Drucksache - 0894/VI  

 
 
Betreff: Beratungsstelle für die Habersaathstraße wieder einrichten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Sanehy, Diedrich, Lötzer sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.05.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
06.06.2023 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
27.06.2023 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
29.08.2023 
18. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 16.05.2023
2. BE SozBüD vom 06.06.2023
3. BE HA vom 29.08.2023
4. Beschluss vom 21.09.2023
5. VzK SB vom 09.11.2023
6. Anlage 1
7. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 18.10.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0894/VI

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme - über

Beratungsstelle für die Habersaathstraße wieder einrichten!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2023 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0894/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich schnellstmöglich für eine Wiedereinrichtung der Beratungsstelle der „Neuen Chance“r die Bewohnerinnen der Habersaathstraße einzusetzen.

 

Das Bezirksamt hat am 24.10.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt verweist hinsichtlich des obigen Ersuchens auf die Berichte zu den Drucksachen 0780/VI und 0599/VI sowie auf die Antwort zur Mündlichen Anfrage 0841/VI. Wie bereits im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen berichtet geht daraus hervor, dass dem Bezirksamt insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Haushaltssperre keine finanziellen Mittel zur schnellstmöglichen Wiedereinrichtung der Beratungsstelle „Neue Chance“ zur Verfügung stehen und auch nicht von den Senatsverwaltungen für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie Finanzen bereitgestellt werden. Die entsprechenden Schreiben der Senatsverwaltungen sind vorsorglich in der Anlage 1 und 2 beigefügt. Ebenso sieht der Haushaltsplan 2024/2025 zu diesem Zweck keine Mittel vor.

Zudem hat sich die Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2024/2025 in ihrer Sitzung am 21.09.2023 intensiv mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 1007/VI-26 auseinandergesetzt, mit dem bei Kapitel 3910 Titel 68432 für die Beratung der „Neuen Chance“ in der Habersaathstraße 130.000 Euro eingestellt werden sollten. Diesem Antrag ist nicht entsprochen worden, sodass dem Bezirksamt in Anbetracht der Haushaltslage die finanziellen Mittel fehlen, um die Beratungsstelle wieder einsetzen zu können.

Zielgruppe der „Neuen Chance“ waren fast ausschließlich Bewohnende der Habersaathstraße, die sich ohne Mietvertrag dort Wohnraum verschafft haben. Diese Personen sind mit Informationsschreiben mehrfach - zuletzt vom 25.08.2023 - auf die Möglichkeit hingewiesen worden, sich bei drohender Obdachlosigkeit bei den für sie zuständigen Sozialämtern bzw. Jobcentern melden zu können, um dort Hilfen, Beratungsleistungen und gegebenenfalls eine Unterkunft zu erhalten. Eine individuelle Unterstützung ist damit gesichert.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

Berlin, den   18.10.2023

 

Bezirksstadtrat Spallek                  Stellvertretender Bezirksbürgermeister Spallek

 

  1. ZV bei SozAL RefSozBüD L EU 

 

 
 

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