Tagesordnung - 50. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 50. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 21.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
Anlagen:
JHA-Anlage TOP 3 Strategisch Handeln im lokalen Raum_1

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Protokolle der 47. und 48. Sitzung      
Ö 2  
Kiez AG      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Interessenbekundungsverfahren für einen Lokalen Aktionsplan in Neukölln im Rahmen des neuen Bundesprogramms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken"      
Ö 4  
Informationen über den Haushalt der Abteilung Jugend 2011      
Ö 5  
Gütesiegel für Neuköllner Kitas  
Enthält Anlagen
0238/XVIII  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Sicherstellung des Jugendschutzes beim Betrieb von Spielautomaten  
1496/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat sich beim Senat dafür eingesetzt, dass Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn diese eine technische Ausstattung - durch Anwendung einer Chipkarte analog zu Zigarettenautomaten - unter der Prämisse des Jugendschutzes aufweisen und somit auch präventiv zur Eindämmung der Spielsucht beitragen können. Hierauf ist der Senat wie folgt eingegangen.

 

„Leider kann das Land Berlin bezüglich Ihres Vorschlags wenig tun. Die Einführung einer Chipkarte analog zu den Zigarettenautomaten setzt eine Veränderung der technischen Ausstattung der Geldspielautomaten voraus. Diese obliegt der Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Spielverordnung). Das Land hat 2006 lediglich die Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Spielhallen nach der Föderalismusreform erhalten, federführend ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technik und Frauen.

Im Übrigen wird das neue Spielhallengesetz in Berlin den Jugendschutz in angemessener Weise berücksichtigen.“

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

   
    30.06.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.12 - überwiesen
    Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit nur dann

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn diese eine technische Ausstattung - durch Anwendung einer Chipkarte analog zu Zigarettenautomaten – unter der Prämisse des Jugendschutzes aufweisen und somit auch präventiv zur Eindämmung der Spielsucht beitragen können.

 

Gleichzeitig wird um Prüfung ersucht, inwieweit bereits erteilte Genehmigungen, die noch nicht eine solche Vorrichtung aufweisen, rückwirkend entzogen werden können bzw. eine Nachrüstung gefordert werden kann.

 

Der Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss (federführend) und in den Jugendhilfeausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    16.09.2010 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8 - vertagt
    Dieser TOP wird vertagt, da kein Vertreter der CDU-Fraktion anwesend ist

Dieser TOP wird vertagt, da kein Vertreter der CDU-Fraktion anwesend ist.

 

   
    21.10.2010 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die Beschlussvorlage lautet:

Die Beschlussvorlage lautet:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn diese eine technische Ausstattung - durch Anwendung einer Chipkarte analog zu Zigarettenautomaten - unter der Prämisse des Jugendschutzes aufweisen und somit auch präventiv zur Eindämmung der Spielsucht beitragen können.

Gleichzeitig wird um Prüfung ersucht, inwieweit bereits erteilte Genehmigungen, die noch nicht eine solche Vorrichtung aufweisen, rückwirkend entzogen werden können bzw. eine Nachrüstung gefordert werden kann.

 

Dieser TOP wurde in der letzten Sitzung vertagt, da kein Vertreter der CDU-Fraktion anwesend war.

Frau Finger begrüßt Frau Kammin, Referentin des Präventionsprojektes Glückspiel der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin.

Frau Schwarzer erläutert, dass sie diesen Antrag gestellt hat, da es in Neukölln zu viele Spielhallen gebe. In anderen Bezirken haben die CDU-Fraktionen ähnliche Anträge gestellt.

 

Frau Kammin führt aus, dass das Zutrittsverbot für Jugendliche nicht eingehalten werde. Auf Landesebene wird derzeit ein Spielhallengesetz diskutiert. Das Suchtpotential bei Spielhallen ist am Größten. Man braucht nicht viel Geld, um erst einmal zu beginnen. Sie verweist auf die Broschüre der Fachstelle für Suchtprävention „Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes in Berliner Spielhallen“. (Die Broschüre ist als Anlage zu diesem Protokoll im Internet ersichtlich bzw. kann auf Wunsch angefordert werden).

 

Herr Ahrens findet die Diskussion wichtig. Er hält aber den Adressaten der Beschlussvorlage (BVV) für falsch. Frau Schwarzer entgegnet, der Antrag sei ein erster, kleiner Schritt.

 

Herr Rühlmann bezweifelt, dass mit dem Antrag viel erreicht werde. Frau Pohl und Herr Khalil sehen dagegen ein Votum in die richtige Richtung. Man müsse Hindernisse aufbauen.

 

Frau Finger bittet um Abstimmung: Die Beschlussvorlage wird einstimmig - bei einer Enthaltung - angenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP 6-JHA-50-Sitzung (539 KB)    
   
    01.02.2011 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Dem Antrag wird einstimmig z u g e s t i m m t

Dem Antrag wird einstimmig  z u g e s t i m m t.

 

   
    23.02.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn diese eine technische Ausstattung - durch Anwendung einer Chipkarte analog zu Zigarettenautomaten - unter der Prämisse des Jugendschutzes aufweisen und somit auch präventiv zur Eindämmung der Spielsucht beitragen können.

 

Gleichzeitig wird um Prüfung ersucht, inwieweit bereits erteilte Genehmigungen, die noch nicht eine solche Vorrichtung aufweisen, rückwirkend entzogen werden können bzw. eine Nachrüstung gefordert werden kann.

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

   
    25.05.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.11 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Das Bezirksamt hat sich beim Senat dafür eingesetzt, dass Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn diese eine technische Ausstattung - durch Anwendung einer Chipkarte analog zu Zigarettenautomaten - unter

Das Bezirksamt hat sich beim Senat dafür eingesetzt, dass Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn diese eine technische Ausstattung - durch Anwendung einer Chipkarte analog zu Zigarettenautomaten - unter der Prämisse des Jugendschutzes aufweisen und somit auch präventiv zur Eindämmung der Spielsucht beitragen können. Hierauf ist der Senat wie folgt eingegangen.

 

„Leider kann das Land Berlin bezüglich Ihres Vorschlags wenig tun. Die Einführung einer Chipkarte analog zu den Zigarettenautomaten setzt eine Veränderung der technischen Ausstattung der Geldspielautomaten voraus. Diese obliegt der Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Spielverordnung). Das Land hat 2006 lediglich die Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Spielhallen nach der Föderalismusreform erhalten, federführend ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technik und Frauen.

Im Übrigen wird das neue Spielhallengesetz in Berlin den Jugendschutz in angemessener Weise berücksichtigen.“

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Ö 8  
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