Tagesordnung - 28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 08.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Protokolle der 26. und 27. Sitzung      
Ö 2  
Arbeitsgelegenheiten für psychisch- und suchtkranke Menschen
Enthält Anlagen
1219/XVIII  
Ö 3  
QM-Wahlordnungen transparent machen  
Enthält Anlagen
1320/XVIII  
Ö 4  
Protokolle der Steuerungsrunde zugänglich machen  
Enthält Anlagen
1321/XVIII  
Ö 5  
QMs demokratisieren  
Enthält Anlagen
1323/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der Grünen in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Erstellung einer Rahmengeschäftsordnung für Quartiersräte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf hinzuwirken, dass

 

1.     Quartiersräte auch außerhalb von Modellprojekten von der Rahmengeschäftsordnung der Senatsverwaltung abweichen können, wenn die Quartiersräte dies mehrheitlich beschließen und eine Beteiligung für sinnvoll halten. Bei Einwänden der Senats- oder Bezirksverwaltung gegen die so geänderte Geschäftsordnung sollen die Bezirksverordnetenversammlungen über die Zulässigkeit der von den Quartiersräten beschlossenen Abweichungen entscheiden,

2.     gewählten Quartiersräten ihre Mitgliedschaft in einem Quartiersrat nur auf Grund von dauerhafter Abwesenheit, Verstößen gegen strafrechtliche Vorschriften oder bei einer Neuwahl des Gremium aberkannt werden darf und

3.     bei den Wahlen der Quartiersbeiräte die Freiheit und Gleichheit der Wahl sichergestellt werden soll; alle Stimmberechtigten sollen so viele Stimmen vergeben können, wie Personen in den Quartiersbeirat zu wählen sind.

 

   
    27.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.14 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Erstellung einer Rahmengeschäftsordnung für Quartiersräte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf hinzuwirken, dass

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Erstellung einer Rahmengeschäftsordnung für Quartiersräte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf hinzuwirken, dass

 

1.    Quartiersräte auch außerhalb von Modellprojekten von der Rahmengeschäftsordnung der Senatsverwaltung abweichen können, wenn die Quartiersräte dies mehrheitlich beschließen und eine Beteiligung für sinnvoll halten. Bei Einwänden der Senats- oder Bezirksverwaltung gegen die so geänderte Geschäftsordnung sollen die Bezirksverordnetenversammlungen über die Zulässigkeit der von den Quartiersräten beschlossenen Abweichungen entscheiden,

2.    gewählten Quartiersräten ihre Mitgliedschaft in einem Quartiersrat nur auf Grund von dauerhafter Abwesenheit, Verstößen gegen strafrechtliche Vorschriften oder bei einer Neuwahl des Gremium aberkannt werden darf und

3.    bei den Wahlen der Quartiersbeiräte die Freiheit und Gleichheit der Wahl sichergestellt werden soll; alle Stimmberechtigten sollen so viele Stimmen vergeben können, wie Personen in den Quartiersbeirat zu wählen sind.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wird einstimmig zugestimmt.

   
    08.02.2010 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 5 - vertagt
    Auf Grund des thematischen Gesamtzusammenhangs kommen die Ausschussmitglieder überein, die Anträge übergreifend zu behandeln

Auf Grund des thematischen Gesamtzusammenhangs kommen die Ausschussmitglieder überein, die Anträge übergreifend zu behandeln.

 

Frau Schumacher problematisiert, dass die QMs zwar alle über einen Internetauftritt verfügen, man hierin aber mitunter sehr ungenaue Informationen über die Quartiersratswahlen enthalten sind. Mit dem Antrag „QM-Wahlordnungen transparent machen“ verspricht sie sich daher die für eine Bürgerbeteiligung unerlässliche Transparenz.

 

Herr Buschkowsky kann den Antrag insofern nicht nachvollziehen, als er bislang keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass die Quartiersratswahlen im Geheimen stattfinden oder es hierüber unzureichende Informationen geben soll. Hinsichtlich der erbetenen vergleichenden Übersicht über die jeweiligen Modalitäten zum Wahlverfahren kann er das allgemeine Interesse hieran nicht erkennen, gleichwohl könnte die Verwaltung eine solche natürlich problemlos fertigen.

 

Frau Kilic berichtet, dass es in den QM-Gebieten unterschiedliche Wahlverfahren gibt. Die QMs betreiben im Vorfeld der jeweiligen Wahlen eine intensive breite Öffentlichkeitsarbeit, um zu gewährleisten, dass sich jeder Bewohner zur Wahl aufstellen oder sich an der Wahl beteiligen kann. Ideen zur Wahlwerbung sowie Beteiligungsformen werden mit den Bewohnerinnen und Bewohnern besprochen. Es gibt unterschiedlichen Möglichkeiten der Beteiligung: Anschreiben aller Haushalte im Quartier, Anforderungen von Auszügen aus dem Einwohnermelderegister, Information und Aufruf über Internetseiten und Kiezzeitungen, Verteilung und Aushang von Flyern und Plakaten im Kiez sowie persönliche Ansprachen an Bewohner und Akteure. Wenn die Grünen mit dem Antrag „QMs demokratisieren“ in die Rahmengeschäftsordnung für Quartiersräte u. a. auch Regelungen zur Wahl der Quartiersräte aufnehmen wollen, dann würde das der Eigenständigkeit der QMs und auch den Prinzipien des bürgergetragenen QM-Verfahrens widersprechen. Herr Oeverdieck gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die erbetene Übersicht aller Wahlverfahren danach obsolet wäre.

