Drucksache - 1036/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1036/VI Mitte von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1036/VI):
Das Bezirksamt wird ersucht:
Menschen den Ausstieg aus der Drogensucht zu ermöglichen.
intensivieren. Dazu sind sämtliche Möglichkeiten in der Jugendarbeit zu nutzen.
den Handel mit Drogen (Betäubungsmittel nach Anlage 1, BtMG) zu unterbinden.
Das Bezirksamt hat am 14.05.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zu Kenntnis zu bringen:
Im Rahmen der dem Bezirk zugewiesenen Finanzmittel sind keine Mittel für die (Sucht-)Prävention vorgesehen. Die Prävention für das Land Berlin wird zentralisiert von der Fachstelle für Suchtprävention übernommen, die von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege finanziert wird. Diese führt Maßnahmen in Mitte durch. Suchtprävention an Schulen wird weitgehend durch die Polizei oder durch schulische Fachkräfte selbst abgedeckt. Je nach finanzieller Ausstattung der Schulen, können auch zusätzliche Angebote eingekauft werden. Im Rahmen von Prävention ist für November 2024 für den Ortsteil Wedding eine Schulung „Fit für die Straße“ zur Verkehrssicherheit von Polizei, Suchthilfekoordination und der Koordinatorin schulische Prävention (SIBUZ) Mitte und den Suchthilfeträgern der Suchtberatungsstellen eine zweitägige Veranstaltung geplant. Im Rahmen der Maßnahmen des Sicherheitsgipfels wird es dem Bezirk möglich sein, drogengebrauchenden Menschen mehr Angebote vor Ort zu machen. Ziel dieser Maßnahmen ist es mehr drogengebrauchende Menschen zu erreichen, die sonst nur schwer erreichbar sind. Diese Maßnahmen dienen einer gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung, durch die überhaupt eine Ausstiegsmotivation entstehen kann. Falls erwünscht kann in weiterführende Maßnahmen mit der Perspektive eines Ausstiegs aus der Abhängigkeit vermittelt werden. In der Regelversorgung der zwei Suchtberatungsstellen in Mitte, werden Menschen beraten und in weiterführende Maßnahmen wunschgemäß begleitet. Da es sich häufig nicht um einen linearen Prozess handelt, ist es wichtig die Betroffenen gut anzubinden und in ihrem Weg zu unterstützen. Diese Angebote könnten bei entsprechender Finanzierung durch die Landesgesundheitsverwaltung noch deutlich erweitert werden.
Die Angebote der Jugendarbeit sind durch die Ausgestaltung des AG KJHG eng mit den Aufgaben im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz verknüpft. Dieser soll vorbeugend junge Menschen befähigen, den vielfachen Gefährdungen in einer Gesellschaft zu begegnen und mit ihnen eigenverantwortlich umzugehen. Entsprechend dieses Auftrages sind die Jugendämter verpflichtet, geeignete Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere auch suchtvorbeugender Art bereit zu stellen. Jugendarbeit wirkt präventiv, indem sie ein lebendiges, vielfältiges und anregendes Milieu schafft. Um junge Menschen zu befähigen, den vielfachen Gefährdungen zu begegnen, braucht es Angebote, die sie in ihrem Selbstwert bestärken, Ihnen Selbstvertrauen und Stärke vermitteln und sie Achtung erfahren lassen. Dies geschieht in den unterschiedlichen Gruppenangeboten und Freizeitaktivitäten, in erlebnispädagogischen Angeboten, sportbetonten oder jugendkulturellen Angebote, bei Reisen und Fahrten oder auch Veranstaltungen. In den Fachrunden, die das Jugendamt mit den freien Trägern gemeinsam durchführt, wird das Thema regelmäßig aufgriffen, die Fachkräfte der Jugendarbeit werden sensibilisiert und zu aktuellen Entwicklungen informiert. Bei suchtspezifischen Auffälligkeiten im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit wird pädagogisch interveniert, ggf. andere Stellen hinzugezogen oder an diese verwiesen und dorthin begleitet. Die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendarbeit nehmen an Fortbildungen z.B. des SFBB oder der Fachstelle für Suchtprävention teil. Im Jahr 2024 wurde bereits ein Austausch zu Vapen und Nikotin in der AG Jugendarbeit Mitte organisiert.
Den Handel mit Drogen zu unterbinden obliegt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Der Bezirk hat hier nur begrenzt Möglichkeiten der Einflussnahme, um auf bestimmte Problembereiche innerhalb des Bezirks hinzuweisen. Hierzu wird auf verschiedenen Ebenen der Austausch mit der zuständigen Polizeidirektion gesucht um auf besondere Probleme hinzuweisen. Ebenso gibt es einen engen Austausch und Abgleich zwischen Ordnungsamt und Polizei. Im Rahmen des Sicherheitsgipfels werden für besonders belastete Orte, wie beispielsweise den Leopoldplatz in Mitte Maßnahmen umgesetzt, die in Ihrer Wirkung einen Einfluss auf den Handel mit Drogen haben sollen unter der Federführung der Senatsinnen- und Senatsjustizverwaltung. Darüber hinaus ist der Bezirk in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege zu „Hot Spots“ im Bezirk. In den regelmäßig stattfindenden Austauschrunden Drogenkonsumräumen, sind Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaft beteiligt, um für einen Informationsaustausch zu sorgen. Über die Bekämpfung des Drogenhandels auf der Ebene des Landeskriminalamts, wird der Bezirk ebenfalls in diesem Rahmen informiert. Diese Runde ist initiiert von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege und der Suchthilfe. Auch hier wird regelmäßig auf besondere Probleme mit Drogenhandel im Bezirk Mitte hingewiesen, sollte dies nicht der Polizei bereits bekannt sein. Der Bezirk Mitte verweist immer wieder in entsprechenden Runden auf die besonderen Problemlagen durch den Drogenhandel, insbesondere am Leopoldplatz. Der zuständigen Polizeidirektion sind die Probleme bekannt und werden polizeiintern bearbeitet. In diese Prozesse ist der Bezirk nicht einbezogen. Rechtsgrundlage: A) § 13 (1) i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters. Berlin, den 14.05.2024 Bezirksstadtrat Keller Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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