Drucksache - 1140/XVIII
Die Schönstedtstraße ist als Einbahnstraße in Richtung
Karl-Marx-Straße eingerichtet. Auf der linken Fahrbahnseite sind
Schrägparkplätze angelegt. Kurz vor der Einmündung zur Karl-Marx-Straße sind in
zwei Reihen 16 Taxihalteplätze eingerichtet. Die verbleibende Fahrbahnbreite
zwischen den Schrägparkplätzen und den Taxiplätzen beträgt 4 m. Zum Ausfahren aus Schrägparkplätzen in einem Winkel
von 45 Grad ist eine Fahrbahnmindestbreite von 3 m erforderlich. Für den
Radfahrverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung ist eine Mindestbreite von
1,25 - 1,60 m vorgesehen. Da diese Mindestbreiten nicht erreicht werden und die
entgegenkommenden Radfahrer von den ausparkenden Fahrzeugführern nicht
rechtzeitig erkannt werden können, kann das Radfahren in der Schönstedtstraße
entgegen der Einbahnstraßenregelung aus verkehrlicher Sicht nicht eingerichtet
werden. Die parallel verlaufende Erkstraße sowie die Fuldastraße sind
alternativ von den Radfahrern nutzbar. Das
Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an. |
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