 

Herr Rühlmann berichtet, dass er sich durch Berichte in den Wochen- und Kiezzeitungen sowie durch Emailbenachrichtigungen umfassend über das ihn betreffende QM-Wahlverfahren informiert fühlt und insoweit den Eindruck einer fehlenden Transparenz nicht teilt. Im Übrigen sieht er sich in Unkenntnis über die Rahmengeschäftsordnung nicht in der Lage, über die Anträge heute zu entscheiden.

 

Mit dem Antrag „Protokolle der Steuerungsrunde zugänglich machen“ verbinden die Grünen das Ziel klarerer Transparenzstrukturen und einer besseren Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Herr Buschkowsky wendet hierzu ein, dass Protokolle der Steuerungsrunde Verwaltungsvermerke sind. Die Quartiersbeiräte haben im Übrigen auf Befragen erklärt, dass sie nicht bereit sind, sich im Nachgang für Entscheidungen und Abstimmungen zu rechtfertigen. Unabhängig davon, würde eine automatisierte Vorlage der Protokolle bei derzeit 11 QM-Gebieten und damit mindestens 132 Protokollen auch eine Papierflut von mindestens 1000 Blatt Papier im Jahr bedeuten. Er schlägt daher vor, dass die Protokolle nur in Einzelfällen auf Verlangen vorgelegt werden. Wie Herr Eichholz verweist Herr Buschkowsky darauf, dass es hierfür eines Beschlusses der BVV insofern nicht bedarf, als Bezirksverordnete ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht haben.

 

Herr Buschkowsky hat insbesondere beim Antrag „QMs demokratisieren“ erhebliche inhaltliche Probleme. Es ist richtig, dass in den Quartiersbeiräten über Mittel in beträchtlicher Höhe entschieden wird. Da die Verwendung der Mittel letztendlich das Bezirksamt verantwortet, erfolgt seitens der QM-Koordination sowohl die Kontrolle der sachgerechten Mittelverwendung als auch die Überwachung der Projekte auf einen planmäßigen Verlauf. Darüber hinaus ist es aber ein festes unverrückbares Grundprinzip, dass das Quartiersmanagement ein verwaltungs- und politikfernes Verfahren ist. Weiterhin gehört es zu den Grundsätzen, dass QM-Verfahren mit den Beteiligungsstrukturen für die Bürgerschaft auch diese die Gestaltungsverantwortung haben. Quartiersbeiräte sind in ihrer Struktursetzung autonom. Wenn es hierüber unter den Akteuren Meinungsverschiedenheiten oder Streit gibt, so muss das Vor Ort untereinander ausgetragen werden. Das Bezirksamt wird sich keinesfalls als Prellbock oder Schiedsrichter in derartige Vorgänge hineinziehen lassen.

 

Da sich die mit den Bezirken abgestimmte Entwurfsfassung der Rahmengeschäftsordnung derzeit noch mit den Quartiersbeiräten diskutiert wird, werden die Anträge   z u r ü c k g e s t e l l t.

 

   
    08.03.2010 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 6 - vertagt
    Auf Grund der derzeit laufenden Gespräche zwischen Senat und Quartiersbeiräten, deren Ergebnis zunächst abgewartet werden sollte, wird der Antrag z u r ü c k g e s t e l l t

Auf Grund der derzeit laufenden Gespräche zwischen Senat und Quartiersbeiräten, deren Ergebnis zunächst abgewartet werden sollte, wird der Antrag    z u r ü c k g e s t e l l t.

 

   
    11.10.2010 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 2 - im Ausschuss zurückgezogen
    Der Antrag wird zurückgezogen, da der Zweck mit dem Inkrafttreten der Rahmengeschäftsordnung für die Quartiersräte am 02

Der Antrag wird zurückgezogen, da der Zweck mit dem Inkrafttreten der Rahmengeschäftsordnung für die Quartiersräte am 02. Juli 2010 erreicht wurde.

 

   
    10.11.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.2 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
    Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der Grünen in folgender Fassung zurückgezogen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der Grünen in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Erstellung einer Rahmengeschäftsordnung für Quartiersräte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf hinzuwirken, dass

 

1.     Quartiersräte auch außerhalb von Modellprojekten von der Rahmengeschäftsordnung der Senatsverwaltung abweichen können, wenn die Quartiersräte dies mehrheitlich beschließen und eine Beteiligung für sinnvoll halten. Bei Einwänden der Senats- oder Bezirksverwaltung gegen die so geänderte Geschäftsordnung sollen die Bezirksverordnetenversammlungen über die Zulässigkeit der von den Quartiersräten beschlossenen Abweichungen entscheiden,

2.     gewählten Quartiersräten ihre Mitgliedschaft in einem Quartiersrat nur auf Grund von dauerhafter Abwesenheit, Verstößen gegen strafrechtliche Vorschriften oder bei einer Neuwahl des Gremium aberkannt werden darf und

3.     bei den Wahlen der Quartiersbeiräte die Freiheit und Gleichheit der Wahl sichergestellt werden soll; alle Stimmberechtigten sollen so viele Stimmen vergeben können, wie Personen in den Quartiersbeirat zu wählen sind.

 

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

Ö 6  
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Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
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