Für gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen ist im Bezirk Mitte eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, welche beim Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßenverwaltung, beantragt werden muss.
Grundsätzlich gilt: Werbeaufnahmen an historischen Orten, wie zum Beispiel u.a. am Brandenburger Tor, Bebelplatz, Gendarmenmarkt sind nicht genehmigungsfähig. Aufnahmen für private Zwecke sind genehmigungsfrei. Alle anderen, wie gewerbliche Aufnahmen, müssen beim Bezirksamt Mitte beantragt und genehmigt werden. Jede Aufnahme muss im Einzelfall und in einem Stellungnahmeverfahren geprüft werden.
Benötigt werden folgende Angaben:
- Erlaubnisanschrift, Telefonnummer und E-Mail, ggf. Ansprechpartner
- Art und Zweck der Film- oder Fotoaufnahmen
- Zeitraum (mit Datum und Uhrzeit) der Aufnahme, Auf- und Abbauzeiten
- Sind Aufbauten für Film- und Fotoaufnahmen vorgesehen (Stative, Licht, etc.)?
- Lageskizze/Standortangaben
Die regelmäßige Bearbeitungszeit von Anträgen beträgt ca. 14 Tage. Alle Standorte sind unterschiedlich zu betrachten und sind Einzelfallprüfungen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass anderweitige Nutzungen vorliegen können, welche vorrangig zu behandeln sind oder die bereits durch ein Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Eine doppelte Nutzung öffentlicher Flächen ist nicht möglich.