Veranstaltungen im Bereich öffentlicher Grünanlagen benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz, diese wird durch das Straßen- und Grünflächenamt erteilt.
Grundsätzlich werden Ausnahmegenehmigungen nach dem Grünanlagengesetz nur erteilt, wenn es das öffentliche Interesse erfordert. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht möglich.
Anträge können an die E-Mail-Adresse veranstaltungen@ba-mitte.berlin.de gesandt werden.
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufbaubeginn beim Straßen- und Grünflächenamt eingehen.
Folgende Unterlagen sind mindestens beizufügen:
- Formloser schriftlicher und unterschriebener Antrag
- Antragsteller mit Anschrift und Kontaktdaten
- Ort der Nutzung mit Lageplan
- Zeitraum der Nutzung mit separaten Angaben zu Auf- und Abbauzeiten
- Zweck der Nutzung mit genauer Beschreibung des Anlasses der Veranstaltung, der geplanten Aktivitäten und der Beteiligten