Drucksache - 1140/XVIII  

 
 
Betreff: Öffnung der Schönstedtstraße für Radfahrerinnen und Radfahrer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/Bau
Verfasser:Szczepanski, BerndBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.07.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Entscheidung
07.10.2009 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Schönstedtstraße ist als Einbahnstraße in Richtung Karl-Marx-Straße eingerichtet. Auf der linken Fahrbahnseite sind Schrägparkplätze angelegt. Kurz vor der Einmündung zur Karl-Marx-Straße sind in zwei Reihen 16 Taxihalteplätze eingerichtet. Die verbleibende Fahrbahnbreite zwischen den Schrägparkplätzen und den Taxiplätzen beträgt 4 m.

 

Zum Ausfahren aus Schrägparkplätzen in einem Winkel von 45 Grad ist eine Fahrbahnmindestbreite von 3 m erforderlich. Für den Radfahrverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung ist eine Mindestbreite von 1,25 - 1,60 m vorgesehen.

 

Da diese Mindestbreiten nicht erreicht werden und die entgegenkommenden Radfahrer von den ausparkenden Fahrzeugführern nicht rechtzeitig erkannt werden können, kann das Radfahren in der Schönstedtstraße entgegen der Einbahnstraßenregelung aus verkehrlicher Sicht nicht eingerichtet werden. Die parallel verlaufende Erkstraße sowie die Fuldastraße sind alternativ von den Radfahrern nutzbar.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 
 

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