Veranstaltungen im Bezirk Mitte von Berlin

Veranstaltungen in Grünanlagen

Veranstaltungen im Bereich öffentlicher Grünanlagen benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz, diese wird durch das Straßen- und Grünflächenamt erteilt.

Grundsätzlich werden Ausnahmegenehmigungen nach dem Grünanlagengesetz nur erteilt, wenn es das öffentliche Interesse erfordert. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht möglich.

Anträge können an die E-Mail-Adresse veranstaltungen@ba-mitte.berlin.de gesandt werden.

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufbaubeginn beim Straßen- und Grünflächenamt eingehen.
Folgende Unterlagen sind mindestens beizufügen:

  • Formloser schriftlicher und unterschriebener Antrag
  • Antragsteller mit Anschrift und Kontaktdaten
  • Ort der Nutzung mit Lageplan
  • Zeitraum der Nutzung mit separaten Angaben zu Auf- und Abbauzeiten
  • Zweck der Nutzung mit genauer Beschreibung des Anlasses der Veranstaltung, der geplanten Aktivitäten und der Beteiligten

Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen benötigen eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung. Grundsätze des Bezirkes zur Vergabe von Veranstaltungen können unter: Was ist eine Sondernutzung? und den dortigen Festlegungen nachgelesen werden.

Anträge können an die E-Mail-Adresse veranstaltungen@ba-mitte.berlin.de gesandt werden.

Anträge müssen spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Aufbaubeginn beim Straßen- und Grünflächenamt eingehen.
Folgende Unterlagen sind mindestens beizufügen:

  • Formloser schriftlicher unterschriebener Antrag
  • Antragsteller mit Anschrift und Kontaktdaten
  • Ort der Nutzung mit Lageplan
  • Zeitraum der Nutzung mit separaten Angaben zu Auf- und Abbauzeiten
  • Zweck der Nutzung mit genauer Beschreibung des Anlasses der Veranstaltung, der geplanten Aktivitäten und der Beteiligten

Weiteres Verfahren

Nach Eingang des Antrages erhalten die Antragsteller eine Bestätigung des Eingangs, sowie evtl. die Aufforderung zum Einreichen weiterer Unterlagen oder eine begründete Ablehnung.

Erforderliche Unterlagen können ggf. sein:

Weitere notwendige Genehmigungen

Neben der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung, die auch die Sondernutzungserlaubnis nach dem Berliner Straßengesetz enthält, können weitere Genehmigungen für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sein, z.B. Ausnahmegenehmigung nach der Lärmschutzverordnung, gewerberechtliche Gestattung, denkmalrechtliche Genehmigung. Die Prüfung der Erforderlichkeit dieser Genehmigungen erfolgt nicht im Straßen- und Grünflächenamt.
Es müssen jeweils getrennte Anträge bei den zuständigen Ämtern (Ordnungsamt: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de , Umweltamt: umweltamt.azl@ba-mitte.berlin.de) gestellt werden.

Erlaubniserteilung nach positiver Prüfung

Die Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung ist gebührenpflichtig. Sie enthält die Verwaltungsgebühren nach der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV).

Jede Erlaubnis enthält Bedingungen und Auflagen, die zu beachten sind, sowie einen genehmigten Lageplan, der unbedingt einzuhalten ist.

Hinweis zu Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz seit 2021

Das Bezirksamt Mitte hat ein neues Konzept zur Vergabe von Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz erarbeitet. Das bisherige System, nach dem die Veranstaltungsanträge „nach Eingang“ beschieden wurden, verhindert eine Profilierung des Ortes, entsprechend seiner internationalen, gesamtstädtischen, aber auch lokalen Bedeutung. Nach intensiven Beratungen wurde ein neues Vorgehen zur zukünftigen Auswahl von Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz verabredet.

In Zukunft wird ein Stichtag veröffentlicht, bis zu welchem Anträge eingehen können. Die Informationsseite zum aktuell laufenden Interessenbekundungsverfahren befindet sich nach Veröffentlichung in einem gelblich unterlegtem Rahmen am Anfang dieser Webseite und wird nach Fristende (i. d. R. Ende November) wieder ausgeblendet. Eine Kommission wird die Anträge sichten und dann Vorschläge für Veranstaltungen zur Realisierung dem Bezirksamt unterbreiten. Nur das Bezirksamt kann die Entscheidung rechtswirksam treffen.