Drucksache - 1028/VI
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei geplanten Änderungen von Verkehrsführungen oder Änderungen der Aufteilung des Verkehrsraum eine kontinuierliche Einbeziehung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzern sicherzustellen. Dies kann entweder durch die Durchführung einer Bürgerbeteiligung oder durch einen Prozess umfassender Bürgerinformation aller Anwohnenden und Gewerbetreibenden realisiert werden. Nicht unmittelbar ortsnah wohnende Nutzerinnen und Nutzer sind mindestens durch das Aufstellen gut sichtbarer Informationsschilder zu informieren und auf bestehende Beteiligungsmöglichkeiten hinzuweisen. Die Bürgerinformation und Information von Gewerbetreibenden sind dahingehend verbindlich zu regeln, dass betroffene Bürger und Gewerbetreibende bei bezirklichen Projekten im öffentlichen Raum, insbesondere der verkehrlichen Planung, mehrere Monate vorab zu informieren und zu beteiligen sind. Für diesen Prozess der Bürgerinformation wird das Bezirksamt ersucht, einen ausführlichen und verbindlichen Leitfaden zur Bürgerinformation auszuarbeiten, der von sämtlichen Ämtern im Bezirk einheitlich umgesetzt werden soll. Dieser Leitfaden dient der Information betroffener Anrainerinnen und Anrainer über geplante Änderungen in ihrem Wohnumfeld, insbesondere im Bereich der Verkehrspolitik, die sie unmittelbar betreffen. Anrainerinnen und Anrainer werden so über den Inhalt und Umfang der geplanten Maßnahmen sowie die zeitliche Dimension deren Umsetzung, informiert. Damit wird sichergestellt, dass Anrainerinnen und Anrainer frühzeitig über wichtige Termine, wie beispielsweise die Einführung von Durchfahrtsverboten, den Wegfall von PKW-Stellpätzen, die Einrichtung von Parkverbots- oder Parkraumbewirtschaftszonen oder das Aufstellen von Straßenmöbeln wie bei sogenannten „Parklets“ informiert werden. Ferner wird im Rahmen der Bürgerinnen- und Bürgerinformation den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich mit dem Bezirksamt in Verbindung zu setzen, etwaige Sorgen oder Beschwerden zu äußern und Einspruch zu erheben. Der Leitfaden zur Bürgerinformation wird auf der offiziellen Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht. Bei künftigen sichtbaren Maßnahmen im öffentlichen Raum können anhand des Leitfadens die zuständigen Bezirksstadträte transparent darlegen, wie sie die Bürgerinnen und Bürger informiert haben und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Wir sind überzeugt, dass eine aktive Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer in verkehrspolitische Maßnahmen langfristig die Qualität der vorangehenden Entscheidungsprozesse verbessern und das Vertrauen in die kommunale Politik stärken wird.
Erledigunsgfrist: 05.07.2024
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