Herr Blume, Konrektor der Schule, informiert die
Mitglieder über den früheren Haltepunkte des Busses, der genau gegenüber der
Schule lag. Hier bestand der Vorteil, dass der Bus von der Schule gesehen
werden konnte und die Kinder über den Fußgängerüberweg in kürzester Zeit
einsteigen konnten. Die Polizei hat des öfteren Geschwindigkeitsmessungen
durchgeführt, daher musste der Haltepunkt weichen.
Herr Weiß vom Abschnitt 55 berichtigt insoweit als
auch die bezirkliche Straßen-verkehrsbehörde gegen diesen Haltepunkt ist, da
dies eine stark frequentierte Straße ist, die 10 Minuten lang einseitig
gesperrt ist und damit der Verkehr auf die andere Seite schwenken muss.
Zusätzlich berichtet Herr Huwe von Schwierigkeiten, die sich durch den
Verschwenkungsvorgang für die Busse ergeben.
Herr Blume führt die Anwesenden zur Hertastraße. Hier
ist für den Bus jeden Dienstag von 7.00 bis 11.00 Uhr ein absolutes Haltverbot
ausgesprochen worden. Regelmäßig muss das Ordnungsamt Fahrzeuge abschleppen und
trotzdem stehen kurz vor dem Kommen des Busses wieder welche da. Der hier
entlangfahrende BVG-Bus wird dann vom
Schulbus oder von den Abschleppfahrzeugen behindert. Gleichzeitig ist
die Örtlichkeit ungünstig, da sie nicht von der Schule eingesehen werden kann.
Hinsichtlich der Problematik der Ankunft des Busses
müsste es den Busfahrern möglich sein, bei Abfahrt in der Grenzallee (BVB) in
der Schule Bescheid zu geben.
Einige Ausschussmitglieder schlagen vor, die
Beschilderung am derzeitigen Standort zu optimieren; ein Schild mit dem Hinweis
Schulbus bzw. Vergrößerung der Haltverbotsschilder. Da in diesem Bereich
starker Parkdruck herrscht geht Herr Weiß davon aus, dass dies keine Änderung
bewirkt. Herr Blume sieht das ähnlich und schlägt stattdessen vor, ob der
Schulbus nicht auf dem Zufahrtsweg des an dem Schulgelände angrenzenden
Einkaufscenters halten kann.
Herr Scharmberg bemerkt, dass es sich dabei um ein
Privatgelände handelt und diese Regelung eigentlich zwischen BVB und dem
Eigentümer abgesprochen werden müsste. Die Verwaltung sagt an dieser Stelle
ihre Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu.
Herr Szczepanski zieht den Antrag zurück, da die
Argumente der Polizei und der BVG nachvollziehbar sind.