Film- und Fotoaufnahmen

Filmdreharbeiten oder Fotoaufnahmen auf öff. Straßenland ohne verkehrseinschränkende Maßnahmen - Miniteams

Für gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen ist im Bezirk Mitte eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, welche beim Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßenverwaltung, beantragt werden muss.

Grundsätzlich gilt: Werbeaufnahmen an historischen Orten, wie zum Beispiel u.a. am Brandenburger Tor, Bebelplatz, Gendarmenmarkt sind nicht genehmigungsfähig. Aufnahmen für private Zwecke sind genehmigungsfrei. Alle anderen, wie gewerbliche Aufnahmen, müssen beim Bezirksamt Mitte beantragt und genehmigt werden. Jede Aufnahme muss im Einzelfall und in einem Stellungnahmeverfahren geprüft werden.

Benötigt werden folgende Angaben:

  • Erlaubnisanschrift, Telefonnummer und E-Mail, ggf. Ansprechpartner
  • Art und Zweck der Film- oder Fotoaufnahmen
  • Zeitraum (mit Datum und Uhrzeit) der Aufnahme, Auf- und Abbauzeiten
  • Sind Aufbauten für Film- und Fotoaufnahmen vorgesehen (Stative, Licht, etc.)?
  • Lageskizze/Standortangaben

Die regelmäßige Bearbeitungszeit von Anträgen beträgt ca. 14 Tage. Alle Standorte sind unterschiedlich zu betrachten und sind Einzelfallprüfungen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass anderweitige Nutzungen vorliegen können, welche vorrangig zu behandeln sind oder die bereits durch ein Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Eine doppelte Nutzung öffentlicher Flächen ist nicht möglich.

Achtung:
Bitte erarbeiten Sie die Lageskizze(n) zu den Standorten der geplanten Arbeiten mit openstreetmap oder Alkis. Kartenmaterial von google maps ist nicht geeignet.

  • Formular Miniteams

    PDF-Dokument (96.2 kB)

Erstantragstellung

Bitte wenden Sie sich bei Erstantragstellung zu Filmdreharbeiten auf öff. Straßenland mit verkehrseinschränkenden Maßnahmen an die Berlin Brandenburg Filmcommission!

www.bbfc.de

Filmdreharbeiten auf öff. Straßenland mit verkehrseinschränkenden Maßnahmen

Sollten Sie Filmdreharbeiten auf öffentlichem Straßenland planen, bei denen Sie Aufbauten benötigen, u.a.

  • Lichtstative
  • Reflektoren
  • Kamerastative
  • green walls
  • Cateringzubehör etc.

oder Maßnahmen, die in den Verkehrsfluss eingreifen, wie zum Beispiel

  • die Einrichtung mindestens einer Haltevebotszone für den Technikfuhrpark
  • eine Spielfläche
  • eine Intervallsperrung

benötigen Sie nicht nur eine bezirkliche Sondernutzungserlaubnis, sondern auch eine Verkehrsrechtliche Anordnung der Abteilung VI (Verkehrsmanagement) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Da dieses Antragsverfahren auch ein Stellungnahmeverfahren beinhaltet, so wird dringend um eine vorherige Antragstellung von mindestens 14 Tagen gebeten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Antragsformulare stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an den jeweiligen Bezirk und an die Abteilung VI der Senatsverwaltung. Kontaktdaten und weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Seite der Berlin Brandenburg Film Commission.

  • Antrag Einzelanordnung

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Erklärung VZP

    PDF-Dokument (90.9 kB)

Gebühren

Es fallen Gebühren für das Ausstellen einer Sondernutzungserlaubnis an. Die Gebühren gliedern sich in eine Verwaltungsgebühr von mindestens 60 Euro und in eine Sondernutzungsgebühr. Es wird eine Sondernutzungsgebühr je Kalendertag pro Bereich und Ortslage erhoben. Bereiche sind u.a. der öff. Gehwegbereich, der Parkhafenbereich sowie die Fahrbahnfläche. Die Höhe pro Kalendertag, Bereich und Ortslage beträgt 65 Euro.

Aktuelle Berichterstattung

Dreharbeiten im Zusammenhang mit aktueller Berichterstattung sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Sollten Sie jedoch im Zusammenhang damit Übertragungswagen, Podeste etc. aufbauen wollen, so wenden Sie sich bitte an die Kollegen zum Thema Aufstellen von Gegenständen.

Drehgenehmigungen in Parkanlagen und Grünflächen

Bei Anfragen für Foto- und Filmdreharbeiten in Parkanlagen und auf Grünflächen des Bezirkes Mitte müssen Genehmigungen eingeholt werden, dafür wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Ansprechpartner Parkanlagen und Grünflächen

zur Zeit: C. Ahrent-Kratz
Abt. Bildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen
Straßen- und Grünflächenamt
Fachbereich 1 Straßenverwaltung
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
Tel.: (030) 9018-22725

E-Mail

Einen Link zum Grünanlagenbestand des Landes Berlin finden Sie hier.

  • Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für Film- und Fotoaufnahmen auf Grünflächen

    PDF-Dokument (228.4 kB)

Drehgenehmigungen innerhalb der Dienstgebäude des Bezirksamts Mitte

Für Film, Foto- und Drehgenehmigungen innerhalb der Dienstgebäude des Bezirksamts Mitte gilt das Recht des Eigentümers. Bei Anfragen im Bezirk Mitte wenden Sie sich bitte an die SE Facility Management:

Ansprechpartnerinnen für Dienstgebäude des Bezirksamts Mitte

Für das Rathaus Tiergarten und das Rathaus Mitte
Frau Paetzelt
Serviceeinheit Facility Management
Tel.: (030) 9018-34722
Fax: (030) 9018-48834722
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
E-Mail

Für das Rathaus Wedding
Frau Kanthak
Serviceeinheit Facility Management
Tel.: (030) 9018-34864
Fax: (030) 9018-48834864
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
E-Mail