Auszug - Sicherstellung des Jugendschutzes beim Betrieb von Spielautomaten  

 
 
50. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 21.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1496/XVIII Sicherstellung des Jugendschutzes beim Betrieb von Spielautomaten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/FinWi
Verfasser:Schwarzer, ChristinaBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beschlussvorlage lautet:

Die Beschlussvorlage lautet:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn diese eine technische Ausstattung - durch Anwendung einer Chipkarte analog zu Zigarettenautomaten - unter der Prämisse des Jugendschutzes aufweisen und somit auch präventiv zur Eindämmung der Spielsucht beitragen können.

Gleichzeitig wird um Prüfung ersucht, inwieweit bereits erteilte Genehmigungen, die noch nicht eine solche Vorrichtung aufweisen, rückwirkend entzogen werden können bzw. eine Nachrüstung gefordert werden kann.

 

Dieser TOP wurde in der letzten Sitzung vertagt, da kein Vertreter der CDU-Fraktion anwesend war.

Frau Finger begrüßt Frau Kammin, Referentin des Präventionsprojektes Glückspiel der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin.

Frau Schwarzer erläutert, dass sie diesen Antrag gestellt hat, da es in Neukölln zu viele Spielhallen gebe. In anderen Bezirken haben die CDU-Fraktionen ähnliche Anträge gestellt.

 

Frau Kammin führt aus, dass das Zutrittsverbot für Jugendliche nicht eingehalten werde. Auf Landesebene wird derzeit ein Spielhallengesetz diskutiert. Das Suchtpotential bei Spielhallen ist am Größten. Man braucht nicht viel Geld, um erst einmal zu beginnen. Sie verweist auf die Broschüre der Fachstelle für Suchtprävention „Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes in Berliner Spielhallen“. (Die Broschüre ist als Anlage zu diesem Protokoll im Internet ersichtlich bzw. kann auf Wunsch angefordert werden).

 

Herr Ahrens findet die Diskussion wichtig. Er hält aber den Adressaten der Beschlussvorlage (BVV) für falsch. Frau Schwarzer entgegnet, der Antrag sei ein erster, kleiner Schritt.

 

Herr Rühlmann bezweifelt, dass mit dem Antrag viel erreicht werde. Frau Pohl und Herr Khalil sehen dagegen ein Votum in die richtige Richtung. Man müsse Hindernisse aufbauen.

 

Frau Finger bittet um Abstimmung: Die Beschlussvorlage wird einstimmig - bei einer Enthaltung - angenommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP 6-JHA-50-Sitzung (539 KB)    

 
 

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