Wer oder Was wird gefördert?
Die Förderung unterstützt in unverschuldet geratene Kinder und Jugendliche in Not sowie bedürftige Menschen. Ebenso sollen Projekte unterstützt werden, die eine Anschubfinanzierung benötigen und sich als Hilfe zur Selbsthilfe verstehen.
Der dazugehörige Härtefonds für unbürokratische Hilfeleistungen, ist beim Amt für Jugend bzw. beim Amt für Gesundheit und Soziales angesiedelt; s. hierzu Satzung.
Wer kann Geld beantragen?
Jede*r, die/der sich angesprochen fühlt und sich für das Gemeinwohl im Bezirk Mitte engagieren will.
Ausgenommen sind: Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
Wieviel kann ich beantragen?
Bis zu 5.000,00€
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Überlegen Sie sich vorab bitte genau, welcher Antrag am Ehesten zu ihrem Anliegen passt. Einen Antrag für mehrere Stiftungen zu stellen ist ausgeschlossen. Bei Fragen melden Sie sich gerne unter folgender Nummer: +49 30 9018-42391.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und schicken diesen unterschrieben an folgende Adresse:
Bezirksamt Mitte
SPK 2
Müllerstraße 146
13353 Berlin
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können.