Auszug - Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Hermannplatz
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Herr Bezirksstadtrat Blesing bezieht
sich auf die letzte Sitzung des Ausschusses, in der zu tage trat, dass die
Verwaltung versäumt hatte, die Machbarkeitsstudie im Ausschuss vorzustellen. Im
Herbst 2008 hatte er auf unterschiedlichsten Ebenen bereits die Studie
vorgestellt, sodass er sich nur für sein Versäumnis der Vorstellung im
Ausschuss entschuldigen kann. Ausgangspunkt war das vorläufige
Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung, dass ein Abrücken von der
Fußgängerzone nach sich zog. Mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
wurde vereinbart, dass der Bezirk eine Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der
Aufenthaltsqualität vorlegt. Im Mai 2008 hat das Büro FGS den
Auftrag erhalten und hat diese Studie am 21.09.2009 fertiggestellt. Die Vorgabe
von SenStadt war dabei, dass der Mengendurchsatz von Fahrzeugen erhalten
bleibt. Da beide Kreuzungen des Hermannplatzes unter den 100 unfallträchtigsten
Kreuzungen in Berlin rangieren, war auch die Steigerung der Verkehrssicherheit
sowie für die Bürger die der Aufenthaltsqualität eine Vorgabe des Bezirks.
Prämisse war auch, dass die U-Bahnausgänge an ihren Örtlichkeiten erhalten
bleiben. Anhand einer graphischen Darstellung
erläutert Herr Bezirksstadtrat Blesing den derzeitigen Planungsstand: Unter
Berücksichtigung des Standes der Sonne ist die einzige sinnvolle Lösung, den
Gehweg gegenüber von Karstadt zu erweitern, um dort Gastronomie anzusiedeln.
Insgesamt wird es fünf Fahrbahnen geben; zwei in jeder Richtung und die
mittlere als Linksabbiegerspur. Ein Radfahrerangebotsstreifen von 1,50 m wird
eingerichtet werden. Die Enden der Hermannstraße sowie dersKottbusser Damms
müssen umgebaut werden (leichte Verschwenkung). Die Karl-Marx-Straße wird ab
Hermannplatz nur in einer Spur nach Neukölln geführt. Die BVG hat auf der ggü.
Seite von Karstadt eine Bushaltebucht gefordert. Der Platz wird etwa 20 mal 15
m breit und sollte aus einem einheitlichen Pflaster bestehen, in der die
Lieferantenspur nicht gesondert hervorgehoben wird. In der Nacht sollen die
Nachtbusse diese nutzen. Auf der Karstadt-Seite wird der Bus in der Fahrspur
stehen. Da er nur alle 20 Minuten kommt, ist die Verkehrsbehinderung hinnehmbar.
Herr Eichholz fragt kritisch nach
der Kostenschätzung für die Maßnahme. Woher hat die Verwaltung die Information,
dass die einmal angesetzten 1,5 Mio. Euro nicht ausreichen und anstelle dieser
aber 5 Mio. Euro? Herr Bezirksstadtrat Blesing erinnert an seine Beantwortung
in der BVV und führt eine grobe Kostenkalkulation auf Basis der
Machbarkeitsstudie an. Dabei sind die Maßnahmen auf Neuköllner Seite wie die
eigentliche Umgestaltung, die Umprogrammierung der LZA und der Umbau der auf
den Hermannplatz führenden Straßen berücksichtigt. Nicht enthalten sind
mögliche Kosten, die aufgrund einer Tunnelsanierung der BVG entsteht oder auch
die von Leitungsverwaltungen. Außer Acht dürfen auch nicht die Kosten, die
durch die Anpassung der von Kreuzberg kommenden Straßen entstehen können,
gelassen werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, müssten bis zu 10 Mio. Euro
veranschlagt werden. Da dies eine Investition ist, werden dem Bezirk vom Senat
bzw. Abgeordnetenhaus hierfür die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Herr Eichholz sieht weiterhin eine
erhebliche finanzielle Unsicherheit bei der Maßnahme und äußert, dass die CDU
der technischen Lösung zustimmt, aber die Finanzierung kritisch betrachtet. Herr Meseberg fragt nach, ob es
schon bestimmte Vorstellungen gäbe, wie die Aufenthaltsqualität auf dem Platz
gesteigert wird. Herr Bezirksstadtrat Blesing weist auf die Durchführung eines
Wettbewerbes hin, wie auch schon der derzeitige Zustand des Hermannplatzes die
Umsetzung eines Wettbewerbsergebnisses war. Herr Posselt fragt nach der
Berücksichtigung von Straßenbahnen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
sieht in ihrer mittelfristigen Planung keinerlei derartige Pläne vor. Herr Bezirksstadtrat Blesing möchte
an dieser Stelle gleich die Diskussion über die Refinanzierung der Maßnahme
über Straßenausbaubeiträge verhindern; allen ist bekannt, dass die
Schlossstraße mit Berücksichtigung ihrer übergeordneten Funktion und Abdeckung
von Bedarfen nach Prüfung des Senats nicht unter das StrABG fällt. Herr Scharmberg hält fest, dass die
Mitglieder mit Ausnahme der FDP-Fraktion ihren Konsens mit dem Ergebnis der
Machbarkeitsstudie ausdrücken. |
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