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Die Gleichstellungsbeauftragte
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Der Verfassungsauftrag der Gleichstellung und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern ist bei der Wahrnehmung von Aufgaben und der Planung von Vorhaben in der Verwaltung zu beachten und gehört zu den Aufgaben der Berliner Bezirksverwaltungen. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet in der Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen mit.
Imagefilm Agentinnen des Wandels, erstellt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros.*