierzu begründend zu äußern.
Der Antrag wird dahingehend begründet, dass es aus Sicht der CDU erforderlich ist, einer Datengrundlage zu schaffen, um Leistungsmissbrauch bei Selbstständigen zu verhindern.
Im Ausschuss besteht überwiegend Unklarheit, welcher Personenkreis im Antrag konkret gemeint ist. Der Begriff „Scheinselbständigkeit“ führt hierbei nach Meinung mehrerer Ausschussmitglieder in die Irre, da es sich um eine sozialrechtlich klar definierten Tatbestand handelt: tritt jemand als Selbstständiger auf, obwohl er tatsächlich wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet, spricht man von Scheinselbstständigkeit.
Herr BzStR Szczepanski berichtet im Zusammenhang mit der Drucksache von einer aktuellen Stellungnahme aus dem JobCenter Neukölln. Hierin wird u. a. mitgeteilt, dass der Themenkomplex Scheinselbständigkeit durch das Projektteam gesondert und gezielt betrachtet wird, es als ein Problemfeld erkannt worden ist. Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, ergeht eine Ablehnung nach § 7 SGB II. Seitens der Antragsteller wird im Rahmen einstweiliger Rechtsschutzverfahren versucht, die Leistungsgewährung zu erreichen. Hier entscheiden die Kammern des SG Berlin häufig auch zugunsten der Kläger. Dann werden seitens des JobCenters alle weiteren Rechtsmittel genutzt. Zahlen/ gesonderte Statistiken zu Scheinselbständigkeit gibt es im JobCenter nicht, weil gesetzlich nicht vorgesehen.
Nach intensiver Diskussion im Ausschuss sind die antragstellende Fraktion wie auch die Ausschussmitglieder der Auffassung den Antrag vorerst zurückzustellen und so die Gelegenheit zu nutzen, diesen nochmals zu überdenken.
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