Entsprechend dem Berliner Naturschutzgesetz wurden in förmlichen Verfahren Landschaftspläne aufgestellt. Darin werden Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge verbindlich geregelt. Landschaftspläne bestehen aus einem Text, Karte(n) und einer Begründung.
Die bisher festgesetzten Landschaftspläne tragen mit ihren Festsetzungen dazu bei, die Folgen einer baulichen Verdichtung für den Naturhaushalt verträglich zu halten und die Aufenthaltsqualität der Freiräume in den Wohngebieten zu verbessern. Sie regeln mit Hilfe des Biotopflächenfaktors BFF, dass bei Bauvorhaben ein Mindestmaß der Grundstücksfläche naturhaushaltwirksam angelegt wird.