Bild: BA Mitte Umwelt- und Naturschutzamt
Ist für Gebiete in der Stadt ein Landschaftsplan mit Regelungen zum sogenannten Biotopflächenfaktor (BFF) verbindlich festgesetzt, sind bei einer baulichen Umnutzung von Grundstücken im Geltungsbereich des Landschaftsplans bestimmte Dinge zu berücksichtigen.
Bei allen Bauvorhaben, die zur Bodenversiegelung und baulichen Verdichtung auf dem Grundstück führen, wird die Umsetzung des im Landschaftsplan festgesetzten BFF verlangt. Dies trifft grundsätzlich bei Neubauvorhaben zu, aber auch bei baulichen Veränderungen an bestehenden Gebäuden, die zu einer Erweiterung von Wohnflächen führen.
Die Bauherren sind in diesen Fällen verpflichtet, naturhaushaltswirksame Maßnahmen, die zum Erreichen des festgesetzten BFF erforderlich sind, durchzuführen. Zum Nachweis des geforderten BFF ist eine BFF-Berechnung mit Plandarstellung der vorgesehenen Maßnahmen im Umwelt- und Naturschutzamt einzureichen.