- Baustelleneinrichtungen
- Herausstellen von Stehtischen oder Tischen und Stühlen (Schankvorgarten)
- Veranstaltungen oder Märkte
- Jeglicher Handel auf Straßenland
- Fahrradständer
- Filmaufnahmen
- Gehwegüberfahrten
- Balkone, Erker, Kellerlichtschächte und ähnliches, wenn Sie in den Straßenraum ragen
- Verkaufs- und Informationsstände
- Stelltafeln
Diese Liste ist nicht abschließend! Wenn Sie sich unsicher sind, ob die von Ihnen beabsichtigte Straßennutzung genehmigt werden muss: fragen Sie uns. Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite.
Sondernutzungen bedürfen nach Einzelfallprüfung einer Erlaubnis. Gegebenenfalls können weitere Genehmigungen (nach Straßenverkehrsordnung, Gewerbeordnung o.ä.) erforderlich sein. Häufig werden die Sondernutzungserlaubnis und die Ausnahmegenehmigung (nach der Straßenverkehrsordnung) in einem gemeinsamen Bescheid zusammengefasst. Ob dies bei Ihrer Nutzungsabsicht der Fall ist, wird von der Behörde automatisch überprüft und Sie werden entsprechend beraten.
Übt man eine Sondernutzung ohne diese Erlaubnis aus, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Ferner kann die Behörde die unerlaubte Sondernutzung zwangsweise beenden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Straßennutzung erlaubnispflichtig ist, beraten wir Sie gerne.
Erlaubnisse zur Sondernutzung sind rechtzeitig vorher (möglichst 6-8 Wochen, größere Veranstaltungen bitte noch früher) schriftlich zu beantragen. Werden Anträge zu spät gestellt, kann die Behörde keine Garantie dafür geben, dass die Genehmigung zum gewünschten Zeitpunkt erteilt wird, denn sie hat vor ihrer Entscheidung verschiedene Prüfungen vorzunehmen (zB verkehrliche, städtebauliche und technische Aspekte). Hierzu bindet sie weitere Behörden ein, was eine gewisse Zeit dauert. Bitte beantragen Sie daher rechtzeitig!
Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen entstehen in der Regel Bearbeitungsgebühren. Bis auf wenige Ausnahmen ist außerdem zusätzlich noch eine Nutzungsgebühr für die Dauer und Größe der in Anspruch genommenen Fläche zu zahlen.